6.3.15 In dem B-Plangebiet sollen ein Gebäude abgerissen und mehrere Bäume gefällt werden. Dadurch könnten Lebensstätten insbesondere von verschiedenen Fledermaus- und Vogelarten zerstört werden. Leider finden sich in den derzeit vorliegenden Planungsunterlagen keine Aussagen zu diesen Artengruppen, sodass eine abschließende naturschutzfachliche Beurteilung des Vorhabens nicht möglich ist und wir das Vorhaben vorerst ablehnen.
In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass bei einer möglichen Zerstörung von Lebensstätten der genannten Artengruppen ein Verstoß gegen
§ 44 Abs. 1 BNatSchG vorliegt. Mehr dazu in der BUND Stellungnahme.