Wollten Sie schon immer Ihr Dach begrünen oder die Fassade verschönern? Vielleicht haben Sie auch unnötig versiegelte Flächen auf ihrem Grundstück, die begrünt werden könnten? Nutzen Sie dazu das Förderangebot und die vielen Vorteile einer Begrünung im direkten Wohnumfeld. Gefördert werden Fassaden- und Dachbegrünungen in der Region Hannover sowie Entsiegelungen im Stadtgebiet von Hannover.
Entsiegelungsmaßnahmen werden im Rahmen des Projektes "Begrüntes Hannover" finanziell bezuschusst. Eine Antragstellung erfolgt beim BUND.
NEU: Die Förderung von Gebäudebegrünungen ist seit Ende April nicht mehr nur in der Landeshauptstadt möglich, sondern in der gesamten Region Hannover. Fördermittel können 2020 bei der Region beantragt werden.
Bei Fragen Rund um die Gebäudebegrünung sowie Entsiegelung berät der BUND!
Eine Übersicht des städtischen Förderprogramms erhalten Sie in unserem Projektflyer.
Entsiegelung: Förderung bis zu 10.000 Euro in der Landeshaupstadt Hannover
Gefördert werden bei Entsiegelnden sowie die Umwandlung in eine Vegetationsfläche bis zu einem Drittel der förderfähigen Kosten einer Maßnahme, maximal 2.500 Euro bei Entsiegelungsflächen bis 75 qm, bei größeren Flächen können bis 10.000 Euro gefördert werden. Die Vegetationsfläche muss mindestens 10 qm betragen. Die Förderung schließt eine fachliche Beratung ein. Die Entsiegelung (Aufbruch und fachgerechte Entsorgung) soll durch eine Fachfirma erfolgen. Eine erforderliche Auskunft bezüglich der Altlasten ist erhältlich bei der Region Hannover.
NEU AB JUNI 2019: Bei einer Umwandlung in eine wasserdurchlässige befestigte Fläche (Teilversiegelung) mit Begrünungsanteil (u. a. Schotterrasen, Rasenfugenpflaster, Rasengittersteine) werden die Kosten für den Aufbruch und die Entsorgung als förderfähig anerkannt, wenn der Anteil der bepflanzten Fläche (Vegetationsfläche) der gesamten Entsiegelungsmaßnahme mindestens 50 Prozent ausmacht.
Dachbegrünung: Förderung bis zu 10.000 Euro in der Region Hannover
Gefördert werden Dachbegrünungen bis zu einer Größe von 250 qm mit bis zu 1/3 der förderfähigen Kosten einer Maßnahme, maximal 3.000 Euro und bei einer Größe über 250 qm mit bis zu 1/3 der förderfähigen Kosten einer Maßnahme, maximal 10.000 Euro. Die Förderung schließt eine fachliche Beratung ein. Eine ggf. notwendige Statiküberprüfung oder -berechnung kann mit maximal 300 Euro unterstützt werden. Es werden nur Dachbegrünungen durch Fachfirmen gefördert und es muss ein Abflussbeiwert von C=0,5 oder kleiner erreicht werden.
NEU AB SEPTEMBER 2018: Bei Bestandsgebäuden sind auch die Abdichtungen förderfähig, wenn sie der Wurzelfestigkeit einer Begrünung dienen und weder PVC- noch pestizidhaltige Materialien enthalten.
Fassadenbegrünung: Förderung bis zu 3.500 Euro in der Region Hannover
Gefördert werden bei Fassadenbegrünungen bis zu 1/3 der förderfähigen Kosten einer Maßnahme. Bei Begrünungen an mehrschichtigen Außenwandkonstruktionen (WDVS, vorgehängte Fassaden u.ä.), die mit Kletterhilfen versehen werden und von einem Fachbetrieb durchgeführt werden, beträgt die maximale Fördersumme 3.500 Euro, bei allen anderen Begrünungen maximal 500 Euro. Die Förderung schließt eine fachliche Beratung ein. Fassadenbegrünungen, die in Eigenleistungen durchgeführt werden, werden auf Nachweis zu 50 Prozent, höchstens jedoch mit 500 Euro gefördert.
Eine Antragstellung ist bis zum 31.12.2020 möglich!
Hinweis zu den Gebühren für Niederschlagswasser: Entsiegelungsmaßnahmen und Gründächer können sich gebührenmindernd auswirken (Gründacher um 50 Prozent von derzeit 0,68 Euro/Quadratmeter). Für die Berechnung der Gebühren ist es notwendig entsprechende Änderungen anzugeben!
Auf unserer Webseite finden Sie alle wichtigen Informationen zum Förderprogramm: die Kontaktdaten, die Antragsformulare und die Fördergrundsätze. Bitte lesen Sie die Fördergrundsätze gründlich durch!
Bei Interesse oder Fragen (z.B. zu den Fördergrundsätzen oder zur Antragsstellung) können Sie sich direkt an uns wenden: per Mail unter begruenteshannover@nds.bund.net oder telefonisch unter (05 11) 70 03 82 47.
Wir beraten Sie gern auch vor Ort bezüglich der geplanten Begrünungsmaßnahme und der Fördermöglichkeiten. Hierzu bitte einen Termin mit uns vereinbaren!
Fassadenbegrünung: Wir beraten in der Regel vor Ort. Falls gewünscht erhalten Sie von uns einen schriftlich formulierten Vorschlag (Konzept) zur Begrünung Ihrer Gebäude.
Holen Sie sich bezüglich der geplanten Begrünungsmaßnahme Kostenangebote und notwenige Genehmigungen ein. Eine Liste mit Fachfirmen zum Downloaden finden Sie auf der BUND-Webseite!
a) Was muss ich beachten?
- Gefördert werden Fassaden- und Dachbegrünungen sowie Entsiegelungen nur auf privaten, öffentlichen (mit Ausnahme städtischen) und gewerblichen Grundstücken im Gebiet der Landeshauptstadt Hannover. Falls sich Ihr Grundstück außerhalb der Stadtgrenze befindet, wenden Sie sich evtl. dahingehend an Ihre Gemeinde, ob eine Förderung möglich ist.
- Für denkmalgeschützte Gebäude sind die geplanten Maßnahmen mit der Unteren Denkmalschutzbehörde abzustimmen.
- Auflagen im Bebauungsplan sind nicht förderfähig.
Dachbegrünung:
- Es werden nur Dachbegrünungen durch Fachfirmen gefördert (Eigenleistungen werden nicht berücksichtigt).
- Es muss mindestens der Abflussbeiwert von C=0,5 erreicht werden (mindestens 50 % des Regenwassers zurückgehalten werden). Diesen Hinweis bitte der Fachfirma mitteilen und ins Angebot aufnehmen lassen, das erleichtert die Bearbeitung!
- Die Statik (Tragfähigkeit) vom Dach muss ausreichend sein, so dass bei der Begrünung der oben genannte Abflussbeiwert eingehalten werden kann. Ein Hinweis zur Statik z.B. im Angebot erleichtert die Bearbeitung!
- Es besteht die Möglichkeit, Gründächer mit Photovoltaik zu kombinieren. Wenn Sie dies planen, sprechen Sie uns bitte im Vorfeld an. Die Kosten für Photovoltaik-Anlagen sind von einer Förderung im Rahmen dieses Programms ausgeschlossen.
Dachbegrünung bei einem Neubau oder Bestandsgebäude:
- Bitte achten Sie bei einem Neubau oder Bestandsgebäude auf eine ausreichende Tragfähigkeit (Statik) vom Dach, die für eine Dachbegrünung mit dem Abflussbeiwert von mindestens C=0,5 ausgelegt ist. Sprechen Sie hierzu mit dem Architekten und ggf. mit dem Statiker.
- Es kann bei einem Neubau oder einer Bestandsentwicklung eine wurzelfeste Dachabdichtung eingeplant werden. Bei einem Bestandsgebäude ist eine Dachabdichtung förderfähig, wenn sie der Wurzelfestigkeit dient und sie weder aus PVC- noch aus pestizidhaltigen Materialien ist.
Bei einem Neubau ist die Dachabdichtung nicht förderfähig, ersetzt jedoch eine wurzelfeste Folie. Bitte sprechen Sie hierzu mit der ausführenden Fachfirma (Dachdecker) und mit dem Architekten.
Fassadenbegrünung:
- Bitte achten Sie bei der Auswahl der Kletterpflanzen darauf, dass die Ansprüche der Pflanze mit den baulichen Voraussetzungen und dem Zweck der Begrünung abgestimmt sind.
Entsiegelung:
- Bitte reichen Sie zusammen mit Ihrem Antrag eine schriftliche Auskunft bzw. einen Nachweis bezüglich der Altlastensituation für das Grundstück ein. Wenn Sie keinen Nachweis haben, müssen Sie bei der Unteren Bodenschutzbehörde der Region Hannover eine (ggf. kostenpflichtige) Auskunft aus dem Altlastenverzeichnis beantragen.
b) Welche Genehmigungen muss ich einholen?
- Wenn Sie nicht der Gebäudeeigentümer sind, benötigen Sie die Einverständniserklärung des Eigentümers oder der Eigentümergemeinschaft.
- Die Maßnahmen sind für denkmalgeschützte Gebäude mit der unteren Denkmalschutzbehörde abzustimmen, ggf. muss hier eine Genehmigung eingeholt werden.
Fassadenbegrünung:
- Für Pflanzungen im Straßenraum ist eine Aufbruchgenehmigung erforderlich, die vom Fachbereich Tiefbau der Landeshauptstadt Hannover erstellt wird, sofern die Voraussetzungen zum Erteilen einer Genehmigung erfüllt sind. Hierbei helfen wir Ihnen gern!
Die Antragsstellung für die Förderung einer Dach- oder Fassadenbegrünung oder Entsiegelung erfolgt in schriftlicher Form bei:
BUND Kreisgruppe Region Hannover, Grotestr. 19, 30451 Hannover
Bitte verwenden Sie hierzu das entsprechende Antragsformular, das auf der BUND-Webseite als Download oder im Projektbüro Linden erhältlich ist und fügen Sie die erforderlichen Anlagen bei:
- Kurzbeschreibung des Vorhabens
- Lageskizze ggf. mit Grundstücksplan
- verbindlicher Kostenvoranschlag
- wenn möglich Foto vom Objekt
- ggf. notwenige Genehmigungen
- ggf. unterschriebende Einverständniserklärung des Eigentümers oder der Eigentümergemeinschaft.
Die Antragsbearbeitung kann je nach Bearbeitungsaufwand bis zu 6 Wochen dauern, bitte planen Sie diese Zeit mit ein. Nach abschließender Bearbeitung bekommen Sie, wenn die Förderbedingungen eingehalten werden, ein Gewährungsschreiben. Der Anspruch auf Förderung erlischt nach 6 Monaten. Die Frist beginnt mit Datum des Gewährungsschreibens. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.
Mit der Umsetzung der Maßnahme darf nicht vor Gewährung der Förderung begonnen werden (ggf. muss ein vorzeitiger Maßnahmebeginn beantragt werden)!
Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt nach Fertigstellung der Begrünung sowie nach Vorlage der Kostenbelege und nach Abnahme der Maßnahme. Dem Gewährungsschreiben liegt hierzu ein Antrag auf Auszahlung der Fördermittel bei, der unterschrieben mit den Originalkostenbelegen eingereicht werden muss.
Wir freuen uns auf Ihren Antrag zur Förderung einer Dach- oder Fassadenbegrünung oder Entsiegelung!
Ihr Projektteam