Die Zukunft der Kleingärten in Hannover

Die schwere Zeit mit der Corona Pandemie zeigt, wie wichtig Kleingärten auch für die Erholung der Menschen ist, sowohl für Familien mit Kindern, die sich hier frei bewegen können als auch für ältere und vorerkrankte Menschen, die sich hier ohne Angst vor Ansteckung "erden" können. Aufgrund dieser Erfahrungen ist es sinnvoll, die Anzahl der Kleingärten eher noch zu erhöhen als beizubehalten.

Ein Rechenbespiel: Wenn es 20.000 Kleingärten in Hannover gibt, dann werden diese im Schnitt von mindestens 2 Personen bewirtschaftet; bei Familien mit mehr Personen. Wir können also mit rund 50.000 Menschen rechnen, die in Hannover in Kleingärten einen Ort der Erholung finden können. Das entspricht ca. 10 Prozent der Bevölkerung der Stadt! Das ist enorm wichtig in Zeiten wie den der Corona-Pandemie! Wenn noch mehr Hannoveraner*innen die Chance für einen Kleingarten bekommen, gerade dort, wo enge Bebauung es schwer macht, frische Luft zu schnappen, wäre das ein großer Gewinn. 

Hier die Pressemitteilung des BUND dazu als Download.

Der BUND setzt sich in Zusammenarbeit mit Kleingärtnervereinen und Aktiven aus vielen Vereinen für eine Ökologisierung der Kleingärten ganz im Sinne des Bundeskleingartengesetz ein. Mehr dazu unter UNIVERSUM KLEINGARTEN:

Vorschläge des BUND Region Hannover für die Zukunft der Kleingärten

  • Nullflächenversiegelung (Ausnahme Altlastenflächen): Wenn Kleingärten zu Bauland umgewidmet werden, ist an anderer Stelle – möglichst ortsnah - wieder zu entsiegeln und/oder wieder Kleingärten zu schaffen. Entsiegelung kann beispielsweise auch im Rahmen von Ersatzmaßnahmen durch Festlegung in B-Plänen umgesetzt werden: So heißt es z. B. im Bebauungsplan 1788 (Lathusenstraße Nord, 2015): „Grundsätzlich käme alternativ eine Freiflächen-Entwicklung im Bereich der nicht mehr kleingärtnerisch genutzten Flächen, z. B. als öffentliche Grünfläche oder als Fläche für Ausgleichsmaßnahmen im Zusammenhang mit künftigen Bauleitplänen, in Betracht.“ Andere mögliche Ersatzmaßnahmen – wie die Entsiegelung von anderen städtischen oder privaten Flächen (Hinterhöfen) Schaffung von Dachgärten bei Neubau für Gemeinschaftsgärten auf dem Dach / Mietergärten / Urban Gardening mit den Zielen „Erhöhung der Artenvielfalt, Erhöhung der Verdunstungsrate, Anbau von Lebensmitteln“ , Dach- und Fassadenbegrünung, Etablierung von Gebäude integrierter Landwirtschaft (siehe z. B. Dachfarm Berlin) – gehören in die Bauleitpläne als neue Standards, schaffen aber im Vergleich zum breitflächig unbebauten Grün nur einen mikroklimatischen Ausgleich .
  • Kleingärten mit Altlasten: Diese bieten sich – nach erfolgter Sanierung – für die Bebauung an, sofern es sich um eine größere zusammenhängende Fläche handelt am Rande einer Kleingartenkolonie. Die Bodensanierung wäre in diesem Fall als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme zu bewerten, weil damit mögliche Gefahren für das Grundwasser behoben werden können und die Freiflächen innerhalb des Bebauungsgebietes dekontaminiert wären.
  • Reduzierung der Versiegelung innerhalb der Kleingartenanlagen: Es wird keine weitere Versiegelung auf Kleingartenflächen angestrebt; stattdessen die Entsiegelung von Flächen innerhalb der Kleingartensiedlungen auf städtischen Grund z.B. bei Zusammenlegung von Gärten und Abriss einer Laube bei zusammengelegten Gärten. Diese größeren zusammenhängenden Flächen könnten gemeinschaftlich genutzt werden (z.B. Kinder, Jugendliche, MigrantInnen, AsylbewerberInnen, SeniorInnen, sonstige Gruppen von Interessierten). Bei Neubau von Lauben sind extensive Gründächer einzuplanen, die ohne Pflege auskommen. Damit könnte die Artenvielfalt erhöht werden durch Blühpflanzen für Hautflügler.
  • Erhöhung der Diversität der Kulturpflanzenvielfalt: durch gezielte Beratung, Schaffung von Informationsangeboten, Pflanzentausch-, und Saatgutbörsen in den Kolonien, Workshops u. a. für Familien, Kinder, Jugendliche, MigrantInnen.
  • Erhöhung der Biodiversität für Wildfauna: Schaffung von Nischen/Angeboten für Wildbienen/Hautflügler, Honigbienen, Vögel u. a. Tierarten in Kleingartensiedlungen. Sie finden in Kleingärten ein immer bedeutsameres und zunehmendes Rückzugsgebiet im Vergleich zu der ausgeräumten Agrarlandschaft. Dazu gehört auch ein Blütenangebot von Beginn bis Ende der Vegetationszeit (vom Krokus bis zu den Herbstblühern) sowie Stein-/Altholzhaufen u.a. .
  • Pestizidfreie Kleingärten in der Praxis: Verbesserung des Informations-/Akzeptanzangebotes, ohne Pestizide und Chemiedünger zu gärtnern, und Vermeidung der Gefahr des Eintrags von Kadmium/Uran durch z. B. phosphathaltige Stickstoffdünger in Rasen und Gemüseanbauflächen. Trotz eindeutiger Regelungen in der Satzung wird der Gebrauch synthetischer Pestizide immer noch praktiziert und sie sind in vielen Gartenmärkten erhältlich.


Arbeitsgruppe Garten naturgemäß

Kontakt:
Sibylle Maurer-Wohlatz
smw@nds.bund.net
und Astrid Groß, Susanne Leibold, Gerd Wach (Fachberater)

Treffen:
nach Vereinbarung in einem Garten eines Mitglieds der Arbeitsgruppe

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