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Bau einer Regenwasserbehandlungsanlage im LSG-H 27 „Mittlere Leine“ und Einleitung von Regenwasser in das FFH-Gebiet 90

16.09.2016 Bau einer Regenwasserbehandlungsanlage im LSG-H 27 „Mittlere Leine“ und Einleitung von Regenwasser in das FFH-Gebiet 90 „Aller (mit Barnbruch), Untere Leine, Untere Oker“ - Stellungnahme gemäß § 63 BNatSchG

Aus den bisher vorliegenden Unterlagen geht nicht hervor, wo das gereinigte Regenwasser in das FFH-Gebiet 90 „Aller (mit Barnbruch), Untere Leine, Untere Oker“ eingeleitet werden soll. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass sich unmittelbar angrenzend ein Gewässer befindet, das dem FFH Lebensraumtyp 3150 „Natürliche und naturnahe nährstoffreiche Stillgewässer mit Laichkraut- oder Froschbiss-Gesellschaften“ zuzuordnen ist. Die Hauptgefährdung dieses Lebensraumtyps geht von der Einleitung nährstoffreicher Zuflüsse aus, sodass vor einer möglichen Beeinträchtigung des Gewässers umfangreiche Untersuchungen notwendig sind.

BUND Stellungnahme hier als download.

Kabelverlegung durch das NSG HA 196 „Schilfbruch“ mit Kreuzung des FFH-Gebietes Erse

17.06.2016 20 kv Kabelverlegung durch das NSG HA 196 „Schilfbruch“ - Stellungnahme zur Beteiligung gemäß § 38 NAGBNatSchG

Laut den Antragsunterlagen ist zum Anschluss des Windparks Uetze an das Umspannwerk Hänigsen vorgesehen, ein Erdkabel quer durch das Naturschutzgebiet Schilfbruch, das Landschaftsschutzgebiet Schilfbruch sowie im FFH-Gebiet Fuhse-Auwald bei Uetze entlang des Waldrandes zu verlegen.


Außerdem kreuzt die Kabeltrasse die Erse, die als FFH-Gebiet Erse ausgewiesen ist. In den derzeit vorliegenden Antrag wird lediglich die naturschutzrechtliche Genehmigung zur Verlegung von elektrischen Versorgungsleitungen im Landschaftsschutzgebiet beantragt. Damit sind die Antragsunterlagen fehlerhaft beziehungsweise unvollständig: es werden weder das betroffene Naturschutzgebiet Schilfbruch, noch die betroffenen FFH-Gebiete erwähnt!

Hier die BUND Stellungnahme als download mit den Details.

Widerspruch gegen Erdverkabelung Windpark Uetze

26.09.2016 Widerspruch gegen Ihre naturschutzrechtliche Entscheidung vom 23.08.2016 - (Erdverkabelung Windpark Uetze, Ihr Schreiben vom 25.08.16)

Wie auch schon in unserer Stellungnahme vom 17.06.2016 dargestellt, sind die von der Antragstellerin vorgelegten Unterlagen unzureichend und als Grundlage für die Befreiung
und naturschutzrechtliche Entscheidung ungeeignet. Auch aus der Begründung Ihrer Behörde lässt sich keine hinreichende Prüfung der Naturschutzbelange entnehmen. Es drohen
daher Beeinträchtigungen der Schutzziele bzw. der Erhaltungsziele und damit Verstöße gegen nationales und europäisches Naturschutzrecht. Außerdem ist die Verbändebeteiligung fehlerhaft.

Hier unsere Begründung im Einzelnen als Download.



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