Lärm

Lärm macht krank. Darüber sind sich eigentlich alle einig: die Wissenschaft, die Politik und die Verbände. Insbesondere im Ballungsgebieten potentieren sich verschiedene Lärmquellen und rauben vielen Anwohnern nachts den Schlaf. So sind besonders die Menschen im Norden Hannovers und der Hannover Region durch Nachfluglärm, das Autobahnkreuz A2 und A7 sowie den Güterverkehr besonders geplagt. Aber auch mitten in Hannover ist der unerträgliche Lärm durch den Güterverkehr, tags und nachts ungebrochen. Wir hatten deshalb vor der ersten Wahl zum neuen Oberbürgermeister in der Landeshauptstadt Hannover mit allen drei Kandidaten ein ausführliches Gespräch geführt und dem künftigen Bürgermeister unsere Unterstützung bei der Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen durch den Güterverkehr angeboten. 

Informationsveranstaltung Bahnlärm ohne Ende?

Am 22. Oktober hat im Hanns-Lilje-Gemeindehaus, Borriestraße 24, 30519 Hannover (Waldheim) eine gemeinsame Informationsveranstaltung des BUND, der Bundesvereinigung gegen Schienenlärm und des Lärmschutzforums Hannover stattgefunden. Die TeilnehmerInnen waren sich einig, dass etwas getan werden muss, denn ohne Druck auf die Verantwortlichen wird die Lärmbelastung durch den Schienengüterverkehr quer durch Hannover und die Region nicht weniger! Die Anwesenden haben deshalb die nachfolgende Resolution verabschiedet (siehe hier zum downloaden). Wer diese Resolution unterstützen möchte, sollte Sie uns unterschrieben zurücksenden.

Auf der Informationsveranstaltung referierten Dr. Walter Feldt vom Wissenschaftlichen Beirat des BUND-Niedersachsen), Sibylla Windelberg von der Bundesvereinigung gegen Schienenlärm und Dr. Frank Niederstadt (Rechtsanwalt für Umweltrecht). Die Beiträge von W. Feldt und F. Niederstadt können nachfolgend downgeloaded werden. Zudem hier der Link zur Bundesvereinigung gegen Schienenlärm, deren Vorsitzende Frau Windelberg 17 Jahre lang war.

Dr. Feldt betonte, dass ohne deutlichen Druck aller  Betroffenen auf die Verantwortlichen sich nur wenig an dem unbefriedigenden Zustand ändern wird weil notwendige Problemlösungen „auf die lange Bank“ geschoben werden.. Das Ballungsgebiet Hannover gehört bundesweit zu den am meisten belasteten Wohngebieten durch Güterverkehrslärm. Während von einem vorbeifahrenden Metronom von den Bahnanwohnern nur ein mäßiges Rauschen zu hören sei, würden die Güterverkehrszügen mit den alten Graugussklotzbremsen unverhältnismäßig laut „donnern“.

RA Niederstadt sieht aus juristischer Sicht die besten Chancen beim Einklagen des Grundrechts zum Schutz der Gesundheit. Eine solche Klage müsste vermutlich durch alle drei Instanzen geführt werden, hätte aber wohl gute Aussichten auf Erfolg, erfordere aber langen Atem und die Unterstützung des Klägers durch alle Betroffenen und die Umweltverbände.

Sibylla Windelberg machte noch einmal drastisch deutlich, dass nachts alle 3 Minuten ein Zug durch die Region rollen würde, insbesondere die lauten Güterverkehrszüge, die vorzugsweise nachts fahren. Nur ein Monitoring, bei dem alle wesentlichen Parameter berücksichtigt werden - einschließlich der Videoaufnahme von den vorbeifahrenden Zügen - ist hinreichend aussagekräftig, um nachweisen zu können, ob die geplanten Maßnahmen von Bahn und Politik zu einer Reduzierung von Schienenlärm bis 2020 führen werden. Die Bahnstrecke in Hamminkeln gehört als BETUWE-Linie zur Güterzugstrecke von Rotterdam nach Genua. An der vom TÜV betreuten Messstelle wird daher der "typische" Lärm der von Güterzügen verursachten Lärmbelastung gemessen  Die Messergebnisse werden von der Bundesvereinigung gegen Schienenlärm seit 2010 ausgewertet.  http://www.schienenlaerm.de/Theorie/monitor5v.pdf.  Mit Nachdruck sollte die Einrichtung einer Messstelle gefordert werden, wenn Betroffene Maßnahmen zur Lärmreduzierung von Schienenlärm fordern. Nur wenn vor und nach einer lärmreduzierenden Maßnahme gemessen wird, kann  beurteilt werden, ob die versprochene Reduzierung tatsächlich erfolgreich war – vorausgesetzt sämtliche Parameter, die für eine exakte Messung erforderlich sind, wurden berücksichtigt

Angesichts des viel zu geringen Engagements beim Lärmschutz bezweifeln Fachleute eine Erfüllung. Zunehmender Lärm in Städten wie Hannover wird zu einem immer größeren Umweltproblem. Entlang der Bahnlinien sind tausende Menschen einer starken Lärmbelastung tags und nachts ausgesetzt. Die allgemein anerkannte Lärmwirkungsforschung und das Umweltbundesamt (UBA) stufen dies als gesundheitsgefährdend ein. Obwohl sich verantwortliche Politiker aus Bund, Land und Kommune, Behörden und Bahnunternehmen seit vielen Jahren einig sind, dass die hohe Lärmbelastung von Bahnanwohnern reduziert werden muss, wird leider viel zu wenig getan.

Hauptproblem Bahngüterverkehr: Das Hauptproblem ist der laute Bahngüterverkehr. Hier helfen nur die Neubeschaffung leiserer Güterzüge sowie eine schnelle Lärmsanierung des Bestandes. So gibt es weit über 100.000 alte Güterwagen deutscher Bahnunternehmen mit den extrem lauten Graugussklotzbremsen, die auch mitten durch Hannovers Wohngebiete „donnern“. Diese könnten wirksam lärmreduziert werden, indem sie durch die Verbundkunststoffbremse „K-Sohle“ umgerüstet werden, so wie es die Verantwortlichen seit der Zulassung dieses neueren Bremssystems 2003 als beste Möglichkeit zur Lärmreduzierung um 8-10 Dezibel (A) angepriesen haben. Doch bis heute warten lärmgeplagte Anwohner vergeblich auf die versprochene Umrüstung. Als Grund hierfür wird ein neues System genannt, die preiswertere LL-Sohle, eine Verbundkunststoffbremse, die zwar Ende Mai dieses Jahres vom zuständigen Eisenbahnbundesamt (EBA) zugelassen wurde, aber deren längerfristiger Effekt bei der Lärmminderung noch völlig ungeklärt ist, weil sie verschleißanfälliger sein soll.

Handeln statt weiter warten! Statt nun die bisherigen Versäumnisse durch ein ehrgeiziges Umrüstprogramm aufzuholen, passiert erneut wenig. Um das von Politik und Deutscher Bahn AG seit Jahren versprochene Ziel einer Halbierung des Bahnlärms bis 2020 doch noch erreichen zu können, müsste eine Umrüstung bzw. der Ersatz lauter Güterwagen in wenigen Jahren erfolgen. Um einen fairen Wettbewerb aller Güterverkehre auf der Bahn zu garantieren, müssten jetzt klare und verbindliche Vorgaben für eine zeitnahe Reglementierung des lauten Bahngüterverkehrs erfolgen. Nur so können sich alle, auch ausländische Bahnunternehmen, rechtzeitig darauf einstellen.  Damit der gegenüber LKW-Transporten grundsätzlich umweltfreundlichere Güterverkehr auf der Bahn durch Anreize für leisere Güterzüge gefördert wird, kann eine zügige Lärmreduktion durch ein wirksames Trassenpreissystem initiiert werden. Auch die Ankündigung eines Fahrverbots für die unnötig lauten Güterwagen bis spätestens zum Ende dieses Jahrzehnts wie z. B. in der Schweiz würde die Lärmsanierung beschleunigen und ist letztlich notwendig.

Nur Gemeinsam können wir erfolgreich sein: BürgerInnen, Kommunalpolitik und Umweltverbände. Dabei sind weiterhin Gespräche mit den Verantwortlichen bei den zuständigen Bundesbehörden und den Bahnunternehmen erforderlich. Notfalls sind die bestehenden gerichtlichen Klagemöglichkeiten konkreter zu prüfen und entsprechend zu nutzen.
Gleichzeitig appellieren die Veranstalter der Informationsveranstaltung an die Stadt Hannover, die im Rahmen der von ihr europarechtlich weiterzuentwickelnden Lärmaktionsplanung konsequenter als bisher für eine deutliche Minderung der heutigen Lärmbelastung zu sorgen, Und das nicht allein zum Schutz der Gesundheit betroffener Anwohner oder Erholungssuchenden (z. B. Maschseesüdufer!), sondern auch aufgrund der lärmbedingten Wertminderung von Grundstücken und Immobilien entlang der hoch belasteten Bahnstrecken in Hannover im hohen zweistelligen Millionenbereich. Wir erwarten hier eine konstruktive  Zusammenarbeit mit der Stadt Hannover gemäß entsprechender Zusagen des neu gewählten Oberbürgermeisters Stefan Schostok kurz vor der Wahl. 

Stellungnahme des BUND zum Lärmaktionsplan

Die Stellungnahme von 2010 ist hier als pdf. im Download verfügbar.

Umgebungslärmrichtlinie

Für alle, die sich mit dem Thema Lärm intensiver beschäftigen wollen, ist hier die letzte Version von 2010 der Umgebungslärmrichtlinie mit letzter Änderung vom 12.02.2010 als Download erhältlich.

Die Umgebungslärmrichtlinie sagt aus, dass bei Überschreitung von Lärmwerten, Aktionspläne zur Lärmminderung zu erstellen sind, um eine Gesundheitsgefährung zu vermeiden. Diese Werte werden als kurzfristig, mittelfristig und langfristige Umwelthandlungsziele dargestellt:

Umwelthandlungsziel                                Zeitraum      L DEN        L Night
Vermeidung von Gesundheitsgefährdung  kurzfristig      65 dB(A)     55 dB(A)
Minderung der erheblichen Belästigung     mittelfristig    60 dB(A)     50 dB(A)
Vermeidung von erheblicher Belästigung   langfristig      55 dB(A)     45 dB(A)

Kriterium ist die Überschreitung einer der beiden Werte, des 24-Stunden-Wertes L DEN oder des Nachtwertes L Night.

Weitere Links zu Hintergrundinformationen

BUND Bundesverband: Positionspapier, 2. Auflage 2013 : "Schutz vor Lärm und Schutz der Ruhe"

BUND Landesverband Niedersachsen: Position zu Schienenverkehrslärm

Förderrichtlinien Lärmsanierung Schiene barrierefrei

Umweltbundesamt 2013: "Noise emssion of European railway cars and their noise reduction potential: data collection, evaluation and examples of Beste-Practice railway cars" Stand der Technik Lärm Schienenfahrzeuge

Bayerisches Landesamt für Umwelt " Aus der Rechtsprechung zum Verkehrslärmschutz: Lärmschutzanspruch außerhalb des Baubereiches? Lärmmessung oder Lärmberechnung?

Umweltmed Forsch Prax10 - 2005: "Lärmbelästigung durch Straßen- und Schienenverkehr zu unterschiedlichen Tageszeiten" Verkehrslärmwirkung tageszeitabhängig

Umweltbundesamt 2006: Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm - Auslösekriterien für die Lärmaktionsplanung

Eisenbahn-Bundesamt, Fachstelle Umwelt, Dez. 2012: "Umwelt-Leitfaden zur eisenbahnrchtlichen Planfeststellung und Plangenehmigung sowie für Magnetschwebebahnen - Teil VI Schutz vor Schallimmissionen aus Schienenverkehr"

 

 

 

 

 

 

 



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