Es kommt Bewegung in die Diskussion um ein neues Düngerecht, besonders in Bezug auf die Behandlung organischer Düngemittel (u. a. Gülle, Mist, Hühnertrockenkot, Gärreste). Ziel ist dabei nicht nur der Grund- und Trinkwasserschutz, sondern auch die Begrenzung der Emission von Stickstoff in Form von Ammoniak in die Atmosphäre und der Schutz von Oberflächenwasser.
Wir fordern:
* Der maximale Stickstoffüberschuss muss auf maximal 30 kg N/ha und Jahr begrenzt werden. Dabei muss die N-Nachlieferung aus dem Bodenvorrat je nach Humusgehalt des Bodens mit mindestens 20 kg N/ha und Jahr angerechnet werden.
* eine Ausweitung der bestehenden Sperrfrist zur Ausbringung von organischen Düngemitteln im Herbst und Winter. Strenge Regelungen sind insbesondere in Risikogebieten zu erlassen. Verstöße müssen mit einem Bußgeld geahndet werden.
* eine Pflicht zur Begrünung von Flächen im Herbst und Winter (z. B. durch Zwischenfrüchte).
* eine strengere Verpflichtung zur bodennahen Ausbringung von flüssigen organischen Düngemitteln, u. a. ein sofortiges Verbot der Gülleausbringung mit Pralltellern oder Schwenkverteilern.
* Erweiterung der Abstandsauflagen zu Gewässern. Ein Mindestabstand von 1 m zu Gräben und Bächen ab der Böschungsoberkante ist auch dann zu wenig, wenn die Gülle mit Geräten ausgebracht wird, bei denen die Arbeitsbreite der Streubreite entspricht.
* Pufferstreifen an Gewässern müssen besser gestaltet werden können. Die bisherige Anerkennung als ökologische Vorrangfläche im Rahmen des Greenings ist erfreulich, allerdings für die Landwirte kaum praktikabel. Diese Möglichkeit wird daher bislang zu wenig genutzt.
Und nicht zuletzt: die Tierhaltung muss (wieder) an die Fläche gebunden werden. Ein Viehbesatz von mehr als 2,5 Großvieheinheiten pro Hektar (1 GVE = 1 Milchkuh oder ca. 3 Mastschweine) darf dauerhaft und regional betrachtet, nicht überschritten werden. Eine überregionale Verteilung von organischen Düngern ist kein Fortschritt für eine nachhaltige Bewirtschaftungsweise.