Bauschuttaufbereitungsanlage Kleinburgwedel

Mit einer Flächennutzungsplan-Änderung und einem Bebauungsplan will die Stadt Burgwedel eine Anlage für die Lagerung und Aufbereitung von Boden, Bauschutt, Baum- und Strauchschnitt sowie Abbruchholz in der freien Landschaft völlig neu ausweisen. Bei der dafür vorgesehenen etwa 4 Hektar großen Fläche handelt es sich um eine frühere Sandgrube. Heute ist dies ein sehr vielfältiges und wertvolles Gebiet. Vorherrschend ist artenreiches, mesophiles Grünland, ein in Niedersachsen stark gefährdeter Lebensraumtyp. Darüber hinaus kommen gesetzlich geschützte Sandtrockenrasen, gebietsheimische Baum- und Gebüschgruppen sowie Gras- und Staudenfluren vor. Hier leben unter anderem mindestens 3 Reptilien- und 19 Brutvogelarten.

Es gibt keine erkennbare Notwendigkeit, die Anlage ausgerechnet in solch ein wertvolles Gebiet zu bauen. Die Planung würde gegen Artenschutz- und Biotopschutzrecht verstoßen und wäre rechtswidrig. Die Abfallbehandlungsanlage würde außerdem im Trinkwasserschutzgebiet „Fuhrberger Feld" liegen. Wegen der durchlässigen Bodenverhältnisse und der geringen Überdeckung ist die Gefährdung des Grundwassers in der ehemaligen Sandgrube erhöht. Abgesehen davon, dass die Planung aus Naturschutzsicht somit vollständig abzulehnen ist, sind die geplanten Ausgleichsmaßnahmen nicht nur absolut unzureichend, sondern auch weitestgehend unsinnig.

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