BUND Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland


Mergelabbau Fa. HOLCIM, Stadt Sehnde, Gemarkungen Höver und Bilm Planfeststellungsverfahren gemäß § 68 WHG

6.3.15 Der BUND schlägt zur Optimierung der Planung vor:

-    die Einbeziehung der Lagerfläche im Bereich der Höverschen Kippen als Alternative zu den geplanten Aufforstungen,
-    die Reduzierung der zu pflanzenden Bäume bei den geplanten Aufforstungen sowie
-    die Beibehaltung der Umsetzungszeiträume und der ursprünglich vorgesehenen Flächengrößen bei den geplanten Maßnahmen.  

Bodenabbau - Sand, Kies, Ton, Mergel, Steine und Torf

Die Region Hannover ist zuständig für die Genehmigung des Abbaus von Sand, Kies, Ton, Mergel und Steinen sowie Torf, wenn dies nach einem wasserrechtlichen oder naturschutzrechtlichen Verfahren erfolgt, was in der Regel der Fall ist. Sofern es sich um Planfeststellungsverfahren handelt, müssen die Naturschutzverbände beteiligt werden. 

Bestimmte Mängel sind typisch für Bodenabbauverfahren in der Region Hannover sind und wiederholen sich seit Jahren. Eigentlich bestehen in Niedersachsen seit 2003 relativ gute einheitliche Standards in Bodenabbauverfahren. Der Verfahrensablauf und insbesondere die naturschutz­rechtlichen und -fachlichen Anforderungen bei der Zulassung des Bodenabbaus werden im „Leitfaden zur Zulassung des Abbaus von Bodenschätzen unter besonderer Berücksichtigung naturschutzrechtlicher Anforderungen“ des Niedersächsischen Umweltministeriums benannt. 2011 wurde dieser „Leitfaden Bodenabbau“ per Runderlass des MU erneut in der aktuellen Fassung für verbindlich erklärt. Für die Anwendung der Eingriffsregelung, also der gesetzlichen Verpflichtung, Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft auszugleichen oder zu ersetzen, liegt eine „Arbeitshilfe zur Anwendung der Eingriffsregelung bei Bodenabbauvorhaben“ vor. Sie wurde vom Niedersächsischen Umweltministerium in Abstimmung mit den Unternehmerverbänden Niedersachsen e.V. (UVN) und dem Niedersächsischen Industrie- und Handelskammertag (NIHK) durch das Niedersächsische Landesamt für Ökologie erstellt, um zur Eingriffs­regelung im Bodenabbau „eine landesweit einheitliche und gemeinsam getragene Regelung zu treffen“. Der „Leitfaden Bodenabbau“ und die „Arbeitshilfe Bodenabbau“ nehmen durch zahlreiche Querverweise aufeinander Bezug und sind als Einheit zu sehen. Beide Handreichungen müssen daher in Niedersachsen bei der Zulassung von Bodenabbauvorhaben beachtet werden.

In der Region Hannover werden aber regelmäßig Antragsunterlagen von der Regionsverwaltung als Genehmigungsbehörde akzeptiert, die nicht den landesweit verbindlichen Standards entsprechen.

Die mangelhaften Planunterlagen für den Bodenabbau in der Region Hannover führen gewöhnlich zu mangelhaften Zulassungen (sofern diese nicht versagt werden, was in der Vergangenheit allerdings auch vorgekommen ist). Soweit schon die Basis der Planung, etwa die Bestandsaufnahme von Flora und Fauna, unzureichend ist, können die Fehler meist nicht mehr in der Zulassung „geheilt“ werden. Ebenso wenig kann der Charakter der Gestaltung am Ende des Verfahrens noch grundlegend geändert werden. Auflagen in Planfeststellungsbeschlüssen, wonach z.B. abweichend von den eingereichten Plänen die Uferlinie geschwungen und abwechslungsreich gestaltet werden soll, sind praktisch wirkungslos, wenn sie nicht dem Grundsatz der hinreichenden Bestimmtheit entsprechen. Da, wo die Planung mit konkreten Auflagen noch korrigiert werden kann, zum Beispiel mit nachträglichen Vorgaben für Flachwasserzonen, wurde dies in der Vergangenheit nicht oder allenfalls ansatzweise getan.

Letztlich werden insofern Antragsteller, die fachliche und rechtliche Vorgaben zum Bodenabbau unterlaufen wollen, von der Region in ihrem Verhalten bestärkt. Aufgabe der Region als Zulassungsbehörde wäre es stattdessen, beim vorgeschriebenen Beratungsgespräch und bei der Prüfung der Antragsunterlagen auf Einhaltung der landesweiten Vorgaben im Antrag zu bestehen und in diesem Sinne am Ende auch zu entscheiden.

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an den BUND: bund.hannover@bund.net

Quelle: http://archiv-hannover.bund.net/themen_und_projekte/stellungnahmen/bodenabbau_sand_kies_ton_mergel_und_steine/