BUND Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland


Spechtschäden in Wärmedämmung

Buntspechte lieben das hohle Geräusch, wenn sie an einer Styropor gedämmten Fassade mit dem Schnabel hämmern. Es erinnert wahrscheinlich an Bäume mit morschen Stellen, in denen sich Insekten befinden, die zur Nahrung von Spechten gehören. Auch zum Anlocken von Weibchen hämmern Spechte lang anhaltend an geeigneten Stellen, die "gut" klingen. Aber es gibt auch vielerlei Insektennahrung an Fassaden, die Spechte anzieht. Außerdem assoziieren Spechte wohl auch zugleich, dass sich hier leicht eine Höhle bauen lässt, in der sie brüten könnten und hämmern so lange weiter, bis ein Höhleneingang zustande gekommen ist. Leider sind Wärmedämmverbundsysteme insbesondere auf Basis von Polystyrolplatten anfällig gegenüber Beschädigungen durch den Buntspecht. Da der Buntspecht als häufigste einheimische Spechtart auch in größeren Parkanlagen vorkommt, besteht auch im städtischen Bereich vor allem in der Nähe von Wäldern oder Grünflächen die Gefahr, dass solche Dämmungen beschädigt werden, in Hannover beispielsweise rund um die Eilenriede.

Hier der Hinweis unserer Artenschutzexpertin vom BUND Bundesverband, Dr. Susanne Salinger: Die entstandenen Höhlungen in der Wärmedämmung werden gerne von anderen Vögeln oder auch Gebäude bewohnenden Fledermausarten genutzt. Daher ist es sinnvoll, das Verschließen der Löcher nur außerhalb der Brutperiode vorzunehmen, um nicht mit den naturschutzrechtlichen Bestimmungen in Konflikt zu geraten, wodurch diese Maßnahme in der Brutzeit verboten ist.

Generell sind nach den Schutzvorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes alle europäischen Vogelarten, wie z. B. Haussperlinge, gemäß § 7 BNatSchG besonders geschützt. Fledermäuse sind gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 14 Buchst. b) BNatSchG streng geschützt. Die Verbote des §44 Abs.1 Nr.1 bis Nr.3 BNatSchG dienen dem Schutz und der Erhaltung dieser Tierarten und ihrer Lebensgrundlagen. Danach ist es verboten, wild lebende Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, wild lebende Tieren der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten u.a. während der Fortpflanzungs-, Aufzuchts- und Überwinterungszeit erheblich zu stören sowie - Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.

D. h. auch, dass in der Brutzeit Löcher nicht verschlossen werden sollten, um nicht eine eventuelle Brut von Gebäudebrütern dort zu gefährden.

Da der Buntspecht (Dendrocopos major) zu den besonders geschützten Arten gehört (§ 10 Abs. 2 Nr. Bundesnaturschutzgesetz), ist ein Abfangen des Tieres oder gar die Tötung ohne eine naturschutzrechtliche Befreiung (durch meine Behörde) unzulässig. Eine solche Maßnahme wäre - abgesehen von der Schwierigkeit ihrer Durchführung - auch unzweckmäßig. Ein freigewordenes Spechtrevier wird erfahrungsgemäß sehr schnell durch vagabundierende revierlose Tiere besetzt, so dass die Entfernung eines Spechtes keine dauerhafte Abhilfe schaffen würde.

Was tun?

Hier wichtige Hinweise zur Spechtproblematik der Artenschutzgutachterin Dr. S. Salinger zum Thema.

Hier einige wichtige Informationen des NABU zum Thema Spechtschäden

Hier eine Broschüre des LBV aus Bayern zu "Wer klopft denn da; Spechte als Fassadenhacker"

Hier eine Broschüre des österreichischen Vogelschutzbundes BirdLife.

Der Verband privater Bauherren empfiehlt, Spechtschäden umgehend auszubessern.

Quelle: http://archiv-hannover.bund.net/themen_und_projekte/artenschutz_an_gebaeuden/spechtschaeden_in_waermedaemmung/