BUND Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland


Förderung von Gebäudebegrünung und Entsiegelung

Wollten Sie schon immer Ihr Dach begrünen oder die Fassade verschönern? Vielleicht haben Sie auch unnötig versiegelte Flächen auf ihrem Grundstück, die begrünt werden könnten? Nutzen Sie dazu das Förderangebot und die vielen Vorteile einer Begrünung im direkten Wohnumfeld. Gefördert werden Fassaden- und Dachbegrünungen in der Region Hannover sowie Entsiegelungen im Stadtgebiet von Hannover.

Entsiegelungsmaßnahmen werden im Rahmen des Projektes "Begrüntes Hannover" finanziell bezuschusst. Eine Antragstellung erfolgt beim BUND.

NEU: Die Förderung von Gebäudebegrünungen ist seit Ende April nicht mehr nur in der Landeshauptstadt möglich, sondern in der gesamten Region Hannover. Fördermittel können 2020 bei der Region beantragt werden.

Bei Fragen Rund um die Gebäudebegrünung sowie Entsiegelung berät der BUND!

Eine Übersicht des städtischen Förderprogramms erhalten Sie in unserem Projektflyer.  

Entsiegelung: Förderung bis zu 10.000 Euro in der Landeshaupstadt Hannover
Gefördert werden bei Entsiegelnden sowie die Umwandlung in eine Vegetationsfläche bis zu einem Drittel der förderfähigen Kosten einer Maßnahme, maximal 2.500 Euro bei Entsiegelungsflächen bis 75 qm, bei größeren Flächen können bis 10.000 Euro gefördert werden. Die Vegetationsfläche muss mindestens 10 qm betragen. Die Förderung schließt eine fachliche Beratung ein. Die Entsiegelung (Aufbruch und fachgerechte Entsorgung) soll durch eine Fachfirma erfolgen. Eine erforderliche Auskunft bezüglich der Altlasten ist erhältlich bei der Region Hannover.
NEU AB JUNI 2019: Bei einer Umwandlung in eine wasserdurchlässige befestigte Fläche (Teilversiegelung) mit Begrünungsanteil (u. a. Schotterrasen, Rasenfugenpflaster, Rasengittersteine) werden die Kosten für den Aufbruch und die Entsorgung als förderfähig anerkannt, wenn der Anteil der bepflanzten Fläche (Vegetationsfläche) der gesamten Entsiegelungsmaßnahme mindestens 50 Prozent ausmacht.

Dachbegrünung: Förderung bis zu 10.000 Euro in der Region Hannover
Gefördert werden Dachbegrünungen bis zu einer Größe von 250 qm mit bis zu 1/3 der förderfähigen Kosten einer Maßnahme, maximal 3.000 Euro und bei einer Größe über 250 qm mit bis zu 1/3 der förderfähigen Kosten einer Maßnahme, maximal 10.000 Euro. Die Förderung schließt eine fachliche Beratung ein. Eine ggf. notwendige Statiküberprüfung oder -berechnung kann mit maximal 300 Euro unterstützt werden. Es werden nur Dachbegrünungen durch Fachfirmen gefördert und es muss ein Abflussbeiwert von C=0,5 oder kleiner erreicht werden.
NEU AB SEPTEMBER 2018: Bei Bestandsgebäuden sind auch die Abdichtungen förderfähig, wenn sie der Wurzelfestigkeit einer Begrünung dienen und weder PVC- noch pestizidhaltige Materialien enthalten.

Fassadenbegrünung: Förderung bis zu 3.500 Euro in der Region Hannover
Gefördert werden bei Fassadenbegrünungen bis zu 1/3 der förderfähigen Kosten einer Maßnahme. Bei Begrünungen an mehrschichtigen Außenwandkonstruktionen (WDVS, vorgehängte Fassaden u.ä.), die mit Kletterhilfen versehen werden und von einem Fachbetrieb durchgeführt werden, beträgt die maximale Fördersumme 3.500 Euro, bei allen anderen Begrünungen maximal 500 Euro. Die Förderung schließt eine fachliche Beratung ein. Fassadenbegrünungen, die in Eigenleistungen durchgeführt werden, werden auf Nachweis zu 50 Prozent, höchstens jedoch mit 500 Euro gefördert.

Eine Antragstellung ist bis zum 31.12.2020 möglich!

Hinweis zu den Gebühren für Niederschlagswasser: Entsiegelungsmaßnahmen und Gründächer können sich gebührenmindernd auswirken (Gründacher um 50 Prozent von derzeit 0,68 Euro/Quadratmeter). Für die Berechnung der Gebühren ist es notwendig entsprechende Änderungen anzugeben!

Fördergrundsätze sowie Antragsformulare zum Herunterladen:

Fördergrundsätze Entsiegelungen 2020 (PDF)

Fördergrundsätze Gebäudebegrünungen 2020 (PDF)

Antragsformular Entsiegelung (PDF)

Antragsformular Dachbegrünung (PDF)

Antragsformular Fassadenbegrünung (PDF)

Antrag auf Auszahlung der Fördermittel (PDF)

Listen mit Herstellern und Fachbetrieben für Dach- und Fassadenbegrünungen sowie Entsiegelungen zum Herunterladen:

Liste mit Fachbetrieben für Gebäudebegrünungen (PDF)

Liste mit Dachdeckerbetrieben für Dachbegrünungen (PDF)

Liste mit Fachbetrieben für Fassadenbegrünungen (PDF)

Liste mit Herstellern von Rank- und Begrünungssystemen für Fassadenbegrünungen (PDF)

Liste mit Fachbetrieben für Entsiegelungen (PDF)

Interesse an einer Förderung für eine Dach- oder Fassadenbegrünung oder Entsiegelung? So geht’s!

 

 

Antragstellung – Schritt für Schritt

1. Informieren

Auf unserer Webseite finden Sie alle wichtigen Informationen zum Förderprogramm: die Kontaktdaten, die Antragsformulare und die Fördergrundsätze. Bitte lesen Sie die Fördergrundsätze gründlich durch!

2. Kontaktaufnahme

Bei Interesse oder Fragen (z.B. zu den Fördergrundsätzen oder zur Antragsstellung) können Sie sich direkt an uns wenden: per Mail unter begruenteshannover@nds.bund.net oder telefonisch unter (05 11) 70 03 82 47.

3. Beratung

Wir beraten Sie gern auch vor Ort bezüglich der geplanten Begrünungsmaßnahme und der Fördermöglichkeiten. Hierzu bitte einen Termin mit uns vereinbaren!
Fassadenbegrünung: Wir beraten in der Regel vor Ort. Falls gewünscht erhalten Sie von uns einen schriftlich formulierten Vorschlag (Konzept) zur Begrünung Ihrer Gebäude.

4. Vor der Antragsstellung

Holen Sie sich bezüglich der geplanten Begrünungsmaßnahme Kostenangebote und notwenige Genehmigungen ein. Eine Liste mit Fachfirmen zum Downloaden finden Sie auf der BUND-Webseite!

a) Was muss ich beachten?

Dachbegrünung:

Dachbegrünung bei einem Neubau oder Bestandsgebäude:

Fassadenbegrünung:

Entsiegelung:

 

b) Welche Genehmigungen muss ich einholen?

Fassadenbegrünung:

5. Antragstellung

Die Antragsstellung für die Förderung einer Dach- oder Fassadenbegrünung oder Entsiegelung erfolgt in schriftlicher Form bei:

BUND Kreisgruppe Region Hannover, Grotestr. 19,  30451 Hannover

Bitte verwenden Sie hierzu das entsprechende Antragsformular, das auf der BUND-Webseite als Download oder im Projektbüro Linden erhältlich ist und fügen Sie die erforderlichen Anlagen bei:

6. Gewährung

Die Antragsbearbeitung kann je nach Bearbeitungsaufwand bis zu 6 Wochen dauern, bitte planen Sie diese Zeit mit ein. Nach abschließender Bearbeitung bekommen Sie, wenn die Förderbedingungen eingehalten werden, ein Gewährungsschreiben. Der Anspruch auf Förderung erlischt nach 6 Monaten. Die Frist beginnt mit Datum des Gewährungsschreibens. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.

7. Umsetzung der Maßnahme

Mit der Umsetzung der Maßnahme darf nicht vor Gewährung der Förderung begonnen werden (ggf. muss ein vorzeitiger Maßnahmebeginn beantragt werden)!

8. Kostenerstattung

Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt nach Fertigstellung der Begrünung sowie nach Vorlage der Kostenbelege und nach Abnahme der Maßnahme. Dem Gewährungsschreiben liegt hierzu ein Antrag auf Auszahlung der Fördermittel bei, der unterschrieben mit den Originalkostenbelegen eingereicht werden muss.

Wir freuen uns auf Ihren Antrag zur Förderung einer Dach- oder Fassadenbegrünung oder Entsiegelung!
Ihr Projektteam

Quelle: http://archiv-hannover.bund.net/themen_und_projekte/begruentes_hannover/foerderprogramm/