Holzschutz/Farbanstrich: Viele Nistkästen für Vögel und Fledermäuse aus Holz, Faser- oder Holzbeton können farblich an die Fassade angepasst werden. Dabei darf nur mit ungiftiger, atmungsaktiver Fassadenfarbe gestrichen werden. Auch umweltfreundliche Farben auf Leinölbasis sind geeignet. Silikatfarben sind nicht für Holz-, sondern nur für Betonkästen geeignet. Holzkästen sollten von außen z.B. mit Leinöl als Wetterschutz imprägniert werden oder es sollten witterungsbeständige Hölzer verwendet werden. Auf keinen Fall dürfen giftige Holzschutzmittel benutzt werden. Das gilt auch für Dachräume, die für Fledermäuse zugänglich sind. Eine Liste ungiftiger Holzschutzmittel ist unter www.fledermauskunde.de zu finden. Informationen zu Holzschutz sind im Baubuch Fledermäuse von Markus Dietz und Marion Weber vom Arbeitskreis Wildbiologie Gießen nachzulesen.
Reinigung/Wartung: Einbaukästen- oder Einbaukonstruktionen ebenso wie Nistkästen für Mauersegler und Fledermäuse brauchen grundsätzlich nicht gereinigt oder gewartet werden. Mauersegler halten ihre Nistplätze sauber. Außerdem sollten die vorjährigen Nester von Mauerseglern niemals aus den Nisthilfen entfernt werden. Die Nester werden jedes Jahr wieder genutzt, da das Sammeln des Nistmaterials in der kurzen Brutzeit sehr aufwändig ist. Bei Meisen-, Sperlings- oder Starenkästen wird eine jährliche Reinigung nach Beendigung der Brutsaison empfohlen. Das gilt für die Kästen, die leicht erreichbar sind und im unmittelbaren Bereich des Menschen, also auf Balkonen oder im Garten, angebracht sind. Es stört die Vögel aber nicht, wenn die Kästen nicht gereinigt werden. Sie werfen im Frühjahr überzähliges Material aus dem Kasten und bauen ein neues Nest. Es besteht daher keine Notwendigkeit, eine jährliche Reinigung, etwa mit Hilfe eines Steigers, vorzunehmen. Bei Fledermauskästen ist darauf zu achten, dass der Kot durch eine eingebaute Kotschräge nach unten herausfallen kann; sie sind dadurch wartungsfrei.
Baumaßnahmen: Ohne behördliche Genehmigung dürfen keine Baumaßnahmen durchgeführt werden, wenn Brut- und Lebensstätten dadurch beeinträchtigt werden. Baugerüste, die in der Brutzeit (Mauersegler ab Anfang Mai bis Mitte August, andere Vögel, wie der Haussperling von März bis September) aufgestellt werden, können Nistplätze beeinträchtigen oder den Anflug versperren. Es ist darauf zu achten, dass keine Gerüste gestellt und mit Planen oder Netzen verhängt werden, bevor nicht festgestellt wurde, dass sich dort keine Nester oder Fledermausschlafplätze befinden. Sind Niststätten oder Schlafplätze am Haus vorhanden, ist grundsätzlich eine fachkundige Begutachtung erforderlich.
Während Sperlinge und Meisen relativ unempfindlich gegenüber Baumaßnahmen in ihrer Umgebung sind und die Stangen des Gerüstes als Sitzplätze beim Anflug an das Nest nutzen können, benötigen Mauersegler um das Nest eine Fläche im Radius von etwa 2 m, die nicht verbaut oder durch Stangen versperrt werden darf. Es ist daher sinnvoll, die Bauplanung von Gebäuden mit Niststätten so vorzunehmen, dass Gerüststellung und Bau nach Möglichkeit außerhalb der Brutsaison erfolgen. Mit Genehmigung der zuständigen Naturschutzbehörde dürfen dann leere Nester für die Brutsaison verschlossen werden. Das Verschließen von Niststätten oder Fledermausquartieren darf nur unter Aufsicht eines Sachverständigen erfolgen, um zu gewährleisten, dass keine Tiere eingesperrt werden. Besonders Fledermäuse sind in Gefahr, die tagsüber während der Baumaßnahmen in Ritzen des Gebäudes schlafen.
Falls sich Eier oder Jungvögel in den Nestern am Gebäude befinden, dürfen keinerlei störende Maßnahmen durchgeführt werden. Eine große Gefahr stellen auch Schuttlawinen dar, die bei Bauarbeiten am Dach entstehen und die Jungtiere in den Nestern erschlagen können.
Es empfiehlt sich, eine Person mit Artenkenntnis das Gebäude vor der Baumaßnahme, auf Brut- und Schlafplätze hin untersuchen zu lassen. Mauerseglernistplätze sind oft unauffällig; die Tiere verschwinden so schnell in den Öffnungen, dass sie oft nicht wahrgenommen werden. Auffälliges Nistmaterial wie beim Haussperling ist bei Ihnen nicht zu erkennen, so dass die Nester von Laien meist übersehen werden. Bekannte Nistplätze in der Nachbarschaft oder nah am und über dem Gebäude fliegende Mauersegler deuten auf Nistplätze hin. Auch sollte bei Fassadenarbeiten oder Dachausbauten auf Nistplätze geachtet werden, hierzu sollten die Fachleute (Naturschutzverbände wie BUND und NABU, Untere Naturschutzbehörde) vor Ort informiert und darauf hingewiesen werden dieses zu melden. Genutzte Brutplätze müssen von der Sanierung ausgespart bleiben, bis die Jungen ausgeflogen sind. Die Niststätten sind auch außerhalb der Brutsaison geschützt. Bei Begutachtung vom Gerüst aus kann der Ornithologe die Niststätten erkennen und entsprechende Empfehlungen geben.