Der BUND wird nach dem Naturschutzgesetz an öffentlichen Verfahren beteiligt und kann dazu schriftlich Stellung nehmen. Einige Stellungnahmen sind sicherlich von breiterem Interesse. Wir werden hier fortlaufend einige davon öffentlich machen und Interessierten im pdf-Format zur Verfügung stellen.
Durch Änderungen des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes werden die Beteiligungsrechte der Naturschutzverbände leider sehr stark eingeschränkt. Aus Sicht des BUND ist dies negativ zu bewerten, da eine breite und frühzeitige Beteiligung des Naturschutzes dazu beiträgt, dass Planungen (Straßenplanungen, Bodenabbau, Ausweisung neuer Bau- und Gewerbegebiete, Planungen von Masttieranlagen, Biogasanlagen, Wind- und Wasserkraft, Veränderungen an Gewässern, Luftreinhaltung, Lärmschutz, u.a.) natur- und menschenverträglicher gestaltet werden zum Nutzen aller.