Eine Veröffentlichung der Deutschen Akademie der Technikwissenschaften zeigt, dass für das Fracking von Schiefergas Gebiete westlich und östlich von Hannover in Frage kommen. Nach den derzeit vorliegenden Gesetzesänderungen zu Fracking könnte das Fracking von Schiefergas ab 2018 erstmals in Deutschland durchgeführt werden – auch bei uns zuhause. Außerdem wäre auf Flächen des europäischen Schutzgebietssystems Natura-2000 die Förderung von Gas aus Sandstein nicht verboten. Allein in den Hauptfördergebieten Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen wären somit mehr als 600 Natura-2000 Flächen bedroht.
Die mögliche Kontaminierung eines Natura-2000-Gebiets kann weitreichende Folgen haben. Innerhalb eines Ökosystems sind Waser, Boden, Vegetation und Tierwelt untrennbar miteinander verflochten und reagieren äußerst sensibel auf Umwelteinflüsse. Auch Naturschutzgebiete und Nationalparke wären durch Fracking bedroht, wenn die Gesetzesänderungen in der jetzigen Form verabschiedet würden. Denn die Errichtung von Fracking Anlagen ist nur in, aber nicht unter diesen Naturschutzflächen verboten. In entsprechender Tiefe könnte also auch über Querbohrungen eine Verschmutzung von Schutzflächen stattfinden.
Gefährdungen für Mensch und Umwelt durch Fracking können weder jetzt noch zukünftig ausgeschlossen werden. Warum sollte man solch ein unkontrollierbares Risiko für eine Fördermethode eingehen, nur um noch mehr klimaschädliches Öl und Gas zu fördern und damit den Klimawandel weiter anzuheizen? Viel elementarer wären eine deutliche Reduzierung des Energieverbrauchs und eine effizientere Nutzung von Strom und Wärme. Der BUND fordert den Bundestag daher auf, Fracking in Deutschland gesetzlich zu verbieten.