26.09.2016 Widerspruch gegen Ihre naturschutzrechtliche Entscheidung vom 23.08.2016 - (Erdverkabelung Windpark Uetze, Ihr Schreiben vom 25.08.16)
Wie auch schon in unserer Stellungnahme vom 17.06.2016 dargestellt, sind die von der Antragstellerin vorgelegten Unterlagen unzureichend und als Grundlage für die Befreiung
und naturschutzrechtliche Entscheidung ungeeignet. Auch aus der Begründung Ihrer Behörde lässt sich keine hinreichende Prüfung der Naturschutzbelange entnehmen. Es drohen
daher Beeinträchtigungen der Schutzziele bzw. der Erhaltungsziele und damit Verstöße gegen nationales und europäisches Naturschutzrecht. Außerdem ist die Verbändebeteiligung fehlerhaft.
Hier unsere Begründung im Einzelnen als Download.