28. Januar 2008

Achtung bei strahlendem Schmuck

Kategorie: Haushalt und Sparen, Sonstige

Halbedel- und Edelsteine werden häufig bestrahlt, damit eine schönere Lichtbrechung und Farbgebung erzielt wird. Eingesetzt werden dabei Beta-, Gamma- oder Röntgen-Strahlen. So werden die Steine nicht radioaktiv und können ohne Bedenken getragen werden. Vor allem bei farbigen Diamanten und blauem Topas werden jedoch auch Neutronen- oder Protonenstrahlen eingesetzt. Dabei entsteht Radioaktivität. In Deutschland verkaufte Schmucksteine unterliegen zwar der Strahlenschutzverordnung, Kontrollen sind aber oft Fehlanzeige. Wenn es also schon teure Edelsteine sein sollen, dann rät der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), nur zertifizierten Schmuck zu kaufen. Der Kunde soll sich schriftlich bestätigen lassen, dass die Steine nicht mit Neutronen oder Protonen bestrahlt wurden. Bedenken sollte man auch, dass die Rohmaterialien für Edelsteine und Schmuck oft unter Missachtung von sozialen oder ökologischen Standards abgebaut werden.

Werden Steine entdeckt, die die gesetzlich erlaubten Strahlungshöchstwerte überschreiten, müssen sie vor einem Verkauf bis zu mehrere Jahre in „Quarantäne“, damit ihre Strahlung abklingt. Besonders negativ ist zudem, dass für radioaktive Bestrahlungen Materialien und Anlagen von Atomkraftwerken verwendet werden. Dort entsteht bekanntlich radioaktiver Abfall, für dessen problemlose Entsorgung es keine Möglichkeit gibt.

Nach der internationalen Richtlinie der „World Jewellery Confederation“ müssen künstlich bestrahlte Steine grundsätzlich als „bestrahlt“ oder „behandelt“ deklariert werden. Neben blauem Topas und farbigen Diamanten findet man diese Hinweise oft auch bei Rubinen, Saphiren, Aquamarinen, Turmalinen und Beryl.

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Stand: Januar 2008




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