Mergelabbau Fa. HOLCIM, Stadt Sehnde, Gemarkungen Höver und Bilm Planfeststellungsverfahren gemäß § 68 WHG

6.3.15 Der BUND schlägt zur Optimierung der Planung vor:

-    die Einbeziehung der Lagerfläche im Bereich der Höverschen Kippen als Alternative zu den geplanten Aufforstungen,
-    die Reduzierung der zu pflanzenden Bäume bei den geplanten Aufforstungen sowie
-    die Beibehaltung der Umsetzungszeiträume und der ursprünglich vorgesehenen Flächengrößen bei den geplanten Maßnahmen.  

Bodenabbau - Sand, Kies, Ton, Mergel, Steine und Torf

Die Region Hannover ist zuständig für die Genehmigung des Abbaus von Sand, Kies, Ton, Mergel und Steinen sowie Torf, wenn dies nach einem wasserrechtlichen oder naturschutzrechtlichen Verfahren erfolgt, was in der Regel der Fall ist. Sofern es sich um Planfeststellungsverfahren handelt, müssen die Naturschutzverbände beteiligt werden. 

Bestimmte Mängel sind typisch für Bodenabbauverfahren in der Region Hannover sind und wiederholen sich seit Jahren. Eigentlich bestehen in Niedersachsen seit 2003 relativ gute einheitliche Standards in Bodenabbauverfahren. Der Verfahrensablauf und insbesondere die naturschutz­rechtlichen und -fachlichen Anforderungen bei der Zulassung des Bodenabbaus werden im „Leitfaden zur Zulassung des Abbaus von Bodenschätzen unter besonderer Berücksichtigung naturschutzrechtlicher Anforderungen“ des Niedersächsischen Umweltministeriums benannt. 2011 wurde dieser „Leitfaden Bodenabbau“ per Runderlass des MU erneut in der aktuellen Fassung für verbindlich erklärt. Für die Anwendung der Eingriffsregelung, also der gesetzlichen Verpflichtung, Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft auszugleichen oder zu ersetzen, liegt eine „Arbeitshilfe zur Anwendung der Eingriffsregelung bei Bodenabbauvorhaben“ vor. Sie wurde vom Niedersächsischen Umweltministerium in Abstimmung mit den Unternehmerverbänden Niedersachsen e.V. (UVN) und dem Niedersächsischen Industrie- und Handelskammertag (NIHK) durch das Niedersächsische Landesamt für Ökologie erstellt, um zur Eingriffs­regelung im Bodenabbau „eine landesweit einheitliche und gemeinsam getragene Regelung zu treffen“. Der „Leitfaden Bodenabbau“ und die „Arbeitshilfe Bodenabbau“ nehmen durch zahlreiche Querverweise aufeinander Bezug und sind als Einheit zu sehen. Beide Handreichungen müssen daher in Niedersachsen bei der Zulassung von Bodenabbauvorhaben beachtet werden.

In der Region Hannover werden aber regelmäßig Antragsunterlagen von der Regionsverwaltung als Genehmigungsbehörde akzeptiert, die nicht den landesweit verbindlichen Standards entsprechen.

  • Zustandserfassung. - Nach der „Arbeitshilfe Bodenabbau“ und dem „Leitfaden Bodenabbau“ müssen auf der Antragsfläche die vorhandenen Biotoptypen kartiert werden. Außerdem sind gefährdete Pflanzenarten und bestimmte Tierartengruppen nach anerkannten Methoden zu erfassen. Diese Vorgaben werden vielfach nicht eingehalten. Auch im vorliegenden Fall ist dies teils nicht fachgerecht und teils gar nicht geschehen. Im Ergebnis führt das dazu, dass ein ausgedehnter gesetzlich geschützter Sandtrockenrasen, der durch den Abbau verloren ginge, nicht erfasst und nicht berücksichtigt wurde. Durch die bereits mangelhafte Bestandsaufnahme wird auch die darauf aufbauende Bilanzierung von Eingriff, Ausgleich und Ersatz grundlegend fehlerhaft.
  • Naturnahe Gestaltung. - Laut „Arbeitshilfe Bodenabbau“ und „Leitfaden Bodenabbau“ kann der Antragsteller, soweit durch den Abbau keine besonderen Werte zerstört werden, die Kompensation für den Eingriff vollständig auf der Abbau­fläche erbringen, wenn die gesamte Abbaufläche nach Abbau entsprechend den Zielsetzungen des Naturschutzes entwickelt wird und keine störenden Nutzungen stattfinden. Für Abbaugewässer im Sandabbau bedeutet das, dass sie sich „hinsichtlich Größe, Tiefe, Gestaltung und Nähr­stoffgehalt an vergleichbaren natürlichen Gewässern im Natur­raum ori­entieren“ müssen. Typische natürliche Stillgewässer des Weser-Aller-Flachlands außerhalb der Flussauen und Moore sind meist durch Aus­blasungen entstandene flache Weiher. Die Unternehmen haben in Niedersachsen also beim Nassabbau die Wahl, entweder ein naturnahes Gewässer ohne weitere Ersatzmaßnahmen oder ein naturfernes Baggerloch mit maximaler Ausnutzung des Grundstücks plus Ersatzmaßnahmen außerhalb der Abgrabung zu planen. Beantragt und letztlich auch akzeptiert werden in der Region Hannover aber typischerweise naturferne Baggerseen, für die dann trotzdem keine externen Ersatzmaßnahmen vorgesehen sind. Dies gilt auch im vorliegenden Fall. Der 3,5 ha große auf der Erweiterungsfläche geplante neue Baggersee hätte keinerlei Ähnlichkeit mit natürlichen Gewässern im Naturraum. Er wäre mit 15 m Tiefe viel zu tief für ein naturnahes Gewässer. Der weitaus größte Teil des Gewässerbodens würde in mehr als 5 m Tiefe liegen, wohin kein Licht mehr durch­dringt, was die biologi­sche Bedeutung sehr stark herabsetzt. Der Umriss des Bagger­sees würde weitestgehend den linearen Grundstücksgrenzen entsprechen. Trotzdem will der Antragsteller entgegen den Vorgaben des Landes einen Abbau ohne Ersatzmaßnahmen.
  • Flachwasserzonen. - Von besonderer Bedeutung für die Pflanzen- und Tierwelt der Abgrabungsgewässer sind abgeflachte Böschungen im Uferbereich. Damit sich hier gut ausgeprägte Ufervegetation entwickeln kann und nicht vom Wellenschlag abgetragen wird, brauchen die Ufer Flachwasserzonen von einer bestimmten, in den landesweiten Vorgaben in Abhängigkeit von den Wasserstandsschwankungen festgelegten Mindestbreite. Diese Regel wird bei Anträgen in der Region Hannover und auch im vorliegenden Fall üblicherweise nicht beachtet. Nach dem „Leitfaden Bodenabbau“ muss hier rundum eine Flachwasser­zone von möglichst 30 m, mindestens aber 15 m Breite verlangt werden. Im geplanten neuen Baggersee sind aber, bis auf einen kleinen Bereich in einer Ecke des Gewässers, überhaupt keine Flachwasserzonen vorgesehen.
  • Stimmigkeit. - Ein weiterer in der Region Hannover regelmäßig auftretender Mangel bei Antragsunterlagen für den Bodenabbau besteht in abweichenden Angaben z.B. im Antrag einerseits und im landschaftspflegerischen Planungsbeitrag andererseits, was eigentlich im Einzelnen geplant ist. Offensichtlich findet keine ausreichende Prüfung statt, ob die Antragsunterlagen in sich stimmig sind. Auch im vorliegenden Fall widersprechen sich Angaben in Karten, Schnitten und Texten gegenseitig.
  • Nachnutzungen. – Ein sehr problematischer Punkt bei Bodenabbauverfahren sind Nachnutzungen, die den Naturschutzzielen widersprechen. Im vorliegenden Fall werden solche Nutzungen vom Antragsteller aber ausgeschlossen, so dass sie in diesem Verfahren keine Rolle spielen. (Möglicherweise aber später im Vollzug.)

Die mangelhaften Planunterlagen für den Bodenabbau in der Region Hannover führen gewöhnlich zu mangelhaften Zulassungen (sofern diese nicht versagt werden, was in der Vergangenheit allerdings auch vorgekommen ist). Soweit schon die Basis der Planung, etwa die Bestandsaufnahme von Flora und Fauna, unzureichend ist, können die Fehler meist nicht mehr in der Zulassung „geheilt“ werden. Ebenso wenig kann der Charakter der Gestaltung am Ende des Verfahrens noch grundlegend geändert werden. Auflagen in Planfeststellungsbeschlüssen, wonach z.B. abweichend von den eingereichten Plänen die Uferlinie geschwungen und abwechslungsreich gestaltet werden soll, sind praktisch wirkungslos, wenn sie nicht dem Grundsatz der hinreichenden Bestimmtheit entsprechen. Da, wo die Planung mit konkreten Auflagen noch korrigiert werden kann, zum Beispiel mit nachträglichen Vorgaben für Flachwasserzonen, wurde dies in der Vergangenheit nicht oder allenfalls ansatzweise getan.

Letztlich werden insofern Antragsteller, die fachliche und rechtliche Vorgaben zum Bodenabbau unterlaufen wollen, von der Region in ihrem Verhalten bestärkt. Aufgabe der Region als Zulassungsbehörde wäre es stattdessen, beim vorgeschriebenen Beratungsgespräch und bei der Prüfung der Antragsunterlagen auf Einhaltung der landesweiten Vorgaben im Antrag zu bestehen und in diesem Sinne am Ende auch zu entscheiden.

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an den BUND: bund.hannover@bund.net



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