Wir werden häufig gefragt von Hobby- aber auch Erwerbsgärtnerinnen und Gärtnern, woher die Pflanzenkohle (biochar, Biokohle) zu beziehen ist, um eigenen Kompost oder Substrate auf Basis von Pflanzenkohle herzustellen.
Lange haben wir zur seriösen Bezugsquellen für Pflanzenkohle und Herstellern von Pflanzenkohle recherchiert. Durch die Gründung des Dachverbandes Pflanzenkohle ist dies nicht mehr erforderlich. Mehr ist auf der Website des Fachverbandes Pflanzenkohle zu erfahren.
Wir haben, ebenso wie der Fachverband Pflanzenkohle, stets besonders großen Wert darauf gelegt, dass diese Pflanzenkohlen-(substrate) unbedenklich sind, was mögliche Schadstoffe angeht. Für die Zertifizierung der Pflanzenkohle gibt es das European Biochar Certificate, das vom Biochar Science Network bereits 2012 veröffentlicht wurde und dynamisch an neue Erkenntnisse aus Wissenschaft und Praxis angepasst wird. Hier werden sehr umfangreiche Qualitätskrititerien sowohl für den Input als auch den Output (die Pflanzenkohle) sowie die Anlagen (Pyrolyse) gemacht, um Missbrauch zu vermeiden. Für die sog. Polyzyklisch Aromatischen Kohlenwasserstoffe (PAK), von denen einige als krebserregend gelten, werden sehr strenge Vorgaben gemacht. Für "Basic" Qualität dürfen nur Pflanzenkohlen, die weniger als 12mg/kg in der Trockenmasse haben und für die "Premium" Qualität, die sich an den Schweizer Vorsorgewerten orientiert, 4mg/kg TM. Auch für alle anderen Schadstoffe werden sehr strenge Vorgaben gemacht ebenso wie für den Kohlenstoffgehalt (C) der Pflanzenkohle, der mindestens 50% betragen muss. Gute Pyrolysekohlen haben zwischen 70% bis etwas über 90% C-Gehalt. Damit ist garantiert, dass sich dieser große Anteil der Kohle im Kompostierungs- oder Behandlungsprozess (z.B. mit tierischem Dünger, Urin..) mit Nährstoffen vollladen kann, die dann über sehr lange Zeit im Boden pflanzenverfügbar sind.
Zurzeit ist eine Ausführungsverordnung auf EU-Ebene in Arbeit, die die Zulassung von Pflanzenkohle und deren Qualitätskriterien regeln wird. Wir informieren, wenn es entsprechende rechtswirksame Vorgaben gibt.