Die mangelhaften Planunterlagen für den Bodenabbau in der Region Hannover führen gewöhnlich zu mangelhaften Zulassungen (sofern diese nicht versagt werden, was in der Vergangenheit allerdings auch vorgekommen ist). Soweit schon die Basis der Planung, etwa die Bestandsaufnahme von Flora und Fauna, unzureichend ist, können die Fehler meist nicht mehr in der Zulassung „geheilt“ werden. Ebenso wenig kann der Charakter der Gestaltung am Ende des Verfahrens noch grundlegend geändert werden. Auflagen in Planfeststellungsbeschlüssen, wonach z.B. abweichend von den eingereichten Plänen die Uferlinie geschwungen und abwechslungsreich gestaltet werden soll, sind praktisch wirkungslos, wenn sie nicht dem Grundsatz der hinreichenden Bestimmtheit entsprechen. Da, wo die Planung mit konkreten Auflagen noch korrigiert werden kann, zum Beispiel mit nachträglichen Vorgaben für Flachwasserzonen, wurde dies in der Vergangenheit nicht oder allenfalls ansatzweise getan.
Letztlich werden insofern Antragsteller, die fachliche und rechtliche Vorgaben zum Bodenabbau unterlaufen wollen, von der Region in ihrem Verhalten bestärkt. Aufgabe der Region als Zulassungsbehörde wäre es stattdessen, beim vorgeschriebenen Beratungsgespräch und bei der Prüfung der Antragsunterlagen auf Einhaltung der landesweiten Vorgaben im Antrag zu bestehen und in diesem Sinne am Ende auch zu entscheiden.
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