Nach dem Naturschutzrecht notwendige Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft werden in der Stadt Neustadt am Rübenberge vielfach in stadteigenen Waldbeständen realisiert. Dazu werden in der Regel Kiefernwälder teilweise abgeholzt und mit standortheimischen Laubbäumen unterpflanzt. Für diese schon seit Jahren bestehende Praxis sollten 2010 Grundsatzregelungen schriftlich festgehalten und vom Rat beschlossen werden.
In unserer Stellungnahme setzten wir uns sehr kritisch mit diesen Grundsätzen auseinander. Es ist teilweise fraglich, ob die von der Stadt Neustadt vorgesehenen Maßnahmen in dieser Form wirklich ein Gewinn für die Natur sind. Im Übrigen handelt es sich um Maßnahmen, die ohnehin sogenannte gute fachliche Praxis sein sollten und deshalb als Ersatzmaßnahmen ungeeignet sind.
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