Gasolin-Gelände in Uetze-Dollbergen

Die Gemeinde Uetze plant im Ortsteil Dollbergen die Ausweisung von rund 10 Hektar Gewerbeflächen auf einem ehemaligen Raffineriegelände und hat dafür eine Änderung des Flächennutzungsplans eingeleitet. Zu diesen Planungen hat sich der BUND Region Hannover sehr kritisch geäußert und im Dezember 2011 eine umfangreiche Stellungnahme zum Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung geschrieben. Darin wird u. a. auf eklatante Widersprüche innerhalb der Planunterlagen, Verfahrensfehler und unzureichende Untersuchungen hingewiesen. Das europäische Artenschutzrecht wird nicht angemessen berücksichtigt, die Umsetzung der vorliegenden Planungen dürfte nach geltendem Recht nicht vollzogen werden. Erhebliche Folgekosten für die öffentliche Hand sind als Folge von Umweltschäden nicht auszuschließen.

Hintergründe:

Auf dem Gelände befand sich bis 1956 eine Schwerölraffinerie der Firma „Deutsche Gasolin“ und danach bis 1976 ein Tanklager. Seitdem liegt die Fläche brach. Sie ist mit verschiedenen Schadstoffen belastet. Wie sich eine Bebauung auf die Belastung des Grundwassers auswirkt, ist nicht bekannt.

Die Gemeinde plant, hier eine gewerbliche Baufläche (6,1 ha), ein Sondergebiet für eine Freiland-Photovoltaikanlage (4 ha) und zusammen mit der Region Hannover einen Park+Ride-Platz (0,5 ha) auszuweisen. Für eine Ersatzaufforstung sind 5,1 ha, für sonstige Ausgleichsmaßnahmen 5,4 ha vorgesehen (bei sachgerechter Bewertung müssten diese Flächen jedoch um ein Vielfaches größer sein).

Schon diese Flächenbilanz lässt am Sinn des Vorhabens zweifeln. Mit dem Gasolin-Gelände soll zudem eine für den Naturschutz überaus wertvolle Fläche vernichtet werden. In den letzten 30 Jahren hat sich auf dem Gelände ein Mosaik aus Wald, Lichtungen und trockenen, wiesenartigen Flächen (Ruderalflächen) entwickelt. Hier ist einer der größten Zauneidechsenbestände in der Region Hannover beheimatet. Mit 44 nachgewiesenen Vogelarten, davon 7 Brutvogelarten der niedersächsischen Roten Liste oder Vorwarnliste (u.a. Grünspecht, Nachtigall und Pirol), ist das Gebiet ungewöhnlich artenreich. Fledermausquartiere in Gebäuderesten am Rand der Bauflächen sind bekannt; mit Sommer- und Winterquartieren in Baumhöhlen und unterirdischen Kanälen sowie wichtigen Jagdgebieten ist zu rechnen - entsprechende Fledermaus-Untersuchungen wurden trotzdem nicht durchgeführt.

Alle aus Artenschutzsicht herausragenden Vorkommen auf den Bauflächen würden im Zuge der Planung vernichtet. Die Zauneidechsen sollen umgesiedelt werden. Wohin die Tiere kommen sollen, wird nur vage beschrieben. Die zur Auswahl stehenden Flächen müssten entweder erst noch entwickelt werden (Acker) oder sind bereits von Zauneidechsen bewohnt. In beiden Fällen ist von einem Scheitern der Umsiedlung auszugehen, u. a. weil es einfach nicht genug Beutetiere für die Eidechsen gibt.

Für den Waldverlust soll es an noch unbekannter Stelle eine Ersatzaufforstung geben. Gleichwohl wird angegeben, dass die Waldtiere (z. B. Höhlenbrüter wie der Grünspecht) diese Aufforstung gleich als Lebensraum nutzen können.

Kritikpunkte des BUND an der Planung sind unter anderem:

  • Arten und Biotope wurden unzureichend und unfachgerecht erfasst, so dass zusätzlich zu den planerisch vorhergesehenen Zerstörungen auch weitere, bisher unerkannte drohen, z.B. Vernichtung von Fledermausquartieren einschließlich der darin lebenden Tiere.
  • Da die als Ausgleich und Ersatz neu anzulegenden Wald- und Ruderalflächen über lange Zeit nicht den Artenreichtum und die Qualität der wegfallenden Biotope erreichen können, müssten sie erheblich größer dimensioniert werden. Sie sind aber deutlich kleiner.
  • Für das Abfangen der Zauneidechsen sind nur 6 Fangtage innerhalb eines Monats oder weniger Monate angesetzt. Es könnte so nur ein Bruchteil der Tiere vor den Bauarbeiten gerettet werden. Als fachlicher Mindeststandard gilt ein Fang über 1 bis 2 Jahre.
  • Die Ansiedlungsfläche für die Zauneidechse auf dem heutigen Acker ist erheblich kleiner als ihr heutiger Lebensraum, so dass schon allein deshalb der Zustand der Population sich gravierend verschlechtern würde.
  • Nach der Herrichtung des heutigen Ackers würde es mindestens 5 bis 10 Jahre dauern, bis sich die Kleintierlebensgemeinschaften (Heuschrecken u.a.) aufgebaut haben, die Ernährungsgrundlagen für die Eidechsen sind. Geplant ist aber, die Eidechsen sofort umzusiedeln, was zum Hungertod der Tiere führen würde.
  • Eine Umsiedlung in bereits besiedelte Lebensräume, die offenbar alternativ angedacht ist, scheidet generell aus. Die Kapazität bereits besiedelter Lebensräume kann als ausgeschöpft gelten. Die bereits vorhandenen Tiere würden erhöhtem Stress und Krankheitsrisiken ausgesetzt, so dass dadurch auch deren Sterberate deutlich steigen kann. Zugesetzte und dort bereits lebende Tiere müssen um die verfügbaren Kapazitäten kämpfen. Bei vergleichbaren experimentellen Zusetzungen hatte sich nach kurzer Zeit der Bestand wieder auf dem vorherigen Niveau eingependelt oder blieb dauerhaft reduziert, teilweise starben alle Tiere.

Die Planung verstößt u.a. gegen das strenge europäische Artenschutzrecht. Es liegen auch keine der wenigen im Gesetz aufgeführten Gründe vor, die eine Ausnahme erlauben würden. Vor allem ist nicht einleuchtend, warum die geplanten Bauflächen zwingend gerade hier ausgewiesen werden sollen. Statt Gewerbe auf einer für den Artenschutz herausragend wertvollen Fläche anzusiedeln und den (untauglichen) Versuch zu machen, die Lebensräume an anderer Stelle neu zu entwickeln, erschiene es logischer, die heutigen Biotope zu erhalten und für das Gewerbe Flächenalternativen zu nutzen. Der Hintergrund ist vermutlich, dass EU-Fördermittel zu Flächenrecycling und Altlastensanierung beantragt werden sollen. Es kann aber nicht im öffentlichen Interesse sein, Planungen, die geltendes Recht missachten, mit Steuermitteln zu subventionieren.

Von den Verlusten aus Naturschutzsicht abgesehen, geht die öffentliche Hand mit der vorliegenden Planung auch erhebliche finanzielle Risiken ein. Nach dem Umwelthaftungsgesetz können zur Behebung der Schäden an den Populationen der europarechtlich geschützten Tierarten beträchtliche Summen fällig werden. Da die Fläche heute noch in Eigentum und Verantwortung eines internationalen Mineralölkonzerns liegt, ist auch zu fragen, wer in Zukunft das Risiko trägt, falls es sich später herausstellen sollte, dass Altlastensanierungen durchgeführt werden müssen. Dies gilt besonders nach den Erfahrungen mit der Fulgurit-Deponie bei Wunstorf, wo Steuermittel in Millionenhöhe eingesetzt werden sollen, um eine Altlast auf einem Privatgrundstück zu beseitigen.

Der BUND fordert daher von der Gemeinde Uetze und der Region Hannover, auf das Gewerbegebiet an dieser Stelle zu verzichten und die vorhandenen Biotope zu erhalten. Allenfalls könnte geprüft werden, ob die Photovoltaikanlage unter Verzicht auf Versiegelungen schonend für Flora und Fauna errichtet werden könnte und ob der Park+Ride-Platz im Rahmen geltenden Rechts realisiert werden kann.

Die vollständige Stellungnahme kann hier heruntergeladen werden.



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