4.3.15 Es sollen 17 Bäume gefällt werden. Es geht aus den Planunterlagen nicht deutlich hervor, um welche Bäume es sich handelt.
30.4.15 Eine Geländebegehung am 04.07.2013 zeigt, dass die Gräben in dem intensiv ackerbaulich und gewerblich genutzten Landschaftsraum aufgrund des anstehenden Mergels einen bedeutenden Lebensraum für seltene standorttypische Tier- und Pflanzenarten darstellen. In den Gräben im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 1581 wurden unter anderem die Salz-Bunge (Samolus valerandi, RL Nds: stark gefährdet), die Gelb-Segge (Carex flava agg.), die Blaugrüne Segge (Carex flacca) und der Mücken-Händelwurz (Gymnadenia conopsea, RL Nds: gefährdet) festgestellt. Das Gelände des Frachtpostzentrums konnte leider nicht betreten werden.
18.3.15 Bei einer Geländebegehung am 26.07.2013 wurde festgestellt, dass sich auf der Fläche ein abwechslungsreiches Mosaik unterschiedlicher Sukzessionsstufen von offenen ruderalen Grasbeständen bis hin zu Baumgruppen entwickelt hat. Durch den Bau einer Zufahrt würde ein Großteil dieser Flächen vernichtet. Mehr dazu in der BUND Stellungnahme.
1.11.13 Durch die Änderung des Bebauungsplans wird für derzeit noch unbebaute Flächen die Bebauung ermöglicht. Bei voller Ausnutzung der neu zu bebauenden Flächen ist laut den Planungsunterlagen die Fällung von 20 bis 25 Bäumen erforderlich. Da es sich hierbei um einen naturschutzfachlich wertvollen und das Stadtbild prägenden Baumbestand handelt, der überwiegend unter den Schutz der Baumschutzsatzung der Landeshauptstadt Hannover fällt, lehnt der BUND den derzeit vorliegenden Entwurf ab.
Die Stellungnahme ist hier als pdf. zum Download.
16.10.13 Das Plangebiet wird in den Planungsunterlagen als Brachfläche mit keiner oder nur geringer Bedeutung für den Naturhaushalt beschrieben. Bei einer Geländebegehung am 02.10.2013 konnte jedoch festgestellt werden, dass der Fläche zumindest in Teilbereichen eine höhere Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz und dem Stadtbild zukommt.
Die Stellungnahme ist hier im Ganzen als pdf. zum Download.
23.10.13 In dem Plangebiet sollen für den Bau des geplanten Nahversorgungszentrums mehrere Bäume gefällt werden. Entsprechend den derzeit vorliegenden Planungsunterlagen sollen für den Zugang von der Schulenburger Landstraße jeweils drei (also sechs) Bäume, auf der zukünftigen Parkplatzfläche zwei Bäume und am Kurländer Weg für die Errichtung einer Lärmschutzanlage zehn Bäume entfernt werden. Bei einer Geländebegehung am 16.10.2013 konnte festgestellt werden, dass es sich hierbei um alte Baumbestände handelt ....
Die Stellungnahme befindet sich hier als pdf. zum Download.
Hannover, 15. Mai 2010 - Grundsätzlich bezweifelt der BUND, dass die im vorliegenden Entwurf des Vorhaben bezogenen Bebauungsplans genannten Ziele zur Ansiedlung von Verbrauchermärkten städtebaulich raumverträglich sind. Geplant sind die Ansiedlung eines Verbrauchermarktes von 4.400 qm, zweier Fachmärkte mit zusammen 1900 qm und die Umsiedelung des bestehenden Baumarktes mit 9.500 qm ...
Hier die ausführliche Stellungnahme als pdf. (12 Seiten)
1.3.2012 Der BUND Region Hannover hat zum Bau eines Distributionszentrums am Kronsberg Stellung genommen. Es ist die Errichtung einer 9 ha großen Halle geplant. Im Unterschied zur bisherigen Planung, die Gewerbebauten unterschiedlicher Investoren vorsah, soll mit der Aufstellung des Bebauungsplanes 1764 für einen einzigen Vorhabensträger der Bau eines Distributionszentrums mit der Errichtung einer 9 ha großen Halle ermöglicht werden. Damit besteht die Gefahr, dass die Zukunft dieses Gebietes von der Entscheidung eines weltweit operierenden Großkonzerns abhängt. Eine Investitionsruine bei einem etwaigen späteren Rückzug des Unternehmens wäre bei den vorliegenden Dimensionen städtebaulich nicht zu vertreten.
Der BUND befürchtet, dass es zu erheblichen Auswirkungen der Bebauung auf das Wasserregime kommt, insbesondere zur Verschlechterung der Wassersituation der Seelhorst. Die ausführliche Stellungnahme des BUND ist hier als pdf. zum Download.
Zum besseren Verständnis der Gewässersituation der Seelhorst hier ein Plan "Gewässer in der Seelhorst" als Download.
BUND Stellungnahme zum Download
Zusammenfassend werden zu dem Bebauungsplan Nr. 1629 folgende Forderungen von uns aufgestellt:
- Öffnung des in Nord-Süd-Richtung verlaufenden Grabens (Mindestbreite 10 Meter)
- Erweiterung des entlang der Bahnlinie verlaufenden Grabens auf eine Breite von mindestens 10 Metern
- Durchführung einer Biotop- und Brutvogelkartierung mit naturschutzfachlicher Bewertung
Download BUND Stellungnahme
Der BUND Region Hannover lehnt daher den derzeit vorliegenden Entwurf ab und fordert:
- die Anpassung der Bauflächen, sodass der Gehölzbestand erhalten werden kann sowie
- eine detaillierte Erfassung des Gehölzbestandes und eine Kartierung der Brutvögel, um eine naturschutzfachlichen Beurteilung des Planungsvorhabens vornehmen zu können.
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Zusammengefasst fordern wir:
- den Erhalt des Baumbestandes durch die Anpassung der Baugrenze im südwestlichen Bereich des Plangebietes sowie entlang der Ostermannstraße und der Birkenstraße und
- die planungsrechtliche Sicherung der Bäume und Gehölzbestände im Bebauungsplan.
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Zusammengefasst fordern wir:
- den Erhalt der zu fällenden Bäume durch die Integration der Bäume in die Planung,
- im Fall einer unausweichlichen Fällung von einzelnen Bäumen die Endoskopie potentieller Fledermausquartiere unmittelbar vor der Fällung,
- die Erstellung einer nachvollziehbaren Eingriffsbilanzierung sowie
- die Pflanzung von heimischen Gehölzen statt dem Einsatz von fremdländischen Baumarten.
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Zusammengefasst fordern wir:
- den Erhalt des Baumbestandes durch die planungsrechtliche Sicherung im Bebauungsplan und
- den Erhalt und die Sicherung des Knolligen Rispengras-Bestandes im Bereich der Kastanienallee entlang des Altenbekener Damms.
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Zusammengefasst ist festzustellen, dass der BUND den derzeit vorliegenden Bebauungsplanentwurf ablehnt. Sowohl die derzeit vorgesehene Bebauung am östlichen Laher Ortsrand, als auch die geplante Wegeverbindung durch das Landschaftsschutzgebiet „Laher Wiesen“ sind im Hinblick auf die Ziele des Schutzgebietes, sowie aufgrund von planungs- und naturschutzrechtlichen Bedenken derzeit nicht zu befürworten. Wir fordern daher:
- die Reduzierung des geplanten Baugebietes durch eine Ausweitung bzw. eine Vergrößerung (mindestens um das Doppelte) der privaten Grünflächen in östliche Richtung,
- die Erarbeitung eines Konzeptes für die zukünftige Ausgestaltung der Wegeverbindungen im gesamten Landschaftsschutzgebiet mit dem Ziel der Beruhigung des Gebietes und der Verbesserung der Naturerlebnisqualität sowie
- umfangreiche Kartierarbeiten der genannten Artengruppen (Gehölze, Vögel und Fledermäuse) im Plangebiet und im Landschaftsschutzgebiet „Laher Wiesen“.
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Zusammengefasst fordern wir:
- den Erhalt des nördlichen Teiles des Plangebietes durch den Verzicht auf den Bau der dort vorgesehenen Gebäudezeile,
- die Beachtung der artenschutzrechtlichen Verbote, insbesondere den Tötungsverbot nach § 44 BNatSchG,
- die Durchführung geplanter Fällarbeiten nicht in dem Zeitraum von 1. März bis 30. September sowie
- die Untersuchung der potentiellen Fledermausquartiere mittels Endoskop oder Kamera vor der Fällung der Bäume.
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Zusammengefasst fordern wir:
- den Erhalt des Baumbestandes durch die planungsrechtliche Sicherung im Bebauungsplan,
- die Beachtung der artenschutzrechtlichen Verbote und die Nennung von Maßnahmen zum Artenschutz, insbesondere hinsichtlich des Störungsverbotes nach § 44 BNatSchG und
- die Untersuchung der potentiellen Fledermausquartiere mittels Endoskop oder Kamera.
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Zusammengefasst ist festzustellen, dass der BUND den derzeit vorliegenden Bebauungsplanentwurf ablehnt. Insbesondere die Zerstörung des geschützten Landschaftsbestandteils und die nachträgliche Legalisierung durch die Änderung des Bebauungsplans sind nicht zu akzeptieren. Wir fordern daher:
- die Wiederherstellung des geschützten Landschaftsbestandteils in seiner derzeitigen Abgrenzung,
- die Errichtung einer Schutzwand entlang der südlichen und westlichen Grenze des Industriegebietes sowie
- den möglichst vollständigen Erhalt des geschützten Gewässers im Nordosten des Plangebietes.
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Zusammengefasst fordern wir:
- den Erhalt und die planungsrechtliche Sicherung der Gehölzbestände im Teilbereich A des Plangebietes sowie
- eine detaillierte Erfassung der Gehölze und eine Kartierung der Vögel und Fledermäuse.
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Zusammengefasst fordern wir:
- die Visualisierung und Minimierung der Baumverluste
- die Beachtung der artenschutzrechtlichen Verbote,
- beim Vorkommen von besonders geschützter Arten eine artenschutzrechtliche Prüfung sowie
- die Nennung von Maßnahmen zum Schutz der gebäudebewohnenden Arten (u.a. CEF-Maßnahmen).
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Das Plangebiet ist derzeit geprägt von unterschiedlichen Gehölzstrukturen, insbesondere von Pionierwaldstadien mit Sand-Birken (Betula pendula) und Zitterpappeln (Populus tremula) sowie ruderalen Gebüschen. Diese bilden einen Lebensraum für zahlreiche Tierarten. Beispielsweise sind dort Mönchsgrasmücken (Sylvia atricapilla), Rotkehlchen (Erithacus rubecula) aber auch Arten wie Wildkaninchen (Oryctolagus cuniculus) und Rotfüchse (Vulpes vulpes) zu finden. Es handelt sich also um einen naturschutzfachlich wertvollen Bereich, der als wichtiger Rückzugsraum innerhalb der Stadt angesehen werden kann. Daher lehnen wir die Bebauung dieses Gebietes ab.
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In dem Plangebiet befinden sich zahlreiche Bäume, von denen insgesamt 17 gefällt werden. Leider geht aus den Planungsunterlagen nicht hervor, um welche Bäume es sich handelt. Um die Auswirkungen des B-Plans zu verdeutlichen, sollten deshalb die Baumverluste in einer Karte visualisiert und deren naturschutzfachliche Bewertung mit Angaben zum Alter, Stammumfang und Biotopstrukturen (Baumhöhlen oder ähnliches) tabellarisch aufgeführt werden. Außerdem sind die Bäume, die nicht gefällt werden müssen, planungsrechtlich im Bebauungsplan zu sichern. Nur so kann langfristig sichergestellt werden, dass die Bäume nicht doch gefällt werden.
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Zusammengefasst fordern wir
- eine Erfassung und Bewertung des Baumbestandes einschließlich der Visualisierung der Baumverluste sowie
- eine faunistische Untersuchung insbesondere der Vögel und Fledermäuse.
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Wir begrüßen zunächst, dass einige unserer Anregungen aus der Stellungnahme vom 29.04.2014 berücksichtigt und in dem jetzt vorliegenden Entwurf mit aufgenommen wurden. Dennoch möchten wir nochmals darauf hinweisen, dass die naturschutzfachlich wertvollen Baumbestände, die sich im östlichen Plangebiet (auf der Rückseite der Grundstücke) befinden, möglichst planungsrechtlich gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB gesichert werden sollten.
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Im Plangebiet befinden sich unterschiedliche Gehölzstrukturen mit vielen zum Teil erhaltenswerten Bäumen. Aufgrund des geplanten Bauvorhabens muss ein Teil der Bäume entfernt werden. Leider geht aus den Planungsunterlagen nicht hervor, welche Bäume im Plangebiet voraussichtlich gefällt werden müssen.
Download BUND Stellungnahme
Im Plangebiet befinden sich mehrere Bäume. Leider geht aus den vorliegenden Unterlagen nicht hervor, welche Bäume voraussichtlich gefällt werden müssen. Dort findet sich lediglich der Hinweis, dass über den Erhalt der Bäume in einem gesonderten Verfahren nach den Bestimmungen der Baumschutzsatzung entschieden wird. Da dieses Verfahren ohne Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt, lehnen wir diese Vorgehensweise ab.