Strengere Regeln für das Düngen sind dringend nötig

Eine Zwischenfrucht hätte Boden und Umwelt gut getan

Es kommt Bewegung in die Diskussion um ein neues Düngerecht, besonders in Bezug auf die Behandlung organischer Düngemittel (u. a. Gülle, Mist, Hühnertrockenkot, Gärreste). Ziel ist dabei nicht nur der Grund- und Trinkwasserschutz, sondern auch die Begrenzung der Emission von Stickstoff in Form von Ammoniak in die Atmosphäre und der Schutz von Oberflächenwasser.

Wir fordern:

* Der maximale Stickstoffüberschuss muss auf maximal 30 kg N/ha und Jahr begrenzt werden. Dabei muss die N-Nachlieferung aus dem Bodenvorrat je nach Humusgehalt des Bodens mit mindestens 20 kg N/ha und Jahr angerechnet werden.

* eine Ausweitung der bestehenden Sperrfrist zur Ausbringung von organischen Düngemitteln im Herbst und Winter. Strenge Regelungen sind insbesondere in Risikogebieten zu erlassen. Verstöße müssen mit einem Bußgeld geahndet werden.

* eine Pflicht zur Begrünung von Flächen im Herbst und Winter (z. B. durch Zwischenfrüchte).

* eine strengere Verpflichtung zur bodennahen Ausbringung von flüssigen organischen Düngemitteln, u. a. ein sofortiges Verbot der Gülleausbringung mit Pralltellern oder Schwenkverteilern.

* Erweiterung der Abstandsauflagen zu Gewässern. Ein Mindestabstand von 1 m zu Gräben und Bächen ab der Böschungsoberkante ist auch dann zu wenig, wenn die Gülle mit Geräten ausgebracht wird, bei denen die Arbeitsbreite der Streubreite entspricht.

* Pufferstreifen an Gewässern müssen besser gestaltet werden können. Die bisherige Anerkennung als ökologische Vorrangfläche im Rahmen des Greenings ist erfreulich, allerdings für die Landwirte kaum praktikabel. Diese Möglichkeit wird daher bislang zu wenig genutzt.

Und nicht zuletzt: die Tierhaltung muss (wieder) an die Fläche gebunden werden. Ein Viehbesatz von mehr als 2,5 Großvieheinheiten pro Hektar (1 GVE = 1 Milchkuh oder ca. 3 Mastschweine) darf dauerhaft und regional betrachtet, nicht überschritten werden. Eine überregionale Verteilung von organischen Düngern ist kein Fortschritt für eine nachhaltige Bewirtschaftungsweise.

EU verklagt Deutschland wegen Nitrat

Am 27.10.16 hat die EU-Kommission Deutschland beim Europäischen Gerichtshof wegen Verletzung der EU-Nitratrichtlinie verklagt. Seit Jahren fordert die EU ein schärferes Düngerecht in Deutschland und wirft der Bundesregierung eine Verschleppung der Problematik vor. Schon seit mindestens 2009 ist klar, dass die Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers nicht ausreichend sind, die Lobby der Landwirte hat strengere Regeln bislang immer verhindern können. Ein letzter Entwurf für eine neue Düngeverordnung stammt aus dem Dezember 2015, seitdem ist erneut nichts passiert. Nun kommt Bewegung in die Diskussion: eine Regelung wird nun für Februar 2017 erwartet.

Auch in der Region Hannover ist das Grundwasser gefährdet!

Das Trinkwasser in Hannover kommt in der Regel aus den Wasserschutzgebieten Fuhrberger Feld, Wettmar, Ramlingen und Grasdorf. Die Böden bestehen in den oberen Schichten überwiegend aus durchlässigem Sand, lediglich im Süden Hannovers sind "schwerere" Böden mit weniger durchlässigen Böden vorzufinden. Daher wird der Stickstoffdünger, der auf die Flächen gelangt, schnell als Nitrat ins Grundwasser ausgewaschen.

Obwohl die Region Hannover nicht zu den viehstarken Gebieten in Niedersachsen zählt, weist der Nährstoffbericht der Landwirtschaftskammer für Hannover einen Stickstoffminderungsbedarf aus. Errechnet wird eine potentielle Sickerwasserkonzentration von 50 bis 100 mg/l Nitrat. Neben den Bodeneigenschaften ist hierfür die Aufnahme von organischen Düngern aus anderen Gebieten Niedersachsens verantwortlich. Jährlich werden per Saldo ca. 140 000 Tonnen Gülle und Festmist (mit einer Fracht von ca. 1,2 Mio. kg Stickstoff und 0,8 Mio kg Phosphat) in der Region Hannover aufgenommen.

Nitrat gefährdet unser Trinkwasser

Nitrat (eine Form von Stickstoff, chemisch: "N") gelangt vor allem durch Überdüngung landwirtschaftlicher Flächen ins Grundwasser. Durch die Ausbringung von organischen Düngern (Gülle, Jauche, Mist, Gärreste), aber auch durch mineralische Düngemittel gelangt Stickstoff in den Boden. Dies ist zur Ernährung der Pflanze und für die Schließung von Stoffkreisläufen unabdingbar. Jedoch fällt insbesondere in Regionen mit hoher Viehdichte zuviel Gülle und Mist an, der häufig auf nahegelegenen Feldern entsorgt wird. Die Folge sind hohe Nitratwerte im Boden. Wachsen dann keine Pflanzen auf den Flächen, die die Nährstoffe aufnehmen können und sind die Böden wassergesättigt, gelangt das Nitrat in tiefere Bodenschichten und schließlich ins Grundwasser. Hieraus wird wiederum unser Trinkwasser gewonnen. Gelangt Nitrat in den Körper wird daraus durch Umwandlungsprozesse das giftige Nitrit. Es ist vor allem für Säuglinge gefährlich, steht aber auch in Verdacht, krebserregend zu sein. Der Grenzwert gemäß Trinkwasser-Verordnung für Nitrat liegt bei 50 mg pro Liter.

In Niedersachsen gibt es etwa 1 500 Messstellen. An einem Drittel der Messstellen weist das Rohwasser Nitratgehalte von mehr als 50 mg/l auf. In den viehstarken Gebieten Cloppenburg und Vechta liegt bereits mehr als jede zweite Messstelle über dem Grenzwert. In großen Teilen des Landes wird der chemische Zustand des Grundwassers in Bezug auf Nitrat als "schlecht" eingestuft (Quelle: NLWKN, 2015).



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