Die Untere Wasserbehörde der Region Hannover will die Unterhaltungsverordnung von 2008 ändern, in der geregelt ist, wie Unterhaltungsverbände und andere Unterhaltungspflichtige an den Fließgewässern 2. und 3. Ordnung die Gewässer pflegen müssen, dass sie einerseits einen guten ökologischen Zustand erreichen oder behalten und andererseits auch das Wasser abführen.
Die BUND Stellungnahme dazu ist hier als pdf. zum Download.
Die Neuregelung war auch notwendig, weil auf Grund der Förderalismusreform 2009 Naturschutz- und Wasserhaushaltsgesetz geändert wurden. Die aktuelle UHVO ist hier nachlesbar:
http://www.hannover.de/content/search?SearchText=Gew%C3%A4sserunterhaltungsverordnung