Naturschutzrecht und internationales Biodiversitätsabkommen
Nach dem Bundesnaturschutzgesetz gibt es die Pflicht, Maßnahmen zu ergreifen „...um die Gefahren einer Verfälschung der ... Pflanzenwelt ... durch Ansiedlung oder Ausbreitung von ... Pflanzen gebietsfremder Arten abzuwehren.“ Dies soll vor allem die Ausbringung invasiver exotischer Arten verhindern. Als Beispiele hierfür sind der Japanische Knöterich (Fallopia japonica), das Drüsige Springkraut (Impatiens glandulifera) und der Riesen-Bärenklau (Heracleum mantegazzianum) zu erwähnen, die auch in der Region Hannover bereits angefangen haben, sich flächendeckend auszubreiten unter Verdrängung aller anderen Pflanzen, beispielsweise entlang der Leine. Deshalb sollte aus Sicht des BUND die Pflanzung solcher Exoten auch im eigenen Garten unterbleiben, denn die Gefahr der Auswilderung in die freie Landschaft ist sehr groß und oft Ursache für solche Invasionen gewesen!! Im strengen Sinne stellt auch die Verbreitung nicht gebietsheimischer Gehölze derselben Art eine Verfälschung der regionalen Biodiversität dar. Grundlage des Naturschutzrechts ist die 1992 in Rio de Janeiro beschlossene „Übereinkunft zur Erhaltung der biologischen Vielfalt“.
Warum gebietsheimische Gehölze pflanzen?
Es gibt eine Vielzahl guter Gründe für eine Verwendung von gebietsheimischen Gehölzen bei Anpflanzungen in der freien Landschaft, aber auch im Garten. Sie sind wirtschaftlicher, da die Anwachsraten erheblich größer sind als von nicht gebietsheimischen Gehölzen und der Schädlingsbefall ist deutlich geringer. Diese Ergebnisse können auch von Gehölzpflanzungen der Landeshauptstadt Hannover mit gebietsheimischer Herkunft bestätigt werden. Der (produktionsbedingte) höhere Anschaffungspreis von Gehölzen gebietsheimischer Herkunft amortisiert sich schnell durch geringere Ausfälle, kräftigeren Wuchs und weniger Nachpflanzungen.
Um die biologische Vielfalt zu erhalten, ist aus Sicht des Naturschutzes die Verwendung gebietsheimischer Gehölze von großer Bedeutung. Vor dem Hintergrund der sich immer schneller ändernden Umweltbedingungen (Klimawandel) ist eine ausreichend große genetische Anpassungsfähigkeit einer Art für diese überlebenswichtig. Große Populationen gebietseigener Gehölze verfügen über einen umfangreichen Genpool mit vielen verschiedenen genetischen Variationen. Pflanzengesellschaften verändern sich dynamisch durch die Veränderung von Verbreitungsarealen. Hier tritt die Selektion als natürlicher Motor für die Anpassung in Erscheinung: Das bedeutet, die Population kann damit schon in der folgenden Generation durch Verschiebung von Genhäufigkeiten auf wechselnde Bedingungen reagieren, ohne dass es zu Mutationen oder dem Aussterben einer Art kommen muss. Kleine Populationen hingegen haben weniger Anpassungspotentiale.
Eine weitere Bedrohung der genetischen Vielfalt von Gehölzen besteht darin, dass sich etablierte, gebietsheimische Arten mit eingeführten, gebietsfremden Arten kreuzen (Hybridisierung). Diese Hybridisierung kann vor allem bei gleichen Blühzeiträumen erfolgen und hat den Verlust von etablierten und angepassten Gehölzen zur Folge. Die immer stärkere Gefährdung des Holzapfels und der Wildbirne sind Beispiele für diesen Vorgang.
Die unterschiedlichen Pflanzenarten und ihre speziell angepassten Sippen sind in jeder Region Bestandteil eines komplexen, eingespielten Ökosystems. Dieses fragile Gebilde kann durch die Einbringung von Gehölzen gebietsfremder Herkunft massiv gestört werden.