BUND Stellungnahme zur Erweiterung Bodenabbau bei Duden-Rodenbostel am Brelinger Berg

Der BUND wurde im Herbst 2013 an einem Nassabbau-Verfahren zur Erweiterung einer Sand- und Kiesgrube am Brelinger Berg in der Wedemark beteiligt. Da unsere Beteiligungsrechte nach Landesrecht unter der schwarz-gelben Landesregierung abgeschafft wurden, kommt solch eine Verbändebeteiligung bei Bodenabbau nur noch selten vor.

Insgesamt enthält die Planung zwar zu begrüßende Ansätze, insbesondere größere Sukzessionsflächen an den Trockenböschungen, aber die Entwicklungspotenziale der Sandgrube im Sinne der Naturschutzziele bleiben in vielfacher Hinsicht ungenutzt oder werden durch die Ausgleichsmaßnahmen sogar zerstört. Dies ist besonders unverständlich, weil eine naturschutzgerechte Entwicklung keineswegs unbedingt einen höheren Aufwand bedeutet.

Die Antragsunterlagen enthalten folgende gravierende Mängel:

·        Die Bilanzierung zur Eingriffsregelung ist in keiner Weise nachvollziehbar und in Hinblick auf Flächenangaben, Bewertung und Vollständigkeit widersprüchlich, unvollständig und fehlerhaft.

·        Es fehlt vollkommen die Darstellung von Kleingewässern und weitgehend von Flachwasserzonen in den Schnitten und Plänen des Rekultivierungsplans, obwohl sie im Uferbereich des Abbausees zu verlangen sind und im Text auch erwähnt werden.

·        Die Abbausohle eines großen Teilbereichs, in dem nur Trockenabbau stattfindet, hätte ein besonderes Potenzial, zu einem wichtigen Lebensraum für gefährdete Arten wie z.B. Kreuzkröte, Ringelnatter, Kleinem Blaupfeil, Früher Heidelibelle und Rohrweihe zu werden. Stattdessen soll der Abbau über dem Grundwasserschwankungsbereich enden und die Fläche aufgeforstet werden.

·        Die Angaben zur Verwendung des Oberbodens sind widersprüchlich und lassen befürchten, dass Zwischenlager angelegt werden, die als Reptilienfallen wirken.

·        Obwohl es für Arten wie Uhu, Uferschwalbe und Eisvogel sehr wichtig wäre, sind nach den Plänen keine unregelmäßigen Trockenböschungen mit auch steilen Abschnitten und Absätzen vorgesehen.

·        Maßnahmen, die angeblich zugunsten der Zauneidechse durchgeführt wurden, erwiesen sich als Desaster. Eine Habitatzerstörung wurde als „vorgezogene Ausgleichsmaßnahme“ etikettiert. Gleichzeitig sind in den letzten 12 Monaten zwei Bereiche mit Vorkommensschwerpunkten der Art weggebaggert worden.

·        Es fehlt ein notwendiger und auch vorgeschriebener Plan mit Regelungen zur Beruhigung bestimmter Teilbereiche während des Abbaus, um hier seltene und gefährdete Arten zu schützen.

·        Die Fläche für eine Ersatzaufforstung nach Waldrecht ist fachlich ungeeignet, die Flächengröße ist falsch berechnet und eine unstreitig noch nötige zweite Ersatzaufforstungsfläche ist nicht benannt.

·        Es fehlen hinreichend konkrete Angaben zur Einschränkung der fischereilichen Nachnutzung.

·        Die Karten und Pläne sind unvollständig und widersprüchlich. Zum Beispiel weicht sogar die Abgrenzung des Antragsgebietes auf den Karten erheblich voneinander ab.

Als Fazit bleibt, dass in diesem wie auch in früheren Verfahren von der Region als Planfeststellungsbehörde Unterlagen akzeptiert werden, die unvollständig sind, sich in wesentlichen Darstellungen widersprechen und verbindlichen fachlichen Vorgaben zuwiderlaufen. Dies ist nicht nur kritisch zu sehen, weil die Behörde damit eigene Kontrollaufgaben u.a. an Naturschutzverbände abwälzt. Die Erfahrung mit vielen früheren Bodenabbauverfahren in der Region Hannover zeigt auch, dass die Mängel in den von der Planfeststellungsbehörde akzeptierten Antragsunterlagen oft so grundlegend sind, dass sie durch Auflagen im Planfeststellungsbeschluss nicht geheilt werden können oder jedenfalls nicht geheilt werden. Insofern führen mangel­hafte Planfeststellungsunterlagen zu mangelhaften Planfeststellungs­beschlüs­sen.

Hier unsere Stellungnahme als pdf. zum Download.



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