Initiative Tierwohl: keine Wahlfreiheit für den Verbraucher

Die Initiative Tierwohl ist ein Verbund aus dem Lebensmitteleinzelhandel und der Land- und Fleischwirtschaft. Seit dem 1.1.2015 werden pro verkauftem Kilo Fleisch- oder Wurstwaren in den Supermärkten der meisten Anbieter 4 ct in einen Fonds eingezahlt. Damit sollen jährlich 85 Mio. Euro eingesammelt werden, die für Verbesserungen der Haltungsbedingungen bei Schweinen und Geflügel eingesetzt werden können.

Die landwirtschaftlichen Betriebe, die an der Initiative teilnehmen erfüllen bestimmte Grundanforderungen für die Tierhaltung (z. B. Antibiotikamonitoring, Tageslicht) und können dann aus verschiedenen Verbesserungsmöglichkeiten für sich das Passende heraussuchen. Für jede Verbesserung gibt es ein Entgelt pro geschlachtetem Tier, z. B. 1 € für Auslauf oder zusätzliches Beschäftigungsmaterial bei Mastschweinen, ebenfalls 1 € für eine 4-wöchige Säugezeit bei Zuchtsauen oder 1,50 € bei der Kastration von Ferkeln unter Gabe von Schmerzmitteln.

Gut daran ist, dass sich der Lebensmitteleinzelhandel erstmals dazu bekennt, dass die höheren Kosten, die dem Tierhalter für die Umsetzung des gesellschaftlich erwünschten Tierschutzes entstehen, durch höhere Preise ausgeglichen werden müssen!

Es gibt jedoch auch deutliche Nachteile, die ausgeräumt werden müssen:

  • Es gibt keine Kennzeichnung von Fleisch, das unter den verbesserten Bedingungen produziert wurde. Der Verbraucher hat damit weiterhin keine Wahlfreiheit, welches Fleisch mit welchem Standard er kaufen möchte. Es muss daher ein Tierwohllabel eingeführt werden, ähnlich wie bei Eiern, wo "0" Bio bedeutet, "1" Freilandhaltung, "2" Bodenhaltung und "3" Käfighaltung.
  • die eingezahlten 4 ct pro Kilo Fleisch reichen bei Weitem nicht aus! In einem ersten Durchgang konnten lediglich 2.142 Betriebe mit Schweinehaltung teilnehmen, von 26.800 Betrieben insgesamt in Deutschland. Erheblich mehr Betriebe haben sich angemeldet, es musste per Los entschieden werden, wer Geld bekommt und wer nicht. Bei den Geflügelhaltern zeichnet sich ein ähnliches Bild ab. Dies wird den Landwirten nicht gerecht, die teilweise bereits in Stallumbauten investiert haben und damit offen für Verbesserungen sind.
  • Die Verbesserungen für die Geld gezahlt wird, sind häufig nur minimal. So ist ein größeres Platzangebot bei Schweinen kein "Muss", um Geld zu bekommen. "Mehr Platz" kann z. B. durch "ständigen Zugang zu Rauhfutter" ersetzt werden. Organisches Beschäftigungsmaterial, Scheuermöglichkeiten, eine Schmerzausschaltung bei der Kastration oder Tageslicht hingegen sollten selbstverständlich sein, keine besondere Leistung. Dieses muss als gesetzlicher Mindeststandard EU-weit festgeschrieben werden.


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