GASSPEICHERUNG in SALZKAVERNEN

 


ERFOLG der jahrelangen Verbandsarbeit des BUND

Umweltverträglichkeitsprüfung jetzt auch für Gasspeicher: Das Bundeswirtschaftsministerium hat am 03.09.2010 auch Untergrundspeicher für Erdgas in die Verordnung für Umweltverträglichkeitsprüfungen bergbaulicher Vorhaben (UVP-V Bergbau) aufgenommen. BUND und LBU hatten sich seit 2003 maßgeblich dafür eingesetzt.

Die 1985 erlassene Richtlinie der Europäischen Union (EU) über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten war in der Bundesrepublik bisher nur teilweise in deutsches Recht umgesetzt worden. So fiel die Aussolung von riesigen Kavernen in Salzstöcken nicht unter die UVP-Pflicht. Das Argument lieferte die Tatsache, dass der deutschen Fassung der EU-Richtlinie  der Begriff Speicherung „in Behältern“ hinzugefügt worden war. Nach dem Bundesberggesetz sind Kavernen jedoch keine Behälter und so waren Gasspeicher trotz ihres großen Gefährdungspotentials überhaupt nicht untersuchungspflichtig.

EU-Kommission informiert

Anlässlich der ersten Erweiterung des Gasspeichers  in Empelde im Jahre 2003 haben sich der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Kreisgruppe Region Hannover und der Landesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz Niedersachsen (LBU) daher bei der EU-Kommission in Brüssel beschwert. Diese bestätigte die UVP-Pflicht und forderte die Bundesrepublik im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens zur Korrektur auf. Daraufhin wurde 2005 die Zweite Verordnung zur Änderung bergrechtlicher Verordnungen um alle betriebsplanpflichtigen Vorhaben, wie z.B. Gasspeicher, ergänzt. Das Landesbergamt Niedersachsen sah jedoch auch anlässlich der zweiten Erweiterungspläne des Gasspeichers Empelde 2009 noch immer keine UVP-Pflicht. BUND und LBU wandten sich daher erneut an die EU-Kommission. Der BUND bat außerdem den Bundestagsabgeordneten Dr. Matthias Miersch um Hilfe. Dieser unterstützte den BUND und reichte das Schreiben an das Bundesumweltministerium (BMU) weiter. Auch  hier wurde die UVP-Pflicht gesehen. Das im November 2009 in einem Offenen Brief um die Anordnung einer UVP gebetene Landeswirtschaftsministerium sah nur die Möglichkeit einer freiwilligen UVP durch die Gasspeicher Hannover GmbH. Diese lehnte die Stadtwerke Hannover AG als größter Teilhaber ab.

Bundeswirtschaftsministerium wurde tätig

Jetzt hat das Bundeswirtschaftsministerium im Benehmen mit dem Bundesumweltministerium die UVP-V Bergbau in § 1 Nr. 6a) um Untergrundspeicher für Erdgas ergänzt und hierfür beginnend bei einem Speichervolumen von über 1 Million Kubikmeter eine Vorprüfung zur Pflicht gemacht. Den Verordnungstext der UVP-V Bergbau können Sie hier als pdf. downloaden. Ergibt diese mögliche Beeinträchtigungen, so muss eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden. Obwohl die EU-Richtlinie seit 1985 gilt und die UVP seit 2003 mehrfach von verschiedenen Gremien gefordert  wurde, gilt dies für die jetzige Erweiterung des Gasspeichers in Empelde allerdings nicht. Die Übergangsvorschrift der Verordnung umfasst nur Vorhaben, die nach dem 09.09.2010 begonnen wurden. Hier hat sich die starke Lobby der Energiewirtschaft, für die Gasspeicher für im Sommer billig eingekauftes und im Winter teuer verkauftes Gas wahre Gelddruckmaschinen darstellen, wieder durchgesetzt. Sicher ist jedoch, dass für das größte Gasspeicherprojekt mit 234 Salzkavernen im Kreis Wittmund nun eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss und dies freut uns sehr. Bezeichnend ist, dass die Investoren dort sofort nach Änderung der Gesetzeslage den Antrag auf Erweiterung um 90 Kavernen zurück gezogen haben.

Der BUND fordert das Bundeswirtschaftsministerium und das Landesbergamt auf, künftig EU-Richtlinien zeitnah, vollständig und dem Europarecht entsprechend umzusetzen.

VERVIERFACHUNG des GASSPEICHERS in EMPELDE GEPLANT

Im Jahre 1982 wurde in Empelde, einem Stadtteil der Stadt Ronnenberg am südwestlichen Rand von Hannover, ein aus drei Salzkavernen bestehender Gasspeicher in Betrieb genommen. Die erste Erweiterung des Gasspeichers konnte im Mai 2004 mit Erdgas befüllt werden. Jetzt wollen die Gasspeicherbetreiber unter Einsatz von 170 Mio. € das Volumen des Speichers auf ein Volumen von über 700 Millionen/m³ vervierfachen. Sie haben die Erweiterung um drei neue Kavernen und die Vergrößerung der ersten drei Kavernen beantragt. Der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung war am 08.10.2008 zu entnehmen, dass der Vorstandschef der Stadtwerke Hannover AG., Michael Feist, nach einem Beschluss des Aufsichtsrates von einer Ausgabe mit „niedrigen Investitions- und Betriebskosten“ sprach. Mit dem neuen Lager könne man verstärkt im Sommer günstiges Gas einkaufen.

Die erneute Erweiterung ermöglicht der GHG-Gasspeicher Hannover GmbH als Gemeinschaftsunternehmen der Stadtwerke Hannover AG, der Erdgas Münster GmbH und der E.ON Gas Storage GmbH in Essen sehr gute Erträge. Der größte Teil der weltweit vorhandenen Erdgasvorräte wird voraussichtlich innerhalb der nächsten zwei Jahrzehnte verbraucht sein. Beim Erdöl ist dieser Punkt, der „Peak  Oil“ genannt wird, bereits erreicht. Der schnelle Verbrauch dieser Energiequellen treibt den Preis für die nur noch für eine absehbare Zeit zur Verfügung stehenden Vorräte weiter in die Höhe. Da der Gaspreis an den Ölpreis gekoppelt ist, bietet der Gaspreis bereits vor dem Erreichen des „Peak Gas“ sehr gute Gewinnchancen. Die Förderung des Gases kann im Sommer nicht gedrosselt oder eingestellt werden. Es wird dann günstig am Spot Markt eingekauft und im Winter mit sattem Gewinn verkauft. Die niedrigen Investitionskosten werden möglich, weil die für die Erweiterung erforderliche Infrastruktur bereits vorhanden ist. Das Süßwasser zur Solung kann über die Leitung aus dem Mittellandkanal bezogen werden. Die durch die Aussolung entstehende Sole wird durch die 40 km lange Rohrleitung in das Bergwerk „Friedrichshall“ bei Sehnde „entsorgt“. Beide Leitungen wurden für die erste Erweiterung benutzt und stehen unbefristet weiter zur Verfügung.

Die Geschichte des Benther Salzstockes und seiner Vorschädigungen

Der Benther Salzstockes entstand vor 250 Mill. Jahren durch die Ablagerung von Salzen im Zechsteinmeer. Nach Überlagerung mit jüngeren Gesteinsschichten begann das Salz im Mesozoikum zu wandern und bildete die Salzstöcke der Norddeutschen Tiefebene. Die heutige Ausdehnung des Benther Salzstockes reicht über viele Kilometer von Weetzen bis Hannover-Davenstedt. Seit dem Jahre 840 wurde der Benther Salzstock lt. einer Urkunde Ludwigs des Deutschen bei Amplidi (heute Empelde) ausgebeutet. 1639 entstand in Badenstedt ein „Salzwerk“. Es war vermutlich bis zum Dreißigjährigen Krieg in Betrieb.

Im Jahre 1832 gründete dann Georg Egestorff die Saline Egelstorffshall. Zur Erhöhung der Ausbeute wurde die erste Bohrung 1837 vertieft. Später kamen weitere Bohrungen und zwei weitere Salinen dazu. Damit konnte die Salzgewinnung erfolgreich bis 1965 betrieben werden. Die beträchtlichen Gewinne aus der Salzproduktion ermöglichten den Egestorffs die Gründung einer ganzen Reihe weiterer Unternehmen, wie z.B. der späteren HANOMAG. Der viele Jahrzehnte durchgeführte Salinenbetrieb hat zu riesigen Hohlräumen im Benther Salzstock geführt, die mangels aussagekräftiger alter Aufzeichnungen kaum noch ermittelt werden können.

Nach der Entdeckung der Kalisalze als Düngemittel im Jahre 1861 durch den Chemiker Justus von Liebig (1803-1873) wurden von 1896 bis 1921 sechs Schächte zur Kalisalzgewinnung im Benther Salzstock abgeteuft. Zunächst der Schacht Hermann in Benthe, der jedoch bei der Abteufung absoff. Die Schächte Albert in Ronnenberg und Deutschland in Weetzen sowie Hansa I bis III in Empelde folgten.

Die gesamte Grube Hansa wurde 1973 stillgelegt. Die Grube Albert soff im Jahre 1975 durch einen unbeherrschbaren Laugeneinbruch ab. Es kam bis Hannover-Badenstedt zu 45 Senkungen der Erdoberfläche, die zu zahlreichen großen Schäden an Bauwerken führten. 80 Erdfälle bis zu einem Durchmesser von 70 m und einer Tiefe bis zu 15 m traten auf. 100 Familien mussten ihre Wohnungen räumen, In Benthe stürzte eine Doppelhaushälfte ein, eine Fabrikhalle musste abgerissen werden. Die B 65 wurde gesperrt, viele Wohngebiete waren nur Anliegern zugänglich und die Züge mussten aus Sicherheitsgründen wochenlang im Schritttempo das Gebiet durchqueren. Da die Fachleute eine Beruhigung der Erdbewegungen erreichen wollten, haben sie mehrere Entlastungsbohrungen in der Feldmark durchgeführt. Wie das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie in Hannover heute eingesteht, war dies ein Fehler. Durch die Entlastungsbohrungen wurde eine Deckschicht aus Gips, der so genannte Gipshut, durchstoßen. In diesem befanden sich  Hohlräume und Klüfte, in denen Salzwasser gespeichert war, Das Salzwasser hatte durch seinen hydrostatischen Druck die weiteren Deckschichten und Hohlräume stabilisiert. Es floss über die Bohrungen in rasantem Tempo in die Bergwerkstollen ab, der Gipshut verlor seine Stabilität, da die Decken der Hohlräume einbrachen. Das Nachbrechen des Deckgebirges setzte sich bis zur Erdoberfläche fort und verursachte dort die Erdfälle. Durch die starke Saugwirkung lief auch Süßwasser nach. Dieser schlagartige Grundwasserentzug der obersten Deckgebirgsschicht führte in Bereichen mit setzungsempfindlichen Böden zu den Senkungen. Es kam somit durch die Entlastungsbohrungen zu sehr viel größeren oberirdischen Schäden. 25 Jahre mussten die Betreiber der Grube Albrecht für die der Bevölkerung entstandenen Schäden eintreten. Die auch über diesen Zeitraum hinaus entstehenden Schäden reguliert heute das Landesbergamt aus unseren Steuern. Solche Schadensregulierung zu Lasten der Allgemeinheit  müssen für künftige Fälle verhindert werden.

Link zum Videofilm von RTL :   http://www.rtlregional.de/player.php?id=8188

1975  verloren die 710 Beschäftigten des Schachtes Albert in Ronnenberg ihre Arbeit. Die Stollen der Bergwerke Albert und Hansa enden stellenweise nur wenige Meter von einander entfernt. Es wurde zu Recht befürchtet, dass das mit dem Wassereinbruch in die Grube Albert eingeflossene Süßwasser die trennenden Salzpfeiler auflöst. Das Grubengebäude Hansa wurde daher von 1978 bis 1983 mit Steinsalz-Sole geflutet, die beim Aussolen der drei Kavernen des Gasspeichers in Empelde anfiel. Diese Sole wird jedoch noch große Mengen Kalisalze auflösen und so weitere unkontrollierbare Hohlräume schaffen.

Ab 2004 wurde der Gasspeicher um eine vierte Kaverne vergrößert und die älteren, inzwischen durch den Gebirgsdruck infolge der Konvergenz um bis zu 20 Prozent verkleinerten Kavernen, auf das Ursprungsvolumen nachgesolt.

Wir müssen also feststellen, dass wir es beim Benther Salzstock mit einer seit dem Jahre 840 an vielen Stellen sehr umfangreich ausgebeuteten und dadurch ganz erheblich vorgeschädigten Salzformation zu tun haben.

Der Versuch des Landesbergamtes den Rufen nach einer UVP zu begegnen

Jetzt hat der Betreiber des Gasspeichers, die GHG-Hannover Gasspeicher GmbH, eine erneute Erweiterung des Speichers beantragt. Allerdings sieht das niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr trotz einer im Jahre 2005 erfolgten Gesetzesänderung noch immer keine Veranlassung, für dieses Vorhaben die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) anzuordnen.

Als dem Ministerium unterstellte Behörde ist das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (Landesbergamt) für die Genehmigung dieser Gasspeichererweiterung zuständig. Das Landesbergamt bat die Stadt Ronnenberg darum, im Rahmen einer Ratssitzung die Erweiterungspläne vorstellen zu dürfen. Über alle Untersuchungspunkte sollte an Stelle einer UVP informiert werden. Leider wurde dabei erst richtig deutlich, wie mangelhaft der bisherige Untersuchungsrahmen wirklich ist.

Die Kaverne 1 mit einem Durchmesser von 60 bis 70 m liegt direkt unter der Straße neben dem Gartenbaufachbetrieb
Die Kaverne 1 mit einem Durchmesser von 60 bis 70 m liegt direkt unter der Straße neben dem Gartenbaufachbetrieb

Die Sicherheit der Bevölkerung bei einem Störfall

Ein Blick in die am 16.09.2009 durch das Landesbergamt in Ronnenberg gezeigten und jetzt zugänglichen Folien - soweit man ihnen Angaben entnehmen kann, die auch für die Erweiterung von Belang sind -  zeigt, wie wichtig der Zugang zu den  Unterlagen über das anstehende Vorhaben im Rahmen einer UVP wäre. Dies trifft z.B. für die Folie über die Wärmestrahlung der Kavernen im Störfall zu. Obwohl sie keine Planungsangaben zu den Kavernen 5 bis 7 enthält, bildet sie die jetzige Situation der vorhandenen Behälter ab. Sie zeigt, dass die Kaverne 3 neben der „Nenndorfer Straße“ direkt an den höchsten der drei hier genannten Gefährdungsbereiche grenzt und die Kaverne 1 sogar direkt über dem Kavernenbehälter in der Straße „In der Beschen“ liegt. Gemäß der Unterlage wird im Störfall davon ausgegangen, dass in 96 m Entfernung vom Bohrlochkopf einer Kaverne mit einer Wärmestrahlung von 12,0 kW/m² zu rechnen ist. Am praktischen Beispiel gezeigt, entspricht dies der maximal möglichen Wärmestrahlung von sechs Heizstrahlern, die gleichzeitig mit je 2 kW auf einen einzigen Quadratmeter abstrahlen. Diese Hitze überlebt kein Passant auf dieser Straße, da er auf dem Fußweg direkt über der Kaverne einer erheblich stärkeren Hitze  ausgesetzt wäre. Auch den Mitarbeitern und Kunden des Gartenbaufachbetriebes „Die Blumeninsel“ hilft die von der Gasspeicher Hannover GmbH. (GHG) für den Störfall herausgegebene „Information der betroffenen Nachbarn“ nicht. Der Betrieb liegt ebenfalls zur Hälfte im höchsten Gefährdungsbereich. Die Information geht von einem Aufenthalt in festen Gebäuden aus. Der Betrieb verfügt jedoch lediglich über Glasbauten, die der Hitze kaum nennenswert gewachsen sein dürften. Auch die Nutzer der direkt  über der Kaverne 1 verkehrenden Buslinie 510 sowie die anderen Verkehrsteilnehmer der Straße „In der Beschen“ wären völlig ungewarnt dieser enormen Gefahr ausgesetzt. Es müsste schon heute, auf jeden Fall aber vor einer Vergrößerung und der Aussolung weiterer  Kavernen das ganz erhebliche Gefahrenpotential und der Umgang damit von unabhängigen Gutachtern geklärt werden. Das Kavernenfeld befindet sich in exponierter Lage. Die umliegende Wohn- und Gewerbebebauung beginnt bereits in der Mitte der Gefährdungszone drei, die erst  249 m vom Bohrlochkopf entfernt endet und  dort immerhin noch mit 1,58 kW Wärmestrahlung pro Quadratmeter errechnet wurde.  Es gibt keine Einrichtungen, die die Einfahrt bzw. den Zugang in die Gefahrenzone im Schadensfall verhindern. Hier sollte sich z.B. in Teutschenthal informiert werden, wo - leider auch erst nach einem Störfall - weiträumig den Zugang regelnde Vorkehrungen getroffen wurden.

Zusammenfassend halten wir eine Erweiterung des Speichervolumens und damit eine Erhöhung des Gefährdungspotentials in dieser geographischen Lage für äußerst bedenklich und unbedingt überprüfungsbedürftig. Nach Aktualisierung der Unterlagen ist die Gefährdungssituation durch die  Kavernen zu überprüfen und der Öffentlichkeit vorzustellen. Die Vorkehrungen für einen Störfall sind insgesamt völlig unzureichend und müssen schon jetzt dringend optimiert werden. Außerdem sind u. E. die Drucksachen des Verfahrens zur Änderung des 42. Flächennutzungsplanes  zu aktualisieren. Auch die angrenzenden und somit davon betroffenen Flächennutzungs- und Bebauungspläne der Stadt Ronnenberg  sind den in den Folien aufgeführten drei Gefährdungsbereichen bis zu einem Radius von 249 m (bisher 200 m) anzugleichen. Hierbei ist insbesondere der nördlich angrenzende Bebauungsplan für die Wohnsiedlung am Haldenfuß zu berichtigen, da diese dann wahrscheinlich in den Sicherheitsradius der Kaverne 5 fallen wird.

Der Einfluss der Bergwerke auf den Gasspeicher 

Ein weiteres Problem stellen die gefluteten Bergwerke dar. Es muss nachgewiesen werden, ob die Auflösungs-/Umlösungs-Prozesse in den Kaliflözen der beiden Gruben untersucht und deren Einflüsse  auf die Sicherheit der  Kavernen ermittelt wurden. Es muss durch Messungen festgestellt und öffentlich dokumentiert werden, wie weit die dort nach der Einleitung entstandene Lauge noch von einem Gleichgewichtszustand entfernt ist und an welchen Stellen des Stollennetzes mit dem stärksten Lösungsangriff zu rechnen ist. Herr Prof. Lux hat am 16.09.09 ausgeführt, dass das Salz in einem Radius von 50 m um die Kavernen untersucht wird. Dies ist entschieden zu wenig, da die Bergwerksstollen teilweise lediglich ca. 150 m davon entfernt enden. Sowohl durch die Auflösungs-/Umlösungsprozesse als auch die sich trichterförmig nach oben ausweitenden konvergenzbedingten Senkungen kann es zu großen unter- und oberirdischen Schäden kommen.

Die Nachbetriebsphase des Gasspeichers

Es wurde von einer Standfestigkeit der Kavernen über die Betriebsdauer als Gasspeicher hinaus von einem Vierteljahr gesprochen. Bei der jetzt angekündigten anschließenden Befüllung mit Süßwasser wird das Salz teilweise gelöst. Die Wände verlieren ihre Festigkeit und damit ihre Stützwirkung. Die Konvergenz wird nach vollständiger Befüllung durch das Wasser etwas verlangsamt, schreitet jedoch fort, bis der Hohlraum durch den Kraftschluss der gegenüberliegenden Wände endgültig wieder geschlossen ist. Der am 16.09.09 geschilderte Versuch einer dauerhaft gegen die Konvergenz erfolgreichen Stilllegung einer Kaverne durch die Befüllung mit warmem Wasser klingt absurd und lässt vermuten, dass die physikalischen Grundlagen nicht verstanden worden sind. Nur eine kraftschlüssige Verfüllung mit Feststoffen wäre in der Lage, die Konvergenz wirklich anzuhalten. Fraglich ist wie bereits ausgeführt, ob es gelingt, einen dem Gebirgsdruck auf Dauer widerstehenden obertägigen Kavernenverschluss zu entwickeln und zu verhindern,  dass es im Kavernendach zur hydraulischen Rissbildung kommt.  Es ist zu klären, welches Ausmaß die Grundwasserversalzung infolge Konvergenz der Hohlräume und Verdrängung des  Inhaltes annehmen kann.

Das Absenkungsvolumen wird sich gegen Ende der Konvergenz zahlenmäßig dem ausgesolten Hohlraumvolumen annähern. Damit wird klar, je mehr und je größere Hohlräume  ausgesolt werden, um so stärkere Senkungen werden eintreten.

Die Konvergenz der Kavernenbehälter

Die Nutzungsdauer der Kavernen ist vom steigenden Verbrauch und der bereits erwähnten Abnahme der Gasvorräte abhängig. Außerdem wird sie von dem auf die Hohlräume der Kavernen einwirkenden Gebirgsdruck von bis zu 300 bar beeinflusst. Mit zunehmender Tiefe steigt auch der Gebirgsdruck. Es ist mit einer Nutzungsdauer zur Gasspeicherung von höchstens ca. 30 Jahren zu rechnen. Offen ist bisher, wie die Kavernen im Anschluss daran genutzt oder stillgelegt werden sollen. Wie von stillgelegten Bergwerken (wie z.B. der Asse, Morsleben oder Schacht Konrad oder Herfa-Neurode) bekannt, werden sie gern zur Lagerung oberirdisch problematischer Abfälle genutzt oder geflutet. Es existiert bisher kein Verschluss-System, das dauerhaft einem hydrostatischen Innendruck von bis zu 300 bar widerstehen kann. Selbst wenn es ein solches System gäbe, wäre der zum Kavernendach übertragene Fluiddruck ausreichend, um Risse im Deckgebirge zu erzeugen. Dies bedeutet, dass die Konvergenz eines Tages alle in die Kavernen verbrachten flüssigen Stoffe wieder herausdrücken wird. Dies gilt im Übrigen auch für die bei der Aussolung angefallene Sole, die in die Schächte Hansa in Empelde und Friedrichshall in Sehnde gepumpt wurde.  Um die Versalzung des Grundwassers zu verhindern, wird dann auch für diese vielen Millionen Kubikmeter verdrängter Salzwässer eine Lösung gefunden werden müssen.

Weitere Informationen dazu finden Sie unter „Bergbaufolgen“ 

Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie hat am 16.09.09 in Ronnenberg vorgetragen, dass die Kavernenwände durch das unter hohem Druck eingespeicherte Gas plastisch wie zähe Knete würden. Dadurch könne eine hohe Dichtigkeit der Wände erreicht werden, die erst die sichere Einlagerung von Gas ermögliche. Zu erwarten wäre nun eigentlich, dass die Speicherung unter einem Druck von bis zu 230 bar dem Gebirgsdruck von ca. 300 bar entscheidend entgegenwirkt. Die ersten drei Kavernen wurden 1982 in Betrieb genommen. Wie die bereits 2003 durch die Konvergenz von bis zu 20 % des ursprünglichen Kavernenvolumens erforderlich gewordene Nachsolung zeigt, geschieht dies jedoch nur teilweise. 

Die unter- und oberirdischen Folgen der Konvergenz

Ein weiterer Punkt, der näher beleuchtet werden muss, ist die zu erwartende weiträumige Bodenabsenkung. Wie den Drucksachen der Stadt
Ronnenberg über die 42. Änderung des Flächennutzungsplanes "GHG-Empelde"
zu entnehmen war, hat die Konvergenz  der drei kleinen Kavernen seit der Anlage des Gasspeichers zu einer Absenkung von bisher 4 cm  geführt. Hierbei handelt es sich um einen Mittelwert, der aus den Messungen über eine Fläche von mehreren Quadratkilometern errechnet wurde. Die Maximalwerte, die weit darüber liegen dürften, wurden bisher nicht mitgeteilt. Dies bedeutet, dass es zu verschieden starken Bodenabsenkungen auf dieser Fläche gekommen ist. Lt. den  Angaben entspricht der Wert den errechneten Vorhersagen. Dies sagt aus, dass es durchaus möglich ist, die nach der ganz erheblichen Erweiterung des Gasspeichers zu erwartenden Bodenabsenkungen bereits heute zu errechnen und dann in die Änderung des Flächennutzungsplanes und die anderen von diesem Vorhaben betroffenen städtebaulichen Pläne einfließen zu lassen, da sie hierfür von größtem Interesse sind. Der voraussichtliche Umfang und die Lokalisierung der Bodenabsenkungen, deren Entwicklung sowie die Folgen für die betroffene Bebauung und die Infrastruktur müssen offengelegt werden. Mit der Auskunft, es komme zu Bodenabsenkungen, aber zu keinen wesentlichen Veränderungen, sollte sich die Stadt  Ronnenberg auf keinen Fall abspeisen lassen. Es muss öffentliche Einsicht in die zu erstellenden Nivellements gegeben werden.

Im Rahmen der Untersuchungen der Bodenabsenkungen sind auch die abgelenkt verlaufenden Kavernenbohrungen mit ihren Verrohrungen einzubeziehen. Hier ist zu prüfen, wie sich unterschiedliche sowohl vertikal als auch horizontal verlaufende Senkungs- und Verschiebungsprozesse auf die Stabilität und Sicherheit der über eine größere Entfernung vom Bohrlochkopf zum Kavernenstandort führenden Leitungen auswirken werden. Da diese Rohrleitungen der direkte Zugang zu den Kavernen sind, stellen sie einen der größten Schwachpunkte des Gasspeichers dar.

Die Kaverne 5 wird im Bereich der Abraumhalde ausgesolt. Bei der Ermittlung der Bodenab-senkungen ist daher auch ihr zu erwartendes Gesamtgewicht nach Abschluss der Ummantelung zu berücksichtigen. Es ist zu prüfen, welche Auswirkungen die Senkungen und die langsame Auflösung der Halde auf die Wohnsiedlung am Haldenfuß haben können.

Durch die Bodenabsenkung wird eine Verringerung des Flurabstandes zum Grundwasserspiegel erfolgen. Dies zieht Vernässungen der Äcker und Gärten sowie Keller nach sich. Durch die in der Regel ungleichmäßig an der Oberfläche auftretenden Absenkungen kommt es zur Schrägstellung von Bauwerken und damit Schäden durch Rissbildungen. Es entstehen  Schäden am Kanalnetz und an Straßen. Im Idealfall, wenn die Kavernenbehälter intakt bleiben und keine Rissbildungen auftreten, durch die die geschilderten Wegsamkeiten für die Lauge in das Grundwasser entstehen und dieses versalzen,  gelangt die Flüssigkeit über die Rohrleitungen zur Oberfläche, wo sie dann „entsorgt“ werden muss. Eine Altlast, mit der dann die Stadt Ronnenberg belastet wird.

Eine Möglichkeit zur Begrenzung der Konvergenz und ihrer Folgen

Die Folgen der Konvergenz lassen sich aber auch begrenzen.  Ein von der Fa. K+S in Bergwerken bereits erfolgreich praktiziertes Verfahren ist der Spülversatz. Es wird aus Sole und zerkleinertem Salz eine pumpfähige Suspension hergestellt und in die Kavernen eingebracht. Das enthaltene Salz setzt sich zu einer dichten Masse ab, die nach einiger Zeit bereits eine gewisse Festigkeit erreicht. Dieser Feststoff kann im Gegensatz zu allen flüssigen Stoffen nicht durch Konvergenz verdrängt werden. Dies bedeutet, die Konvergenz kommt wesentlich früher zum Stillstand, Absenkungen der Oberfläche können begrenzt werden. Die benötigten Versatzmassen, d.h. das zerkleinerte Salz und die Sole für den Spülversatz, stehen z.B. aus der Halde Ronnenberg zur Verfügung. Damit würden gleichzeitig weitere Mengen dieser Halde verwertet, die dann nicht - wie heute - die Gewässer und das Grundwasser beeinträchtigen. Hier müsste deutlich werden, wie wichtig bereits in der Antragsphase zur Erweiterung des Gasspeichers der spätere Umgang mit den Kavernen und dessen Festlegung ist.

Die Haftung für Folgeschäden durch den Gasspeicher

In der Ratssitzung am 16.09.09 in Ronnenberg hat der Präsident des Landesbergamtes Lothar Lohff die unzureichende Stilllegung etlicher Bergwerke in Niedersachsen beklagt. Die nicht unerheblichen Folgekosten müssen nun vom Land Niedersachsen übernommen werden. Dies soll nach seinen Worten zukünftig nicht wieder passieren. Er hat daher die Möglichkeit einer „harten Patronatslösung“ vorgestellt. Hier wird im Rahmen der Genehmigung des Vorhabens festgelegt, dass die Muttergesellschaften der Betreiber für zukünftige Schäden, die dieser nicht bezahlen kann, in die Haftung genommen werden. Wir hatten bereits in unserer Stellungnahme zu dem Flächennutzungsplanverfahren eine Regelung für die Begleichung von Schäden über die Betriebsphase hinaus gefordert. Diese Forderung hat die Fraktion Bündnis 90 / Die GRÜNEN  aufgegriffen und eine Haftungsübernahme durch die Muttergesellschaften der Gasspeicher Hannover GmbH. (GHG) beantragt. Nach der mündlichen Ankündigung des Landesbergamtes, dies zu ermöglichen, hat es sich mit Schreiben vom 07.10.09 praktisch wieder davon verabschiedet. Es schreibt: „Die Entscheidung, ob und in welcher Höhe eine Sicherheit verlangt wird, liegt im pflichtgemäßen Ermessen des LBEG. Darüber hinaus ergeben sich verfassungsrechtliche Schranken aus dem Gleichbehandlungsgebot des Art. 3 GG und aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bzw. des Übermaßverbotes. Im vorliegenden Fall wird das LBEG daher die Finanzkraft der GHG prüfen und natürlich abhängig vom Ergebnis der Prüfung, die Vorlage einer ausreichenden Sicherheit verlangen. Die Art der Durchführung ist offen. Das LBEG bevorzugt allerdings die sog. harte Patronatslösung.“ Damit ist wieder alles offen. Die Aussage, man wolle durch solche Auflagen die auf das Land und damit die Steuerzahler zukommenden Folgekosten unzureichender Stilllegungen von Bergwerken und Speichern minimieren (die von den Landesbergämtern genehmigt worden sind bzw. werden), scheint somit Schall und Rauch zu sein, wenn es um die Umsetzung geht. Tritt das Verursacherprinzip außer Kraft, wenn man es mit milliardenschweren Unternehmen zu tun hat? Unsere Schlussfolgerung kann nur sein, dass Vorhaben, für dessen Folgen der Verursacher mangels Finanzkraft nicht aufkommen kann, zu unterbleiben haben! Dies hat mit Verhältnismäßigkeit oder Übermaßverbot absolut nichts zu tun! Im Übrigen fordern sowohl die Vereinten Nationen (UNEP) wie auch die Europäische Union die Bildung von treuhänderisch verwalteten Fonds durch die Betreiber. Auf diese kann im Schadensfalls zurück gegriffen werden. Bei Personenschäden sind schnell  hohe Forderungen Betroffener oder Hinterbliebener möglich. Auch Sachschäden können wirklich nennenswerte Höhen erreichen.

Sicher ist, dass die Konvergenz die Gaskavernen langsam wieder schließen wird. Bodenabsenkungen sind gemäß den Unterlagen der 42. Änderung des Flächennutzungsplanes zu erwarten. Folgeschäden an Bauwerken oder Infrastruktur werden daher nicht ausbleiben. Sie sind über einen sehr langen Zeitraum hinweg zu erwarten. In der Regel ist den davon Betroffenen dann überhaupt nicht bewusst, wo die Ursachen zu suchen sind. Ihnen ist nicht bekannt, dass sie sich mit ihren Regulierungsforderungen – falls ihr Grundstück in den davon betroffenen Gebieten liegt - an das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie wenden können. Die Durchsetzung dieser Ansprüche – wie auch die wirklich ernsthafte und neutrale Untersuchung der Ursachen des jahrelangen Lärmproblems – ist für die Betroffenen sicher leichter und erfolgreicher, wenn sie ihre Kräfte bündeln und sich zu einer Interessengemeinschaft zusammenschließen. Es wird davor gewarnt, bei Grundstückskäufen Verzichtserklärungen für Bergschäden zu unterschreiben.

Das Bergrecht und die Umweltverträglichkeitsprüfung

Wie die Nutzung von Bodenschätzen unterliegt auch die Aussolung von unterirdischen Kavernen dem Bergrecht, auch wenn es aus vielen Gründen zu bemängeln ist. Gemäß dem Bundesberggesetz beantragt der Betreiber die Genehmigung zur Errichtung bei der zuständigen Landesbehörde, hier dem Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie. Die betroffene Kommune wird lediglich informiert und angehört. Rechtliche Einwirkungsmöglichkeiten hat sie kaum, es sei denn, sie kann einen Konflikt mit konkreten Flächennutzungsplanungen nachweisen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit sieht das Bergrecht nach Auffassung der Bergbehörden nicht vor.

Das Bundesberggesetz wurde 1990 um die Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Bergbau) ergänzt. Damit sollte die Richtlinie  85/337/EWG der Europäischen Union (EU) in deutsches Recht umgesetzt werden. Die EU sieht im Anhang II ihrer Richtlinie für die Errichtung von unterirdischen Kavernen zur Lagerung von brennbaren Gasen eine Einzelfallprüfung oder bei Überschreitung festgelegter Schwellenwerte eine Umweltverträglichkeitsprüfung vor. Da in die UVP-Verordnung Bergbau nur bergbauliche Vorhaben des Anhangs I der EU-Richtlinie aufgenommen wurden, lehnte die genehmigende Landesbehörde die Forderung der Stadt Ronnenberg und des Bundes für Umwelt- und Naturschutz Deutschland (BUND), vom Betreiber eine Umwelt-verträglichkeitsprüfung (UVP) erstellen zu lassen, ab.  Der BUND reichte daher bei der EU-Kommission in Brüssel eine Beschwerde ein. Sie wurde angenommen und das Vorhaben von der EU-Kommission ebenfalls als uvp-pflichtig eingestuft.

Die Betreiber erstellten dann einen Fragen- und Antwortenkatalog, in dem sie einige der in einer Einzelfallprüfung zu behandelnde Themen aufgriffen. Die EU-Kommission bezweifelte zwar, dass dieser Katalog als Einzelfallprüfung anzusehen sei, prüfte ihn aber nicht weiter,  da sie nicht für Einzelfälle zuständig ist. Sie übernahm jedoch die nur teilweise in deutsches Recht umgesetzte UVP-Verordnung Bergbau in das Verfahren der Prüfung von nationalen Regelwerken, die offensichtlich nicht dem EU-Recht entsprechen. Die Rechtslage ist durch Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe d der Zweiten Verordnung zur Änderung bergrechtlicher Verordnungen vom 10. August 2005 (BGBl. I S. 2452) bereinigt worden. Dadurch wurde § 1 der UVP-Verordnung Bergbau geändert, der abschließend die UVP-Pflicht von Vorhaben festlegt, die einem bergrechtlichen Betriebsplanverfahren unterliegen. Aufgenommen wurde eine neue Nummer 9, die pauschal alle Vorhaben nach Anlage 1 zum Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) in Bezug nimmt und für diese eine bergrechtliche UVP festlegt, wenn das Vorhaben nicht in den übrigen Nummern der Vorschrift aufgeführt ist und zugleich einem bergrechtlichen Betriebsplan unterliegt. Über diesen Lückenschluss müsste für die jetzt geplante Erweiterung der Kavernen im Benther Salzstock nach den Vorschriften von § 1 Nummer 9 der UVP-Verordnung Bergbau in Verbindung mit Anlage 1 Nummer 9 zum UVPG und den §§ 3b, 3c bzw. 3e UVPG eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden. Die Nichtdurchführung einer UVP wäre zudem nach den §§ 2 und 4 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes verbandsklagefähig.

Das Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr und das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie haben nun erklärt,  gemäß Bundesberggesetz stelle eine Salzkaverne eine unterirdische behälterlose Speicherung dar und werde von diesen Vorschriften nicht erfasst. Eine UVP sei nur für eine unterirdische Speicherung in Behältern vorgesehen. Das Bundesministerium für Umwelt , Naturschutz und Reaktorsicherheit  sieht das Bundesberggesetz  jedoch als unmaßgeblich an. Das Umweltverträglich-keitsprüfungsgesetz sei entsprechend dem EU-Recht auszulegen und somit unterliege dieses Vorhaben  eindeutig der UVP-Pflicht.

HAZ vom 7.10.2009: Gaskavernen – Bund kritisiert Landesamt [JPG]

Inzwischen haben sich die verschiedensten Gremien mit der Weigerung des Niedersächsischen Wirtschaftsministeriums, eine Umweltverträglichkeitsprüfung anzuordnen, auseinander gesetzt. Neben dem Rat der Stadt Ronnenberg, dem Regionsausschuss der Region Hannover, der Fraktion Bündnis 90 / Die GRÜNEN im Rat der Stadt Hannover, dem Bezirksrat des Stadtteils Ahlem-Badenstedt-Davenstedt hat sich auch die Landtagsfraktion von Bündnis 90 / Die GRÜNEN mit dem Thema befasst. Überall wurde die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung für die Gasspeichererweiterung gefordert. Viele Medien haben über diese Forderungen berichtet.

Kleine Landtagsanfrage u. Antwort / 16-1769 [PDF]

Die Speicherung in Gaskavernen

Es wurde am 16.09.09 in Ronnenberg vorgetragen, dass die Kavernenwände durch das unter hohem Druck eingespeicherte Gas plastisch wie zähe Knete würden. Dadurch könne eine hohe Dichtigkeit der Wände erreicht werden, die erst die sichere Einlagerung von Gas ermögliche. Damit wird ein physikalischer Prozess und seine Folgen beschrieben. Die Kavernenwände gewährleisten die Dichtheit und ersetzen dadurch Stahl, Beton oder andere Werkstoffe. Die Salzkavernen werden spätestens im Augenblick der Gaseinspeicherung  unter hohem Druck zu Behältern. Im übrigen steht grundsätzlich jedes Gas unter einem Druck, der sich aus dem Impuls der in Bewegung befindlichen Gasmoleküle erklärt und durch das Gasgesetz oder andere Zustandsgleichungen zu beschreiben ist. Aus diesem Grund dehnen sich Gase bei Volumenvergrößerung des Behälters spontan aus. Eine solche Ausdehnung ist nur durch eine Begrenzung des verfügbaren Volumens möglich (oder durch Senkung der Temperatur bis zum absoluten Nullpunkt, oder durch ein Kraftfeld, das die Gasmoleküle festhält, was hier jedoch nicht zur Debatte stehen kann). Eine solche Volumenbegrenzung nennt man  einen Behälter. Eine Gasspeicherung in einer Salzkaverne, die kein Behälter sein soll, ist somit aus praktischen Gründen nicht möglich. Damit unterliegt ein solches Vorhaben der UVP-Pflicht!

Weitere im Rahmen einer UVP noch zu untersuchende Punkte sind z.B.

Um dem Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr klar zu machen, dass es sich bei einer Gaskaverne in einem Salzstock eindeutig um einen Behälter handelt, hat die Ortsgruppe Ronnenberg einen Offenen Brief verfasst. Hier werden die wichtigsten Punkte einer Umweltverträglichkeitsprüfung erläutert.

Offener Brief Gasspeichererweiterung 11.11.09 [PDF]

Neben den für die Stadt Ronnenberg und Ihre Bürgerinnen und Bürger entstehenden Risiken spielen  auch noch sehr viele andere Dinge eine wichtige Rolle, die dringend untersucht werden müssen. Zunächst geht es um die seit Beginn der ersten Erweiterung des Gasspeichers andauernde unzumutbare Lärmbelästigung der Bevölkerung. Offensichtlich wurde hier bisher nur sehr halbherzig nach der Ursache gesucht. Die Ermittlung der Lärmquellen muss ganz dringend energisch vorangetrieben werden. Versprechungen, wie am 16.09.09 durch das Landesbergamt abgegeben, helfen hier nicht. Erst zwei Monate später ist es zum ersten der angekündigten Gespräche mit den Betroffenen gekommen.  Weitere Lärmursachenforschung wurde nicht betrieben. Hat man erst die Beendigung der besonders lärmintensiven Verrohungsarbeiten abgewartet?

Bevor weitere Solungen erfolgen müssen die Soleleitungen überprüft werden. Sie waren nur für die erste Erweiterung genehmigt und müssen jetzt, da es sich um eine wesentliche Planänderung handelt, erneut bezüglich ihrer weiteren Gebrauchstüchtigkeit und  ihrer Einflüsse auf die Umwelt und die Havarie-Gefahr untersucht werden. Die Leitungen sind durch die Einrichtung von Messstellen im Verlauf der 40 km langen Leitung zur Verhinderung größerer Umweltschäden zu verbessern. Dies haben wir bereits im Jahre 2003 gefordert. Zur Zeit wird lediglich der Druck gemessen, unter dem die Sole eingespeist und entnommen wird. Kommt es zu einem Druckabfall, der Verluste anzeigt, muss die gesamte 40 km lange Leitung nach der Ursache untersucht werden. Die Soleleitung  durchquert viele sensible Bereiche und wurde überwiegend unterirdisch verlegt. Bis hier ein Schaden oberirdisch zu sehen ist, können bereits große Mengen der Sole in die Böden und ins Grundwasser geflossen sein. Durch die Messstellen ist eine schnellere Lokalisierung und damit Begrenzung der Schäden möglich. Hier wird zu Lasten der Umwelt gespart.

Es ist auch sehr wichtig, für die Entsorgung der anfallenden Solen eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Die Flutung von Kalibergwerken mit diesen Solen wird in Fachkreisen selbst als Gefahr für die Umwelt angesehen, ist aber bisher leider nicht untersucht worden.  Die Gefährdung des Grundwassers durch die Bohrarbeiten und den Solbetrieb müssen überprüft werden. Hat es inzwischen hier Beeinträchtigungen oder Schäden gegeben?

Auch die Ursachen für die mehrfach aufgetretenen Schwierigkeiten der Frischwasserversorgung für die umliegenden Wohngebiete ist näher zu betrachten, die Ursache zu ermitteln, zu veröffentlichen  und endgültig abzustellen.

Es muss der Einfluss des konvergenzbedingten Vernässungspotentials auf die vermutlich davon  betroffenen Flächen und deren Nutzungen geprüft werden. Dies bedeutet, dass u.a. festgestellt werden muss, welche Gewerbe- oder Industriebetriebe mit wassergefährdenden Stoffen umgehen oder, wo entsprechende Altlasten vorhanden sind, von denen Schadstoffe  auf diesem Weg ins Grundwasser gelangen könnten. Auch der Einfluss der Vernässung auf die Bodenbiotope ist zu untersuchen. Hier können z.B. die Feldhamster betroffen sein.

Es ist zu untersuchen, ob die bisherigen Erweiterungsmaßnahmen zu Umweltschäden geführt haben bzw. ob diese zukünftig zu erwarten sind. Dies betrifft auch eventuelle Einträge ins Grundwasser.

Alle im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu untersuchenden Punkte werden in deren Vorfeld bei einem Scopingtermin zusammengetragen, zu dem alle davon betroffenen Institutionen und die Träger öffentlicher Belange eingeladen werden. Dann wird sich bei kritischer Prüfung der vorzulegenden Unterlagen zeigen, ob die Erweiterung wie jetzt geplant durchgeführt werden kann.

42. Änderung des Flächennutzungsplanes „GHG“ in Empelde

Das Genehmigungsverfahren für die Erweiterung des Gasspeichers unterliegt wie bereits erwähnt dem Bergrecht, da es sich um eine Anlage im Untertagebau handelt. Die für die Genehmigung zuständige Fachbehörde ist das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG). Bisher wurde diese Genehmigung nur im Rahmen eines einfachen „Behördenverfahrens“ durchgeführt. Die Stadt Ronnenberg hatte lediglich die Möglichkeit, aus ihrer Sicht die grundsätzliche Zulässigkeit zu prüfen und die öffentlichen und hoheitlichen Belange in einer Stellungnahme darzulegen. Darüber hinaus wurde der Standort von der Stadt aus städtebaulicher Sicht beurteilt. Die Öffentlichkeit wurde nicht am Verfahren beteiligt.

Planzeichnung Bohrlöcher Flächennutzungsplan GHG [JPG]

Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes will die Stadt Ronnenberg ihre städtebaulichen Belange in das Erweiterungsverfahren des Gasspeichers einbringen. Damit wird versucht, öffentliche und private Belange im Bauleitplanverfahren zu erörtern und abzuwägen. Zudem wird gewährleistet, dass die in Anspruch genommenen Flächen entsprechend der vorhandenen und angestrebten Nutzung im Flächennutzungsplan dargestellt werden.  

Zunächst sollte sich das Flächennutzungsplangebiet nach den Ansatzpunkten für die Kavernenbohrungen orientieren und ca. 44,39 ha umfassen. Da sich die oberirdischen Auswirkungen der Kavernensolungen jedoch auf die Flächen über diesen Hohlräumen auswirken werden, haben wir in unserer Stellungnahme zur 42. Änderung des Flächennutzungsplanes die Ausweitung auf die Kavernenstandorte gefordert. Die Ratsfraktion Bündnis 90 / Die GRÜNEN teilt diese Auffassung und hat die Vergrößerung des Plangebietes beantragt. Dieser haben sich die anderen Fraktionen angeschlossen. Somit wurde das Plangebiet auf 75,8 ha erweitert.



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