BUND Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland


KfW fördert Artenschutz an Gebäuden und Dachbegrünung

Der BUND begrüßt es sehr, dass die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ab 1.Juni 2014 in ihre Liste der förderfähigen Maßnahmen die Anlage von Gründächern und die Schaffung von Nistplätzen und Quartieren für Gebäude bewohnende Arten mit aufgenommen hat. Dies kann der KfW-Liste für förderfähige Maßnahmen entnommen werden.  Wir werden deshalb unsere Internetpräsenz zum Thema kontinuierlich aktualisieren und unsere best-practice Beispiele für die Umsetzung von Artenschutzmaßnahmen für Mauersegler, Mehlschwalben, Turmfalken, Spatzen und Fledermäuse vorstellen auf der folgenden Seite.

KfW: Die Einrichtung von Gründächern und Nistplätzen an Neubau oder Sanierungsvorhaben können als förderfähige Maßnahmen in „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ berücksichtigt werden. Im Zusammenhang mit der energetischen Wärmedämmung von Dächern können in der Sanierung
und im Neubau Dachbegrünungen mitfinanziert werden. Gefördert werden das Bepflanzen von
Dächern in Form von Dachgärten (oder des Bewachsenlassens nach entsprechender Herrichtung)
einschließlich des notwendigen Unterbaus auf einem begrünten Dach." "Seite 5 zur KfW-Information für Multiplikatoren vom 23.12.2013: Durch die energetische Sanierung von Gebäudehüllen können für Vögel, Insekten und Fledermäuse die Nistmöglichkeiten verloren gehen. Bauherren sind ggf. gesetzlich verpflichtet, die Nistplätze für Gebäudebrüter zu erhalten. Dafür stehen Lösungsmöglichkeiten zur Verfügung, die mit wenig Aufwand und Kosten umgesetzt werden können: z.B. Nistkästen, Einbau von Niststeinen in die Fassade oder die Wärmedämmung, Konstruktion in Traufkästen, Dachschrägen oder im Giebelbereich. Die Kosten, die dafür bei Sanierung oder Neubau eines Gebäudes anfallen, sind in den KfW-Programmen zum energieeffizienten Bauen und Sanieren förderfähig."

Quelle: http://archiv-hannover.bund.net/themen_und_projekte/artenschutz_an_gebaeuden/kfw_foerdert_artenschutz_an_gebaeuden/