Download BUND Stellungnahme
Laut den Planungsunterlagen soll zwar ein Teil Waldes erhalten bleiben, aber dennoch muss für das Gewerbegebiet ein Stück gerodet werden.
Damit entspricht das Vorhaben nicht den Vorgaben des Regionalen Raumordnungsprogramms (2005). Der überwiegende Teil des Plangebietes ist nicht für die Bebauung vorgesehen, sondern gilt sowohl als Vorsorgegebiet für Erholung als auch als Vorsorgebiet für Natur und Landschaft.Hinzukommt, dass entsprechend den Aussagen des Regionalen Raumordnungsprogramms Eingriffe in den Wald bzw. Waldumwandlungen grundsätzlich zu vermeiden und Waldränder in einem Abstand von 100 Metern frei von Bebauung zu halten sind. Der BUND lehnt daher die derzeit vorliegenden Entwürfe ab.
Vielmehr wird vorgeschlagen, dass Gewerbegebiet zu reduzieren. Mehr in der Stellungnahme.