Grundsätzliche Tipps zu Nisthilfen und Quartieren für Gebäude bewohnende Vogel- und Fledermausarten

Traufkasten mit Einflug als Ersatzmaßnahme für verlorene Nistplätze unter dem Dach. Unauffällige Lösung, die sich an angestammten Nistplätzen optimal orientiert. Foto: Mathias Tantau

Vogel- und Fledermausarten, die Gebäude besiedeln, sind meist sehr standorttreu. Sie kehren immer an die gleichen Nist- oder Schlafplätze zurück. Deshalb ist es am besten, wenn ihre angestammten Nist- und Schlafplätze an Gebäuden im Falle einer Fassaden- oder Dachsanierung erhalten bleiben oder in ähnlicher Form wieder hergestellt werden. Solche Möglichkeiten sind z.B. das Zugänglichmachen des Dachkastens durch Einflugöffnungen oder das Offenhalten von Simsbändern oder Stuckelementen. Ist der Dachkasten vom Bodenraum nicht getrennt, so bietet es sich an, geschlossene Holzkästen hinter der Öffnung einzubauen.

Sollte der Dachkasten nicht durch Balken unterteilt sein, so ist auch bei einem vom Bodenraum abgeschlossenen Dachkasten eine Unterteilung durch Querwände notwendig. Mauersegler sind zwar Koloniebrüter, doch beansprucht jedes Paar einen abgeschlossenen Nistraum. An Regenfallrohren sind oft Aussparungen, die als Nistplätze dienen und deshalb erhalten bleiben sollten. Auch für Jalousiekästen, die ebenfalls beliebte Nistplätze oder Fledermausschlafplätze darstellen, gibt es elegante Lösungen zum Erhalt des Standortes.

 

Hier selbst gebaute Nistkästen für Mauersegler und Spatzen mit einer optimalen Aufhängung geschützt unter dem Dachvorstand. Hier fliegen die Vögel besonders gerne an. Foto: Regine Tantau

Eine gute Möglichkeit, an Gebäuden Ersatz für verlorene Nistplätze zu schaffen, ist das Anbringen von Nistkästen an den Fassaden, vorzugsweise geschützt unter dem Dachvorsprung, Balkon oder Sims. Die Haltbarkeit solcher Kästen aus Holz ist trotz geschützter Lage auf einige Jahre begrenzt, sofern sie nicht teilweise zusätzlich durch z.B. Dachpappe verkleidet oder geschützt werden. Langlebiger sind Nisthilfen aus Poren- oder Holzbeton. Alle Nistkästen sollten wettergeschützt aufgehängt werden.

Elegante Lösung mit Weinhardt-Einbausteinen im Giebel, sodass nur noch die Einfluglöcher zu sehen sind. Foto: Rose-Marie Schulz

Dauerhafte Lösungen sind durch Einbausteine aus Poren- oder anderem wärmeisolierenden Beton in Fassade, Putz oder Dämmung gegeben. Sie haben zugleich weitere Vorteile: Sie sind langlebiger und haltbarer als außen angebrachte Kästen, sie brauchen nicht gewartet zu werden und sind daher im Preis-Leistungsverhältnis günstiger. Außerdem passen sie sich optisch unauffällig in jeden Fassadentyp ein und können verputzt werden. Sie sind daher auch für denkmalgeschützte Gebäude geeignet und können durch Anstrich oder vorgesetzte Klinker sogar in Klinkerfassaden verwendet werden. Die Erfahrung zeigt zudem, dass Gebäudebrüter neue Quartiere am besten annehmen, wenn diese fest in der Fassade verankert sind. Einige Hersteller bieten Steine mit unterschiedlicher Tiefe an, die der Stärke des aufgebrachten Dämmmaterials entsprechend ausgewählt werden können und in die Wärmedämmung eingelassen werden können. Empfehlenswert sind geschlossene Niststeine mit Rückenwand, wenn dieses die Dämmstofftiefe zulässt. Bei stärkeren Dämmtiefen (16 cm oder mehr) können die Einsteinsteine (z.B. 14 cm tief) sogar noch hinterdämmt werden.

Aufhängung: Die Mindesthöhe für Mauerseglerkästen und Einbausteine liegt bei ca. 3 m, bei Schwalbennestern bei ca. 2,50 m. Das gilt für die meisten anderen Vogelarten auch, mit Ausnahme von Turmfalken. Nach oben gibt es kaum eine Beschränkung. Fledermauskästen können prinzipiell in jeder Höhe aufgehängt werden. Hier gilt die Regel, dass der Kasten so angebracht werden muss, dass Störungen durch unbefugte Personen oder Tiere nicht möglich sind. Grundsätzlich sollte bei allen Kästen auf freien An- und Abflug geachtet werden. Hingegen stören große Straßenbäume in Häusernähe die Tiere nicht, sondern bieten auf Grund der Insektenvielfalt vielen Vögeln und Fledermäusen Nahrung. Grundsätzlich sollte bei der Aufhängung von Kästen darauf geachtet werden, dass diese sehr gut im Mauerwerk verankert und gesichert werden. Bei Kästen mit zu öffnenden Blenden sollten diese aus Sicherheitsgründen mit Mörtel oder ungiftigem Kleber geschlossen werden. Es ist anzustreben, dass die Kästen in derselben Himmelsrichtung angebracht werden wie vorher die Niststätten an demselben Gebäude. Fledermauskästen können in verschiedenen Himmelsrichtungen aufgehängt werden: Die Tiere suchen sich je nach Witterung den geeigneten Schlafplatz. Kästen sollten allerdings stets geschützt vor Witterungseinflüssen positioniert sein und möglichst nicht der prallen Sonne ausgesetzt sein. Nistkästen sollten nicht direkt über Balkonen oder Fenstern angebracht werden, damit sich die Bewohner des Hauses nicht durch herunterfallendes Material oder Kot gestört fühlen. Eine Ausnahme sind  Mehlschwalben, die oft auf Balkons brüten und dort auch wieder Nester suchen oder bauen wollen, da die anderen Fassadenflächen ohne ausreichenden Vorsprüngen ihren Ansprüchen nicht genügen. Hier können Kotbretter gegen die für Mehlschwalben typische Verschmutzung helfen.

Manchmal ist mehr besser! Hier wohnen in 80 Prozent aller Kästen Spatzen und in den oberen Etagen Mauersegler. Foto: Frau Lehnert, Naturschutzinstitut Dresden

Anzahl der anzubringenden Kästen pro Gebäude: Die Anzahl der Nistkästen hängt in erster Linie von der Zahl der zu ersetzenden Niststätten ab. Sollen an einem Gebäude neue Niststätten geschaffen werden, so gilt es die Lebensweise der Tiere zu berücksichtigen. Mauersegler, Schwalben und Sperlinge sind ausgesprochene Koloniebrüter. Für sie sollten möglichst mehrere Niststätten am Gebäude angebracht werden. 

Kaum sichtbar fliegt hier ein Mauersegler in eine winzige Ritze in eine Brandmauer. Kaum vorstellbar, aber oftmals Realität, dass auch an solchen Stellen Mauersegler brüten. Foto: Regine Tantau

Mauersegler: brüten in kleinen Ritzen und Hohlräumen an der Fassade, hinter Fallrohren oder im Dachbereich. Daher sind die Nistplätze nicht auffällig und selten durch Kotspuren von außen zu entdecken. Lediglich das blitzschnelle Ein- und Ausfliegen (vorzugsweise unter der Regenrinne) deutet auf einen Nistplatz hin.

Unauffälliges Mauerseglernest unter Dachziegeln. Diese Niststätten werden leider oft übersehen. Foto: Herr Schrader, Hannover

Die Hauptursache für den Rückgang der Mauersegler ist die (sicherlich oft unbeabsichtigte) Vernichtung ihrer Nistplätze durch Sanierung und Wärmedämmung von Gebäuden. Da die Nester nicht leicht zu entdecken sind und die Zahl der vorhandenen meist unterschätzt wird, ist ein Hinzuziehen von Experten notwendig.

Um den Vögeln zu helfen, sollten die angestammten Nistplätze erhalten werden. Ist dies nicht möglich, können Nistkästen oder Einbausteine angebracht oder eingebaut werden. Mauersegler nehmen Nistkästen oder -steine am ehesten an, wenn sie sie in der Umgebung ihres bekannten Brutortes vorfinden. Am besten werden mehrere Nistkästen aufgehängt. Bei Doppelkästen muss darauf geachtet werden, dass sie innen eine Trennwand erhalten. Mauersegler sind zwar sehr gesellige Tiere, die gerne in Kolonien brüten, aber jedes Paar beansprucht eine eigene Nisthöhle. Eine Anbringung von Nisthilfen ist besonders dort sinnvoll, wo bereits Mauersegler in der Gegend sind. Erfahrungsgemäß werden sie dort am besten besiedelt.

Künstliche Mehlschwalbennester als Ersatz für abgeschlagene Nester bei Fassadensanierung. Besser wäre es, diese nicht über, sondern neben den Fenstern zu plazieren. Foto: Regine Tantau

Für Mehlschwalben gibt es fertige Doppelnester, da Mehlschwalben ihre Nester oft in engem Kontakt zueinander bauen. Rauchschwalben brüten in der Regel in Gebäuden oder Durchfahrten. Für sie Ersatz zu schaffen, ist nicht immer einfach. Rauchschwalben brüten ebenfalls in Kolonien, aber die Nester haben immer einen gewissen Abstand. Daher gibt es für Rauchschwalben nur Einzelnester. Stare, Blau- und Kohlmeisen und Hausrotschwänze, aber auch die Turmfalken, beanspruchen Brutreviere. Für sie ist die Aufhängung von Nistkästen in größerem Abstand notwendig, wobei es für jedes Paar günstig ist, zwei bis drei Kästen aufzuhängen, da sie in der Regel den Kasten gelegentlich wechseln. Für Fledermäuse hat es sich als günstig erwiesen, mehrere Kästen anzubringen, um den Tieren einen Wechsel des Quartiers zu ermöglichen. Auch Mauersegler sind Kolonienbrüter und es bietet sich die Anbringung von mehreren Nistkästen an bzw. gibt es im Handel Nistkästen mit 2 oder 3 Brutplätzen.

Nester und Quartiere von Gebäude bewohnenden Vögeln und Fledermäusen sind streng nach den Naturschutzgesetzt geschützt!

Naturschutz: Gebäudebrüter (mit Ausnahme der Haustaube) und Fledermäuse sowie ihre Nist- und Schlafquartiere sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz ganzjährig geschützt. Falls sie entfernt oder verschlossen werden müssen, ist eine behördliche Genehmigung erforderlich und es ist Ersatz zu schaffen, möglichst an derselben Stelle, wo die Nist- und Brutplätze vorher waren.

Holzschutz/Farbanstrich: Viele Nistkästen für Vögel und Fledermäuse aus Holz, Faser- oder Holzbeton können farblich an die Fassade angepasst werden. Dabei darf nur mit ungiftiger, atmungsaktiver Fassadenfarbe gestrichen werden. Auch umweltfreundliche Farben auf Leinölbasis sind geeignet. Silikatfarben sind nicht für Holz-, sondern nur für Betonkästen geeignet. Holzkästen sollten von außen z.B. mit Leinöl als Wetterschutz imprägniert werden oder es sollten witterungsbeständige Hölzer verwendet werden. Auf keinen Fall dürfen giftige Holzschutzmittel benutzt werden. Das gilt auch für Dachräume, die für Fledermäuse zugänglich sind. Eine Liste ungiftiger Holzschutzmittel ist unter www.fledermauskunde.de zu finden. Informationen zu Holzschutz sind im Baubuch Fledermäuse von Markus Dietz und Marion Weber vom Arbeitskreis Wildbiologie Gießen nachzulesen.

Reinigung/Wartung: Einbaukästen- oder Einbaukonstruktionen ebenso wie Nistkästen für Mauersegler und Fledermäuse brauchen grundsätzlich nicht gereinigt oder gewartet werden. Mauersegler halten ihre Nistplätze sauber. Außerdem sollten die vorjährigen Nester von Mauerseglern niemals aus den Nisthilfen entfernt werden. Die Nester werden jedes Jahr wieder genutzt, da das Sammeln des Nistmaterials in der kurzen Brutzeit sehr aufwändig ist. Bei Meisen-, Sperlings- oder Starenkästen wird eine jährliche Reinigung nach Beendigung der Brutsaison empfohlen. Das gilt für die Kästen, die leicht erreichbar sind und im unmittelbaren Bereich des Menschen, also auf Balkonen oder im Garten, angebracht sind. Es stört die Vögel aber nicht, wenn die Kästen nicht gereinigt werden. Sie werfen im Frühjahr überzähliges Material aus dem Kasten und bauen ein neues Nest. Es besteht daher keine Notwendigkeit, eine jährliche Reinigung, etwa mit Hilfe eines Steigers, vorzunehmen. Bei Fledermauskästen ist darauf zu achten, dass der Kot durch eine eingebaute Kotschräge nach unten herausfallen kann; sie sind dadurch wartungsfrei.

Baumaßnahmen: Ohne behördliche Genehmigung dürfen keine Baumaßnahmen durchgeführt werden, wenn Brut- und Lebensstätten dadurch beeinträchtigt werden. Baugerüste, die in der Brutzeit (Mauersegler ab Anfang Mai bis Mitte August, andere Vögel, wie der Haussperling von März bis September) aufgestellt werden, können Nistplätze beeinträchtigen oder den Anflug versperren. Es ist darauf zu achten, dass keine Gerüste gestellt und mit Planen oder Netzen verhängt werden, bevor nicht festgestellt wurde, dass sich dort keine Nester oder Fledermausschlafplätze befinden. Sind Niststätten oder Schlafplätze am Haus vorhanden, ist grundsätzlich eine fachkundige Begutachtung erforderlich.

Während Sperlinge und Meisen relativ unempfindlich gegenüber Baumaßnahmen in ihrer Umgebung sind und die Stangen des Gerüstes als Sitzplätze beim Anflug an das Nest nutzen können, benötigen Mauersegler um das Nest eine Fläche im Radius von etwa 2 m, die nicht verbaut oder durch Stangen versperrt werden darf. Es ist daher sinnvoll, die Bauplanung von Gebäuden mit Niststätten so vorzunehmen, dass Gerüststellung und Bau nach Möglichkeit außerhalb der Brutsaison erfolgen. Mit Genehmigung der zuständigen Naturschutzbehörde dürfen dann leere Nester für die Brutsaison verschlossen werden. Das Verschließen von Niststätten oder Fledermausquartieren darf nur unter Aufsicht eines Sachverständigen erfolgen, um zu gewährleisten, dass keine Tiere eingesperrt werden. Besonders Fledermäuse sind in Gefahr, die tagsüber während der Baumaßnahmen in Ritzen des Gebäudes schlafen.

Falls sich Eier oder Jungvögel in den Nestern am Gebäude befinden, dürfen keinerlei störende Maßnahmen durchgeführt werden. Eine große Gefahr stellen auch Schuttlawinen dar, die bei Bauarbeiten am Dach entstehen und die Jungtiere in den Nestern erschlagen können.

Es empfiehlt sich, eine Person mit Artenkenntnis das Gebäude vor der Baumaßnahme, auf Brut- und Schlafplätze hin untersuchen zu lassen. Mauerseglernistplätze sind oft unauffällig; die Tiere verschwinden so schnell in den Öffnungen, dass sie oft nicht wahrgenommen werden. Auffälliges Nistmaterial wie beim Haussperling ist bei Ihnen nicht zu erkennen, so dass die Nester von Laien meist übersehen werden. Bekannte Nistplätze in der Nachbarschaft oder nah am und über dem Gebäude fliegende Mauersegler deuten auf Nistplätze hin. Auch sollte bei Fassadenarbeiten oder Dachausbauten auf Nistplätze geachtet werden, hierzu sollten die Fachleute (Naturschutzverbände wie BUND und NABU, Untere Naturschutzbehörde) vor Ort informiert und darauf hingewiesen werden dieses zu melden. Genutzte Brutplätze müssen von der Sanierung ausgespart bleiben, bis die Jungen ausgeflogen sind. Die Niststätten sind auch außerhalb der Brutsaison geschützt. Bei Begutachtung vom Gerüst aus kann der Ornithologe die Niststätten erkennen und entsprechende Empfehlungen geben.

Mehlschwalben: brüten immer außen an Gebäuden, meist unter Dachvorsprüngen oder auf Balkonen, wo sie ihre halbkugeligen Lehmnester anbauen. Hauptproblem für Mehlschwalben ist das Abschlagen ihrer Nester, obwohl auch letztere durch das Naturschutzrecht geschützt sind. Aufgehängt werden die Nisthilfen in mindestens 2 m Höhe, möglichst sonnig an geschützten Plätzen. Da Mehlschwalben gern gesellig brüten, werden paarweise aufgehängte Nester (Doppelnester) angeboten. Es wird empfohlen, ein Kotbrett zum Schutz der Fassade unter den Nestern zu installieren. Bei Montage vieler Nester empfiehlt sich das Anbringen eines durchgängigen Brettes entlang der gesamten Fassade. Die Tiere mögen den Schutz eines überstehenden Daches, sie brüten auch gern auf Balkonen. Beim Anbringen von Kunstnestern darf man diese nicht zu eng hängen, da sie daneben eigene Nester bauen. Ein Problem ist, dass es im städtischen Bereich kaum noch feuchte lehmige Bereiche gibt, wo Nistmaterial von den Tieren gesammelt werden kann. Nahrung finden sie wie die Mauersegler in der Luft (fliegende Insekten und Spinnen).

Rauchschwalbennester sind stets in offenen Gebäuden wie Ställen, Toreinfahrten, Scheunen u.a. Foto: Regine Tantau

Rauchschwalben: brüten fast nur in Gebäuden (z.B. Ställen, Hauseingängen, Scheunen etc.). Die Nisthilfen sollten einzeln aufgehängt werden. Rauchschwalben sind auch Koloniebrüter, entsprechend sollten mehrere Nester oder Brettchen als Nestunterlage in einem Gebäude als Starthilfe angeboten werden. Die Einzelnester sollten nicht direkt nebeneinander aufgehängt werden, sondern im Abstand von ca. 1 m zueinander. Wo es noch feuchte Lehmstellen gibt, werden dann von den Rauchschwalben neue Nester nahe den anderen gebaut. Hauptproblem für den Rückgang der Rauchschwalben ist, dass es immer weniger offen zugängliche Gebäude (Ställe) gibt.

Haussperling am Strobel-Nistkasten, wo der Anflug von unten ist. Foto: Frau Lehnert, Naturschutzinstitut Dresden

Haussperling: oder Spatzen brüten in geeigneten Hohlräumen an Gebäuden, nutzen oft dieselben Nester wie Mauersegler, manchmal sogar Mehlschwalbennester. Sie beziehen alle geeigneten Kunstnester, gern auch größere Nisthilfen, da sie sehr viel Nistmaterial verwenden. Der Durchmesser des Einflugloches sollte mindestens 32 mm, besser 50 mm betragen. Besonders günstig als Ersatzniststätten sind Mauerseglerkästen oder Einbausteine, da sie von beiden Arten genutzt werden. Auch Spatzen sind als Höhlenbrüter von Gebäudesanierung betroffen. Da der Haussperling in vielen Städten einen starken Bestandsrückgang verzeichnet, gilt ihm besondere Aufmerksamkeit. Sie haben besonderen Bedarf an einer geeigneten Vegetation in der Nähe der Niststätte, da sie ausschließlich kleine Insekten, wie Blattläuse, an ihre Jungen verfüttern.

Hausrotschwanz auf Dachrinne in der Nordstadt. Foto: Regine Tantau

Halbhöhlenbrüter: wie Rotkehlchen, Hausrotschwanz, Grauschnäpper, Bachstelze, Gartenrotschwanz, aber auch andere Höhlenbrüter wie Kleiber, Kohl-, Blaumeise und Feldsperling, Star und Baumläufer verlieren durch die Sanierung von Gebäuden oft ebenfalls ihre Quartiere. Für jede Art gibt es spezielle Kunstnester zu kaufen und Anleitungen zum Selbstbau sowie Einbausteine. Universell sind Mauerseglerkästen/-einbausteine, die sich auch für Halbhöhlenbrüter eignen, da sie ein relativ großes Einflugloch besitzen.



Projektgruppe Schutz Gebäude bewohnender Vogel- und Fledermausarten

Kontakt: mauersegler@nds.bund.net
Jana.Luebbert@nds.bund.net

oder Geschäftsstelle: 0511 - 66 00 93

Mauersegler-Notruf-Telefon: Rose-Marie Schulz 0157 3133 4125

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