Nur wenn es nicht anders geht: Dann sollten Hornissennester von Profis umgesetzt werden. Beispielsweise, wenn ein Hornissennest am Eingang einer Kindertagesstätte entfernt werden muss. Dann nehmen Sie Kontakt zur Unteren Naturschutzbehörde der Region Hannover auf. Wer hingegen ein Hornissennest in seinem Garten oder am Wohnhaus entfernen lassen will, muss dazu eine gebührenpflichtige Ausnahmegenehmigung nach dem Naturschutzgesetz bei der Unteren Naturschutzbehörde der Region Hannover beantragen.
Zuständig ist in allen Fällen die Naturschutzbehörde der Region Hannover. Für die Städte Neustadt, Garbsen, Wunstorf, Barsinghausen, Gehrden, Wennigsen, Springe, Pattensen, Hemmingen, Laatzen unter (0511) 616 – 22618 und die Städte Burgdorf, Burgwedel, Isernhagen, Langenhagen, Lehrte, Sehnde, Uetze, Wedemark und Hannover unter (0511) 616 – 22672.Bei der Region wird veranlasst, dass nur in Notfällen eine Entfernung des Nestes stattfindet und dass sich stattdessen einer der ehrenamtlichen Hornissen- oder Hummelberater um die Umsetzung des Nestes kümmert. Diese Dienstleistung – da es sich um geschützte Arten handelt, die mit dieser Maßnahme erhalten bleiben - ist für die Betroffenen nicht kostenpflichtig. Die ehrenamtlichen Berater freuen sich aber über eine Spende als Ausgleich für die ihnen entstehenden Kosten, da sie keinerlei Auslagen erstattet bekommen.
Wer mehr Informationen zum Thema Wespen, Hornissen, Wildbienen oder Hummeln wünscht, kann sich an den BUND Region Hannover wenden unter bund.hannover@bund.net wenden.