BUND Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland


Stellungnahme innerhalb der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit an der 33. Änderung des Flächennutzungsplans (Schulenburg, Calenberger Mühle) der Stadt Pattensen gem. §3, Abs. 1 Baugesetzbuch

18.12.13 Der vorgelegte „Vor“entwurf zur Flächennutzungsplanänderung und der damit vorgesehenen Löschung von mindestens 4 ha Grünland im LSG H-070 (Calenberger Leinetal) auf der Leineinsel beeindruckt durch eine Vielzahl von Annahmen und Aussagen, die aber nur selten durch Fakten belegt werden. Hochwasserschutz: Mit der F-Planänderung sind Baumaßnahmen in überschwemmungsgefährdeten Bereichen vorgesehen. Nach §78,1 WHG sind Bauten im ÜSG verboten. Landschaftsschutzgebiet: Eine Beeinträchtigung von Fauna und Flora ist in der Regel gegeben, wenn ca. 4 ha z. T. feuchtes Grünland eliminiert und der Boden versiegelt wird. Der  Entwurf verneint  einen nicht auszugleichenden Einfluss auf die Artenvielfalt des LSG und der Leineaue. Dafür werden in dem Entwurf weder Beweise noch Angaben über Kartierungen oder andere Untersuchungen geliefert. 

Hier die Stellungnahme des BUND als download.

Quelle: http://archiv-hannover.bund.net/themen_und_projekte/stellungnahmen/landschaftsschutzgebiete_neuausweisungen_und_ueberarbeitungen/f_plan_schulenburg_calenberger_muehle_im_lsg_h_70/