Haldenabdeckung und Begrünung
Die Kaliindustrie will das Haldenwasser-Problem dadurch beheben, dass die Kalihalden begrünt werden. Hierzu werden seit Jahrzehnten Forschungsarbeiten gefördert, die aber bis heute keine überzeugende Ergebnisse erbringen konnten. Die Forschungsarbeiten liefern aber das notwendige Alibi, um weiter Rückstandshalden aufschütten und der Problematik der Kalihalden für die Umwelt und für künftige Generationen ausweichen zu können.
Die Haldenabdeckung, die einer Begrünung vorausgeht, erfolgt mit Abfällen wie Bauschutt, Bodenaushub, Salzschlacke-Resten, Kraftwerksaschen, auf ostdeutschen Deponien auch mit diversen sonstigen Industrie-Abfällen, die auf diese Weise angeblich verwertet werden. Für die Abnahme der Abfälle vom Erzeuger und der Scheinverwertung auf den Kalihalden kassieren die Deponiebetreiber (in Niedersachsen also K+S) erhebliche Gebühren und betreiben so ein lukratives Nebengeschäft. Aus der Monodeponie Kalihalde wird so de facto eine ungeordnete Mülldeponie bzw. Sondermülldeponie, ohne die dafür erforderlichen Sicherungsmaßnahmen. Dabei wird das Abfallrecht unterlaufen, indem die erforderlichen Genehmigungen von den Bergbehörden nach Bergrecht erteilt werden, obwohl die Kalihalden als übertägige Anlagen des Bergwesens eigentlich dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImschG) und somit dem Abfallrecht unterliegen.
Dokumentation zur Giftschlamm-Lawine vom 27.08.2010, Kalihalde Sigmundshall
Fragen des BUND dazu an die Region Hannover
Zur radioaktiven Belastung von Kohlekraftwerksasche hier mehr vom BUND Nordrheinwestfalen "Radioaktivität aus Kohlekraftwerken".