Landschaftsschutzgebiet Hohenholz

Der BUND hat zu diesem Verfahren Stellung genommen. Die ausführliche Stellungnahme ist hier zum Download als pdf.

Hier kurz die wichtigsten Kritikpunke bzw. Ergänzungen aus Sicht des BUND:

Großställe: Der BUND kritisiert, dass, während fast alle anderen privilegierten landwirtschaftlichen Bauvorhaben vollständig untersagt sind, ausgerechnet Großställe nicht ausgeschlossen werden. Der Verordnungsentwurf sieht für den überwiegenden Teil des Gebietes einen Erlaubnisvorbehalt für Stallungen vor, die immissionsschutzrechtlichen Regelungen unterliegen.

Forstwirtschaft: Die Anpflanzung nicht standortheimischer Forstpflanzen sollte ganz ausgeschlossen werden. Ebenso sollte eine Bewirtschaftung durch Kahlschläge untersagt werden. Die Nutzung von Horst- und Höhlenbäumen sollte ganzjährig verboten werden. Solche Handlungen widersprechen der guten fachlichen Praxis im Wald. Analog zum BNatSchG sollten keine Holznutzungsmaßnahmen in der Zeit vom 1. März bis 30. September zugelassen werden. Zu untersagen ist auch die Befestigung bestehender Graswege, eine Vollnutzung von Bäumen, das flächenhafte Befahren und das Befahren von instabilen Böden, ein Rückegassenabstand von unter 40 m ab mittelalten Beständen und der Einsatz von Bioziden.

Gebietsheimische Pflanzen: Jedes Ausbringen von gebietsfremden Pflanzen, also von Pflanzen, die ihren genetischen Ursprung nicht in der nordwestdeutschen Wuchsregion haben, sollte unzulässig sein.

Verbot Grünlandumbruch: Unseres Erachtens sollte das Verbot für alle bestehenden Grünlandflächen (außer vorübergehend in Grünland umgewandelte bzw. vorübergehend stillgelegte Ackerflächen) gelten.



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