Januar 2012 Das Projekt ist nach Auffassung des BUND u.a. deshalb rechtswidrig, weil bei Inbetriebnahme der Hähnchenmastanlage durch die Emissionen gesetzlich geschützte Biotope und ein FFH-Gebiet beeinträchtigt werden würden und diese Beeinträchtigungen nicht einmal geprüft wurden. Die Region als Genehmigungsbehörde hat leider darauf verzichtet, dem Antragsteller eine Umweltverträglichkeitssprüfung zur Auflage zu machen. Es wurden auch seitens der unteren Naturschutzbehörden der Region Hannover und des angrenzenden Landkreises Hildesheim keine Bedenken gegenüber der Anlage geäußerst, was aus naturschutzfachlicher Sicht seitens der Naturschutzverbände nicht nachzuvollziehen und zu akzeptieren ist.
Hier die Stellungnahme des BUND als pdf. zu lesen.