Tierfabriken verhindern - Tipps für betroffene Bürgerinnen und Bürger

Hier finden Sie BUND-Leitfäden und Hinweise vom BUND Bundesverband für die Arbeit vor Ort gegen industrielle Massentierhaltungsanlagen, die zurzeit boomen und in der Regel NICHT für die Versorgung der Region, sondern den Export von Fleisch geplant werden. Der BUND setzt sich für eine umweltschonende, artgerechte Tierhaltung ein und für eine Stärkung regionaler Wirtschaftskreisläufe. Weniger ist mehr! Wer immer öfter fleischfreie Tage einlegt, trägt auch zum Klimaschutz bei: Denn bei der Produktion von Fleisch, insbesondere bei der industriellen Massentierhaltung werden bislang unterschätzte Mengen Klimagase produziert. Mehr zum Thema Klima und Landwirtschaft unter http://www.bund.net/bundnet/themen_und_projekte/landwirtschaft/klimaschutz

Fleischfabriken boomen - Umweltstandards sinken: Der Boom der Massentierhaltung in Deutschland und seine Folgen für die Umwelt - Kurzfassung (5 Seiten)
Langfassung (52 Seiten)

Gegen die Errichtung von Massentierhaltungsanlagen. Leitfaden für Bürgerinitiativen, Privatpersonen, Gemeinden sowie Umwelt- und Tierschutzverbände. (15 Seiten)

Widerstand gegen Massentierhaltungsanlagen - Erfahrungen und Empfehlungen aus der Praxis. (17 Seiten)

Tipps der ABL (Arbeitsgemeinschaft Bäuerliche Landwirtschaft) gegen Agrarfabriken.

Mustereinwendung: Bürgerinitiative (xy) gegen die geplante Massentierhaltungsanlage (xy) - Hinweise für die Erhebung von Einwendungen.

Da die Luftbelastung durch industrielle Massentierhaltung sehr hoch ist, ist eine Anfrage zur Übermittlung von Winddaten für den betroffenen Standort sehr sinnvoll. Hier ein Muster...

Muster-Richtlinie über den baulichen Brandschutz im Industriebau der Fachkommission Bauaufsicht der ARGEBAU

Erläuterungen zur Muster-Richtlinie über den baulichen Brandschutz im Industriebau der Projektgruppe "Brandschutz im Industriebau" und Fachkommission "Bauaufsicht" der ARGEBAU




Region Hannover setzt höhere Standards für Brandschutz bei Tiermastställen

Bereits einige Landkreise in Niedersachsen haben ihre Auflagen für die Errichtung von Tiermastställen erhöht. Auch in der Region Hannover werden in Genehmigungsverfahren für größere Tiermastställe in Zukunft präzisere Anforderungen an den Brandschutz gestellt. Über die bereits bisher bei der Region Hannover üblichen Auflagen und Empfehlungen hinaus wird damit besonders den Anforderungen des Tierschutzes noch deutlicher Rechnung getragen werden, da die rechtlichen Mindestanforderungen, die für landwirtschaftliche Betriebsgebäude allgemein gelten, an diesem Punkt nicht eindeutig sind.

Die neuen Brandschutzstandards der Region Hannover sind hier als pdf. zum Download.

Die Vereinbarkeit der Genehmigungspraxis bei Tiermastställen mit den verfassungsrechtlichen Anforderungen des Tierschutzes wird in laufenden Genehmigungsverfahren (wie z.B. in Groß-Munzel) von zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern sowie Bürgerinitiativen in Frage gestellt.

Rechtsgrundlage für das Vorgehen der Region ist eine Ermächtigung in der Niedersächsischen Bauordnung, für landwirtschaftliche und gewerbliche Bauten zusätzliche Forderungen zu erheben, soweit dies zum Schutz von Leben und Gesundheit erforderlich ist. In §20 der Niedersächsischen Bauordnung heißt es, dass bauliche Anlagen so angeordnet, beschaffen und für ihre Benutzung geeignet sein müssen, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind. Große Tierhaltungsanlagen, die nur die Mindestanforderungen für freistehende landwirtschaftliche Betriebsgebäude ohne Aufenthaltsräume erfüllen, stellen den baulichen und abwehrenden Brandschutz vor erhebliche Probleme. Aus Gründen des Immissionsschutzes befinden sich Mastanlagen abseits von Ortschaften. Die weitgehend automatisierten Betriebsabläufe erfordern in der Regel keine dauernde Anwesenheit von Menschen. So sind bereits die Bedingungen für das rechtzeitige Erkennen eines Brandes ungünstig. In bautechnischer Hinsicht sind Stallgebäude meist sehr einfach ausgestaltet und die Anforderungen an die Feuerwiderstandsfähigkeit der Bauteile bleiben deutlich hinter denen für andere Gebäude zurück.

Seit dem Jahr 2002 ist der Tierschutz im Grundgesetz als Staatsziel verankert, das von den Verwaltungsbehörden bei der Auslegung und Anwendung des geltenden Rechts beachtet werden muss. Die verfassungsrechtliche Wertentscheidung wird konkretisiert durch die Tierschutz-/Nutztierhaltungsverordnung. Danach müssen Haltungseinrichtungen nach ihrer Bauweise, den verwendeten Materialien und ihrem Zustand so beschaffen sein, dass eine Gesundheitsbeeinträchtigung der Tiere so sicher ausgeschlossen wird wie dies nach dem Stand der Technik möglich ist.

Die Region Hannover forderte sie u.a. bereits in der Vergangenheit deshalb eine gesicherte Löschwasserversorgung, ausreichende Ausstattung mit Fluchttüren, einen Notfallplan sowie die Einweisung der örtlichen Feuerwehr. Vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussionen über den Brandschutz in Mastställen sollen die Anforderungen nun weiter konkretisiert werden. So soll ein rechtzeitiges Erkennen von Bränden künftig durch automatische Brandmeldeanlagen mit Rufweiterleitung an die Rettungsleitstelle der Region Hannover gewährleistet werden. Zudem sollen u.a. die Anforderungen an die Feuerwiderstandsdauer tragender Bauteile auf mindestens 30 Minuten erhöht und ein Nachweis der fachgerechten Elektroinstallation sowie deren regelmäßige Überprüfung verlangt werden.

Textbausteine entnommen einer Pressemitteilung der Region Hannover vom 30.11.2010



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