Die innerverbandliche Diskussion zum Thema Pflanzenkohle und Terra Preta hat einige aktive BUND Kreisgruppen bundesweit, die sich mit der Praxis und Anwendung dieser Kulturtechnik beschäftigen, veranlasst zum Thema "Qualitätssicherung von Pflanzenkohle" unsere gemeinsame Position darzulegen: "Bedeutung von Pflanzenkohle und Pflanzenkohle-Kompost nach Terra Preta Art für eine nachhaltige Agrikultur Eine Bewertung aus Sicht des BUND" (Stand 15.10.2014).
Wir haben uns auch mit den positiven Umwelteffekten von Pflanzenkohle-Anwendungen beschäftigt. Siehe dazu auch die BUND Tagung von 2014. Vom BUND Birkenau hier ein weiteres kurzgefasstes Papier zu "Fakten - kurz und bündig Schwarzerde, warum?".
Bislang ist nach der deutschen Düngemittel-Verordnung nur Holzkohle mit einem Kohlenstoffgehalt von 80% als Bodenhilfsstoff und Zuschlagstoff für Substrate zugelassen. Am 18. Dezember 2019 hat die Europäische Union eine neue, erweiterte Düngemittel-Verordnung erlassen, die entsprechend auch für Deutschland gilt. Darin ist Pflanzenkohle zugelassen. Die gesamte EU-Verordnung kann hier heruntergeladen werden. Allerdings fehlt immernoch die Umsetzung in deutsches Recht. Allerdings ist für den Bioanbau Pflanzenkohle zugelassen, weil die Zulassung dafür u.a. in Österreich erfolgte, wo Pflanzenkohle bereits vielerorts erfolgreich eingesetzt wird.
Mehr zum Thema ist auf der Website des Fachverbandes Pflanzenkohle zu finden.